LVR verlängert Modellprojekt Budget für Arbeit
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: LVR
Köln (kobinet) Über 570 Personen konnten bisher vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen des Modellprojektes zum Budget für Arbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Der Landschaftsausschuss des LVR beschloss nun die Verlängerung des Modellprojektes bis Ende 2017. Ab 1. Januar 2018 tritt dann die Regelung zum Budget für Arbeit bundesweit im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft.
Das Modellprojekt "LVR-Budget für Arbeit: Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn" wird bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Ziel des ursprünglich auf fünf Jahre angelegten Projektes ist es, Übergänge für Werkstattbeschäftigte beziehungsweise Schulabgängerinnen und -abgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu ermöglichen. Seit dem Projektstart ist das zum 31. Dezember 2016 in 575 Fällen gelungen. Mitte 2016 wurde das Projekt durch den Landschaftsausschuss bereits um ein Jahr verlängert, heißt es in einer Presseinformation des LVR.
"Die erste Zielmarke des Modellprojektes konnte Ende Juni 2016 mit 508 Personen sogar übertroffen werden. Auch die zweite Zielmarke, weitere 100 Personen zu vermitteln, kann voraussichtlich Mitte dieses Jahres erreicht oder ebenfalls übertroffen werden", erklärt Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender des Landschaftsausschusses. "Mit der Verlängerung des Modellprojektes streben wir nun für weitere 50 Personen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an. Werkstätten bieten für Menschen mit Behinderung eine adäquate Form der beruflichen Teilhabe. Menschen, deren Leistungsfähigkeit die Eingliederung in eine Werkstatt nicht zwingend erforderlich macht, wollen wir mit dem Modellprojekt unterstützen und eine Alternative bieten, mit der der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann."
"Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn" ist eines von vier Elementen des "LVR-Budget für Arbeit". Dieses kombiniert sowohl verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber als auch fachdienstliche Beratung und Begleitung. Die Bündelung der Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers in der Eingliederungshilfe und des LVR-Integrationsamtes ermöglicht nach Ansicht des LVR eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung.
Weitere Informationen unter www.budget-fuer-arbeit.lvr.de.
