Wahlrechtsausschlüsse in der Slowakei verfassungswidrig

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild vom Treffen der Beauftragten
Bild vom Treffen der Beauftragten
Bild: Stana Schenck

Bericht von Stana Schenck

Berlin (kobinet) Am 22. Juni besuchte die slowakische Kommissarin für Menschen mit Behinderung, Zuzana Stavrovska, ihre deutsche Amtskollegin Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, in Berlin. Sie tauschten sich zur inklusiven Bildung, zum barrierefreien Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und zum Betreuungsrecht aus. Die slowakische Kommissarin stellte dabei Verena Bentele das Urteil des Slowakischen Verfassungsgerichts vom 22. März 2017 vor, in dem das slowakische Wahlgesetz mit seinen Wahlrechtsausschlüssen von Menschen mit Behinderungen für verfassungswidrig erklärt wurde.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung ausdrücklich mit Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention und erklärten das slowakische Wahlrecht in diesem Punkt als diskriminierend. Verena Bentele begrüßte diese Entwicklung in der Slowakei. Sie bedauerte zugleich, dass in Deutschland bisher nur zwei Bundesländer, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, Wahlrechtausschlüsse abgeschafft haben und selbst die Bundestagswahlen am 24. September 2017 nicht für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein werden. Über den Wahlrechtausschluss von Personen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, sprach die Kommissarin auch mit Dr. Leander Palleit von der Monitoringstelle der UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte und mit der Bundestagsabgeordneten Mechthild Rawert (SPD), die die Begründung der Entscheidung in der Slowakei für wegweisend für Europa erachten.

Es war nicht das erste Urteil des Slowakischen Verfassungsgerichtes, das seine Argumentation auf die UN-Behindertenrechtskonvention stützte. Auf der Grundlage des Artikels 24 (UN-BRK) räumte das Gericht im Jahr 2015 Menschen mit Behinderung das Recht auf inklusive Beschulung in Regelschulen ein. Das EU-Mitglied Slowakische Republik ist 1993 aus der Tschechoslowakei hervorgegangen und hat 2010 die UN-Behindertenrechtskonvention und das Zusatzprotokoll ratifiziert. 2015 wählte das slowakische Parlament die Juristin Zuzana Stavrovska, die zuvor als Rechtsanwältin Menschen mit Behinderung vor Gericht vertrat, zur ersten unabhängigen Kommissarin für Menschen mit Behinderung in der Slowakei. Das Kommissariat begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und fungiert auch als Monitoring- und Ombudsstelle.

Während ihres dreitägigen Besuchs in Berlin informierte sich Zuzana Stavrovska auch über partizipatives Qualitätsmanagement im Bereich betreutes Wohnen. Evaluatorinnen der Inklusionsfirma GETEQ stellten ihr das Nutzer-Evaluation-Modell nueva und das Konzept inklusiver Arbeitsgruppen zur Qualitätsentwicklung vor. Zum Abschluss ihres Aufenthaltes besuchte die Kommissarin zwei Wohngruppen der Zukunftssicherung Berlin e.V., die vor einigen Monaten an einer nueva-Befragung zur Qualität des betreuten Wohnens teilgenommen hatten.