Mit 54 auf dem Abstellgleis
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Winfried Glosser
Neuburg (kobinet) Am 19. Januar hatten die kobinet-nachrichten darüber berichtet, dass der 54jährige Winfried Glosser in einem Seniorenheim leben muss, weil er seit Jahren für ein angemessenes persönliches Budget für die nötige Assistenz streiten muss. Anfang März muss Winfried Glosser immer noch im Seniorenheim unter unmenschlichen Bedingungen leben. Dies zeigt ein Bericht des DONAUKURIER, der die Situation von Winfried Glosser mit der Überschrift "Auf dem Abstellgleis" beschreibt.
Den kobinet-nachrichten liegen mittlerweile Informationen vor, dass es in Ingolstadt weitere behinderte Menschen gibt, denen ähnlich wie Winfried Glosser eine adäquate Assistenz erschwert bzw. verweigert wird. Während der Bezirk Oberbayern auf eine Anfrage der kobinet-nachrichten schnell geantwortet hat, blieb eine Anfrage der kobinet-nachrichten vom 1. Februar 2018 für eine Stellungnahme zur Situation von Winfried Glosser beim Presseamt der Stadt Ingolstadt bisher unbeantwortet. Das Problem scheint hier entscheidend bei der Stadt Ingolstadt zu liegen, wie der Bericht im DONAUKURIER zeigt, wo es heißt: "Im Zuge des Verfahrens stellte das Ingolstädter Rechtsamt dann fest, dass für Glosser eine Heimunterbringung zumutbar sei - auch wegen seines Alters von damals 51 Jahren. Es sei zudem davon auszugehen, 'dass durch die Heimunterbringung auch eine Mehrung der sozialen Kontakte eröffnet werden kann'. Glosser empfindet diese Worte bis heute wie Hohn: 'Als ich das lesen musste, war ich total verzweifelt. Jemandem wie mir die Hilfe wieder wegzunehmen - da bricht die Welt zusammen.'"
Link zum Bericht im DONAUKURIER
Link zum Bericht vom 19. Januar 2018 "Mit 54 im Seniorenheim" in den kobinet-nachrichten

Von Sabine Fichmann
Das Rechtsamt der Stadt Ingolstadt ist über ein Kontakformular erreichbar...vielleicht sollte man dies nutzen, um den eigenen Unmut über die unmenschliche Behandlung des Herrn Glosser kund zu tun...
Eiigentlich sollte man auch jedem der Verantwortlichen eine Einverständniserklärung vorlegen, so etwa mit dem Inhalt:
"Sollte mich eine Erkrankung oder Behinderung treffen, bei der ich auf 24 Std.- Assistenz angewiesen bin, so bin ich damit einverstanden, dass ich ohne Rücksicht auf mein Alter in das nächstbeste Altersheim abgeschoben werde.
Die "Mehrung der sozialen Kontakte" mit demenzkranken alten bzw. betagten Menschen genügen mir da völlig...
Es ist auch nicht erforderlich, mir mein Frühstück in den Morgenstunden zu bringen, 10 Minuten vor dem Mittagessen sind ausreichend. Ich werde mich jetzt schon auf den Eventualfall vorbereiten, indem ich meine Toilettengänge nach Uhr trainiere und höchsten einmal pro Woche dusche.
Ab sofort beschränke ich auch meine Freizeitaktivitäten auf Null, dann bin ich auch diesbezüglich vorbereitet...
Auf die Beantragung einer 24 Std.- Assistenz verzichte ich hiermit ausdrücklich."
Von Dirk Hentschel
Wenn man genug Zeit zum überlegen hat, gibt es genug "Gründe" die angeführt werden können, um einem Antragsteller mit Hilfe der Zumutbarkeitsprüfung, ein Leben außerhalb von Sondereinrichtungen abzusprechen.
Im Sinne der UN BRK sind jedoch alle Gründe DISKRIMINIERUNG!
Geschieht dies nicht Deutschland weit tagtäglich?
Auch das BTHG wird nichts daran ändern - selbst wenn die Wohnform berücksichtig werden soll?!
Herr Glosser ich wünsche ihnen Durchhaltevermögen!
MfG
Dirk Hentschel