Kritik am Aufsichtsrat der Duisburger Werkstätten
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: ht
Duisburg (kobinet) "Das Skandalgehalt, von dem niemand etwas gewusst haben will", so titelt die WELT einen Bericht über das mit 376.000 Euro pro Jahr weit überhöhte Gehalt der mittlerweile gefeuerten Geschäftsführerin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Mittlerweile gibt es auch heftige Kritik am Aufsichtsrat, in dem neben der Stadt Duisburg auch VertreterInnen der Lebenshilfe und des Vereins für Körper- und Mehrfachbehinderte vertreten sind und Verantwortung tragen.
Eberhard Kanski, Landeschef beim Bund der Steuerzahler, sieht dem Bericht der WELT zufolge "eine Koalition des Wegschauens“. Man könne sich auch nicht vorstellen, dass der Aufsichtsrat nichts bemerkt haben will. Kanski spricht von einem Totalversagen, heißt es in der WELT. Mit der fristlosen Kündigung ist der Duisburger Werkstätten-Skandal also noch längst nicht vom Tisch gewischt, denn mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die gefeuerte Geschäftsführerin und den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden. Ungeklärt bei dieser ganzen Geschicht ist auch, wieviel eigentlich die behinderten Menschen, die in der Werkstatt arbeiten, verdienen, bzw. wieviel sie aufgrund des überzahlten Gehaltes weniger verdienten. Im Wirkungsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) lag der Durchschnittsverdienst der Menschen, die in der Werkstatt arbeiten und dort unterstützt werden sollen, im Jahr 2016 bei 181 Euro. Unbestritten scheint zwischenzeitlich, dass die überzogene Höhe der Entlohnung der Chefin auch Auswirkungen auf geringere Löhne der Werkstattbeschäftigten hatte.
Der Werkstätten-Skandal von Duisburg dürfte also die Staatsanwaltschaft und die Medien trotz der Entlassung der ehemaligen überzahlten Chefin noch eine geraume Zeit weiterbeschäftigen. Während sich die Lebenshilfe und der Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte in Duisburg, die jeweils mit 25 Prozent an der Werkstatt beteiligt und entsprechend im Aufsichtsrat vertreten sind, bisher noch hinter der Stadt Duisburg, die 50 Prozent der Anteile hält, wegducken, darf man sich fragen, wo diese ihre Aufsicht im Sinne der Betroffenen wahrgenommen haben und inwieweit auch sie versagt haben. Bisher ist es für diese Organisationen noch bequem, sich hinter der Stadt wegzuducken und die Füße still zu halten. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) fordert nicht nur die Offenlegung der Bezahlung von Führungskräften in Einrichtungen und bei Dienstleistungsanbietern im sozialen Bereich, sondern auch Grenzen für angemessene Gehälter.

Von kirsti
Aus dem Beitrag zur EUTB unter dem Link https://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/38566/Nachfragen-zum-Budget-f%C3%BCr-Arbeit-nehmen-zu.htm
„Das individuelle Bedürfnis der Familie auf das Wunsch- und Wahlrecht findet, auch bedingt durch das Bundesteilhabegesetz, wenig Berücksichtigung.“
Frage: Wie kann man denn ein "Bundesteilhabegesetz", gemeinhin BTHG genannt, für „gut“ befinden, wenn es gleichzeitig nur Hemmnisse und Hürden – und „wenig Berücksichtigung … auf das Wunsch- und Wahlrecht“ der individuellen Bedürfnisse findet? Fällt da niemandem ein fundamentaler Widerspruch auf- auch in Bezug auf die aus dem Boden sprießenden EUTB’s, die elementarer Bestandteil des „ach so guten BTHG’s“ sind?
Von rgr
Welche Untersuchungen nicht am lebenden Körper verrichtet werden dürfen
Befriedigende Ergebnisse bei der Aufklärung der Geschehnisse in und um die Duisburger WfMmB können nur erwartet werden, wenn zumindest die Fachwelt Zugriff auf die Unterlagen erhält. Besser währe aber eine noch weniger restriktive Lösung.
So lange aber die WfMmB noch fortlebt, werden potentielle Zeugen aus dem Kreis der Verantwortlichen und Mitarbeiter kein Sterbenswörtchen liefern. Deshalb führt kein Weg an der Abwicklung dieser gGmbH vorbei.
Leider findet sich keine Partei für diesen Schritt. Alle Parteien verteidigenden Status Quo.
Mit besten Wünschen für die Woche,
Euer Götz Renger
Von Behindert_im_System
Was ich hier nicht verstehe und was auch nicht aus dem Beitrag zu der Spendensammlung hervorgeht, warum braucht die Junge Frau 37 000,00 € für einen Ausbildungsplatz, wenn sie ein PB hat, oder bekommt?
Was soll sie denn überhaupt mit der Ausbildung erreichen?
Von Sabine Fichmann
@ Zorro
Danke für die grobe Berechnung. Mögen 16,66€ mtl. auch nicht horrend erscheinen- Veruntreuung bleibt Veruntreuung!
@ Gisela Maibach
Bei allem menschlichen Verständnis für die Spendenaktion- sie verfestigt nur dieses obszöne System, ob es nun WfbM, Teilhabe am Arbeitsleben oder wie auch immer heißt...
Dieses System gilt es für alle behinderten Menschen zu korrigieren, seien sie arbeitsfähig oder nicht- wertvoll ist ein jeder
Von ZORRO
"Ungeklärt bei dieser ganzen Geschicht ist auch, wieviel eigentlich die behinderten Menschen aufgrund des überzahlten Gehaltes weniger verdienten."
Naja, die Größenordnung kann man sich wohl überschlägig per Dreisatz pauschal durchrechnen zur bloßen GROBORIENTIERUNG, auch wenn alle Beteiligten "mauern" - mal abgesehen von Roselyne Rogg, die sich damit aber wohl um "Kopf und Kragen" plapperte: Ginge man mal rein fiktiv von einer Überzahlung von jährlich rund 200.000 Euro aus (WELT: "auf zuletzt 200.000 Euro mehr als verdoppelt"), dann ergäbe sich (ohne auf die Details einzugehen wie Zuschläge) folgendes monatlich gemindertes Entgelt pro Werkstattbeschäftigten (ohne Gewähr!) bei angenommenen 1.000 sbM nach folgender Faustformel:
200.000 Euro
------------------------ ~ 16,66 Euro mtl.
12 M x 1.000 sbM
Von Gisela Maubach
@ Sabine Fichmann
Richtig - diesen Satz sollten wir regelmäßig zitieren.
Wie obszön dieses System ist, erkennt man auch an diesem neuen Beitrag ohne Leserbrieffunktion:
https://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/38566/Nachfragen-zum-Budget-f%C3%BCr-Arbeit-nehmen-zu.htm
Da wird nun allen Ernstes eine Spendenaktion ins Leben gerufen, damit ein einzelner Mensch nicht in die Werkstatt muss.
Die Tatsache, dass man diese Spendenaktion durch Veröffentlichung fördert - anstatt endlich zu realisieren, dass dieses System nur für Menschen hilfreich ist, die ohne nennenswerte Unterstützung arbeitsfähig sind - macht in erschreckender Weise deutlich, dass auch die Behindertenselbsthilfe sich mit diesem System arrangiert . . . anstatt es zu bekämpfen . . . denn wer nicht in eine Werkstatt möchte, kann ja wohl nicht davon abhängig sein, ob er für dieses Ziel genügend zahlungskräftige Spender findet . . .
Und welche Chance hätten diejenigen Menschen, die noch schwerer behindert sind und überhaupt keine Chance auf eine Ausbildung haben . . . und damit auch keine Chance auf eine Spendenaktion?
Von Sabine Fichmann
Mein Lieblingssatz aus dem Artikel der WELT vom 19.08.:
„Hinter der sozialen Kulisse der Gemeinnützigkeit verbirgt sich ein finanziell obszönes System“
Nicht nur finanziell...
Von Gisela Maubach
Zitat:
"eine Koalition des Wegschauens“. Man könne sich auch nicht vorstellen, dass der Aufsichtsrat nichts bemerkt haben will.
Zitat-Ende
Die Koalition des Wegschauens funktioniert doch auch in der Behindertenselbsthilfe wunderbar . . . immer nur das stereotype Wiederholen von den niedrigen Löhnen der Menschen, die in den Werkstätten arbeiten . . . ohne auch nur ein einziges Wort darüber zu verlieren, dass auch Menschen in den Werkstätten extrem-gepoolt werden, die keinerlei Arbeitsleistung erbringen können und von denen kein Mensch weiß, wie viel Geld für so einen "Platz" der "Fallgruppe C" vom LVR in die Werkstatt fließt . . . und wie viel von diesem gezahlten Geld dann auch tatsächlich für die Betreuung dieses Menschen eingesetzt wird . . . und wie viel davon seitens der Werkstatt in andere Kanäle fließt.
Man kann nicht einerseits die "Koalition des Wegschauens“ kritisieren und gleichzeitig mit jeder Selbstverständlichkeit die Vorrangigkeit des Extrem-Poolings in den Werkstätten akzeptieren . . . und regelmäßig nur das (politische) Wahlrecht für diesen extrem-gepoolten Personenkreis thematisieren.
Mehr Wegschauen geht ja eigentlich gar nicht . . .