Dogxaid rät auf Versicherung zu achten

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

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Bild: ht

Tettenweis (kobinet) Dogxaid, Selbsthilfeverein der Blinden und Servicehundehalter, empfiehlt daher Menschen mit Handicap, die auf ihren Hund angewiesen sind, eine Reiserücktrittsversicherung zu wählen, in deren Versicherungsbedingungen explizit die Erkrankung des Haustieres als Rücktrittsgrund genannt wird.

Der Verein verweist dabei auf die Tatsachen, dass ein Blindenführhund kurzfristig vor einer Urlaubsreise krank geworden war. Aus diesem Grund konnte ein blinder Mann seinen Urlaub in Fuerteventura nicht antreten. Seine Reiserücktrittsversicherung wollte jedoch nicht für die knapp 1000 Euro Stornokosten aufkommen.

Die Versicherung verwies darauf, dass die Krankheit des Blindenführhundes nicht in ihren Versicherungsbedingungen steht und somit auch kein versicherter Grund sei. Die Versicherung bekam vor dem Amtsgericht München (Az.: 191 C 17044/16) Recht.