Behörde gegen Selbstbestimmung
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Dresden (kobinet) Unter dem Titel "Behörde gegen Selbstbestimmung" berichtete gestern das MDR-Magazin Umschau über Jessica Pankow aus Dresden. Die 19-Jährige ist seit ihrer Geburt schwer körperbehindert. Jetzt soll sie in ein Pflegeheim zu alten Menschen abgeschoben werden. Sie wehrt sich!

Von Uwe Heineker
eigentlich müßte vielmehr die Behörde verklagt werden wegen Verstöße gegen Artikel 1 und 3 Grundgesetz sowie Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
Von Susanne v.E
Ein behinderter Mensch hat gar keinen Wert, er ist nur ein Kostenfaktor. Es ist unfassbar, wie die Behörde durch ihre willkürliche Entscheidung diese junge Frau entrechtet. Natürlich kann man in diesem Rechtsstaat gegen Bescheide Widerspruch einlegen und klagen, aber in der Zeit muss die junge Frau leben. Wenn die Behörde die Assistenzkosten nicht übernimmt, bleibt ihr nur das Vegetieren im Heim. Ich stimme Herrn Flach zu, das ist Euthanasie auf Raten. Unmenschlich!!!
Von Joachim Flach
Man bekommt den Eindruck, dass die Behörde Euthanasie auf Raten betreibt.
Was ist ein behinderter Mensch noch wert?