Assistenz im Krankenhaus – immer noch Defizite!
Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
Bild: Gerd Metzler
Hollenbach (kobinet) Auch im neunten Jahr nach dem Inkrafttreten ist das Gesetz zur Assistenz im Krankenhaus auch in Fachkreisen nicht sehr bekannt. Seit 2009 können behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Assistenz mit in das Krankenhaus aufnehmen lassen. Seit 2012 gilt das auch in der Kur. Die sogenannten Hotelkosten der Assistenz werden nach § 11 SGB V von der Krankenkasse übernommen. Die Assistenz kann aufgrund der Regelung des § 63b SGB XII lückenlos weiterhin beschäftigt werden. Dass andere Kostenträger „vergessen“ wurden, hat das Bundesministerium für Gesundheit gegenüber dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein eingeräumt. Dieses Gericht hat dann auch folgerichtig entschieden, dass es der Gleichbehandlungsgrundsatz gebiete, die Abwendung der Unterversorgung in der Klinik nicht von der Art des Kostenträgers abhängig zu machen. Selbst die Beschränkung auf behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hielt in der Vergangenheit einer gerichtlichen Prüfung immer mal wieder nicht stand. Denn auch hier gilt, dass zur Beseitigung einer Notlage keine Betriebsnummer relevant sein kann.
Im Vorwort seiner Mitgliederzeitung INFORUM berichtet das Forum selbstbestimmter Assistenz (ForseA e.V.), dass es nach wie vor Probleme gibt. Ob diese alle auf Unkenntnis zurückzuführen sind oder andere Ursachen haben, bleibt offen. In einem exemplarischen Beispiel verlangte die Klinik von der aufgenommenen Arbeitgeberin, dass sie ihre Unterschrift unter eine Privatliquidation der Unterkunft und Verpflegung der Assistentin gibt. Verhandlungen mit der Krankenkasse der Arbeitgeberin wurden dort ohne Ende verzögert. Schließlich gab es gerichtliche Mahnbescheide gegen die Assistentin. Erst nach Einschaltung von ForseA e.V. löste sich der Knoten, die Mahnbescheide wurden zurückgenommen und die Krankenkasse übernahm die Kosten. Ein anderes Beispiel beschreibt, dass ein Kostenträger monierte, dass die Übernahme der Assistenzkosten nicht vor der (Notfall-) Aufnahme beantragt wurde.
Diese beiden Beispiele hat ForseA zur Grundlage der Titelgrafik seiner neuen Mitgliederzeitung herangezogen.
