Wahlen für alle in NRW
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Bild: omp
Hürth (kobinet) In Nordrhein-Westfalen dürfen erstmals auch Menschen mit Behinderung bei einer Landtagswahl ihre Stimme abgeben, die unter einer vollständigen Betreuung stehen. Diese Möglichkeit wird als wichtiges Signal für Menschen mit Behinderung gesehen.
„Damit wird ihnen ein wichtiges demokratisches Recht nicht länger verweigert“, sagt Uwe Schummer, Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW. Ermöglicht wird dies für Kommunal- und Landtagswahlen in diesem Bundesland durch das seit 1. Juli 2016 geltende Inklusionsstärkungsgesetz NRW.
„Für die Menschen mit Behinderung ist das ein wichtiges Signal, denn Vieles, das ihr Leben beeinflusst, wird von der Landespolitik bestimmt. Sie haben nun in NRW das ihnen durch die UN-Behindertenrechtskonvention zugesprochene Recht, darüber mitentscheiden zu dürfen“, so Schummer.
Dies gilt in NRW laut einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für mehr als 21.500 Menschen bei rund 13 Millionen Wahlberechtigten. „Dies muss auch ein Vorbild für den Bund sein. Es ist wichtig, das Wahlrecht für Alle auch bei der Bundestagswahl durchzusetzen“, fordert Schummer weiter.
Die Lebenshilfe NRW wird weiterhin für die Beseitigung des Wahlrechtsauschlusses von Menschen mit Behinderung eintreten. Beginnen wird sie damit beim Tag der Begegnung am Samstag, 20. Mai in Köln. Dort werden durch die teilnehmenden Lebenshilfen Postkarten verteilt, die auf den Umstand hinweisen, dass Menschen mit Behinderung den NRW-Landtag wählen durften, aber nicht den Bundestag. Zuletzt hat der Europarat die Mitgliedsstaaten ebenfalls aufgefordert, den Wahlrechtsauschluss für Menschen mit Behinderung aufzuheben.
