Berlins Mobilitätsgesetz diskutiert
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: DBSV/Friese
Berlin (kobinet) Blinde und Sehbehinderte werden bei Befragung zum zukünftigen Nahverkehr ausgeschlossen, kritisiert heute der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV). Derzeit wird in der Hauptstadt viel über ein geplantes Mobilitätsgesetz diskutiert. Die zentrale Frage nach der zukünftigen primären Fortbewegung auf der Straße – per Auto oder Fahrrad – ist für blinde und sehbehinderte Menschen nicht unwichtig, aber dennoch sekundär, schließlich können sie diese Verkehrsmittel, abgesehen von Tandems, nicht aktiv nutzen.
Als älteste Selbsthilfeorganisation Blinder und Sehbehinderter vertritt der ABSV die Interessen der rund 25.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Berlin gegenüber Politik, Wirtschaft und in der Öffentlichkeit und setzt sich für deren gleichberechtigte Teilhabe im beruflichen und gesellschaftlichen Leben ein. Für die sehbeeinträchtigten Menschen in Berlin ist und bleibt auch zukünftig der Öffentliche Personennahverkehr Verkehrsmittel Nummer Eins.
Umso befremdlicher empfindet es der Verein, dass gerade diese Gruppe bei einer Befragung zur Verbesserung des ÖPNV ausgeschlossen wird. Im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erforscht das Center Nahverkehr Berlin (CNB) Klimaschutz im Rahmen einer groß angelegten Internetbefragung, wie sich die Berlinerinnen und Berliner ihren künftigen Nahverkehr vorstellen. Die Senatsverwaltung betont in ihrer Pressemitteilung, dass „die Sicht der Fahrgäste, ihre Bedürfnisse, Wahrnehmung und Anforderungen ... dabei einen hohen Stellenwert (haben)." Nur an blinde Fahrgäste hat man dabei offenbar nicht gedacht, denn das Onlineformular ist von Menschen, die auf einen Screenreader angewiesen sind, nicht bedienbar.
„Weil uns die Teilnahme aus technischen Gründen nicht möglich ist, fühlen wir uns ausgeschlossen", konstatiert Manfred Scharbach, Geschäftsführer des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin gegr. 1874 e. V. und ergänzt: „Der Senat muss nicht nur selbst den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden, sondern auch in Ausschreibungen und bei der Vergabe von Aufträgen Barrierefreiheit verlangen, sonst wird Inklusion zur Phrase verkommen."
