Geschlechtervielfaltsgesetz empfohlen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte
Bild: DIMR

Berlin (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt nicht nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlechtseintrag, es empfiehlt vielmehr ein Geschlechtervielfaltsgesetz.

Zu dem gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Mit dem veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht das Menschenrecht auf Anerkennung der eigenen Geschlechtlichkeit und geschlechtliche Selbstbestimmung auch für Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau verorten, bestätigt. Das Personenstandsrecht muss nach dem Richterspruch die Vielfalt der Geschlechter anerkennen und die Existenz intergeschlechtlicher Menschen und von Menschen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität sichtbar machen. Der Gesetzgeber sollte in Umsetzung der Entscheidung jedoch nicht nur eine isolierte Änderung im Personenstandsrecht vornehmen, sondern mit einem umfassenden Geschlechtervielfaltsgesetz den rechtlichen Schutz und die Anerkennung der Vielfalt von körperlichen Geschlechtsentwicklungen, Geschlechtsidentitäten und des Geschlechtsausdruck verbessern – etwa auch für das Zuordnungs- und Änderungsverfahren für den Geschlechtseintrag, im Familienrecht und im Antidiskriminierungsrecht. Vorarbeiten für einen solchen umfassenden Ansatz wurden bereits im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe 'Trans-/Intersexualität' der Bundesregierung diskutiert – diese sollten nun schnell in einem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden."