Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

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Bild: ht

Bonn (kobinet) Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am Ende August 2018, einen neuen Leitfaden Selbsthilfeförderung beschlossen.

Die im Leitfaden zusammengefassten Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes für die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V beschreiben den Rahmen für die Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf verschiedenen Förderebenen (Bundes-, Landes- und Ortsebene). Sie definieren die Inhalte und Verfahren der Förderung und sollen zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der Förderpraxis beitragen.

An der Erstellung des Leitfadens waren Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene, sowie in beratender Funktion, die Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen (Paritätischer Gesamtverband, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe) beteiligt.

Die Fördergrundsätze treten mit Wirkung zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Weitere Einzelheiten dazu sowie den Leitfaden für Selbsthilfeförderung in der neuen Fassung können unter diesem Link nachgelesen werden.