Gebärdensprache im Brandenburger Landtag
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: DGS
Potsdam (kobinet) Ende des vergangenen Jahres hat das Plenum des Brandenburger Landtags beschlossen, den Einsatz eines Gebärdendolmetschers bei Landtagsberatungen in der Geschäftsordnung zu regeln. Wie der Brandenburger Landtag mitteilte, nimmt nun die Umsetzung zeitnah ihren Anfang: Zunächst wird im Rahmen der 39. Plenarsitzung am kommenden Mittwoch der Tagesordnungsordnungspunkt „Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“ von GebärdensprachdolmetscherInnen simultan in die Gebärdensprache übersetzt. Im Live-Stream der Internetseite des Landtages erscheint die Übersetzung der Debatte als "Bild im Bild".
Künftig soll es schwer oder nicht hörenden Menschen in erweitertem Ausmaß ermöglicht werden, Beratungen des Landtages zu verfolgen. Erforderlichen Abstimmungsprozessen und Vorbereitungen wird derzeit nachgegangen.
Der vom Landtagsplenum beschlossene ergänzte Absatz im Wortlaut:
§ 19 – Öffentlichkeit der Sitzungen
(1) […]
(2) Beratungen des Landtages von zentraler Bedeutung werden durch eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher begleitet; das Präsidium beschließt weitergehende Festlegungen, die auch den Begriff der zentralen Bedeutung näher bestimmen.
Hinweis:
Die Debatte zum "Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0" ist derzeit für den 18. Januar 2017 als TOP 3 (13:00 Uhr) angesetzt. Änderungen der Tagesordnung sind bis zur Verabschiedung im Plenum möglich. Die Landtagshomepage stellt stets die aktuelle Entwurfsfassung zur Verfügung.
