Schüler-Fahrtkostenverordnung inklusiv gestalten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Budget, Geldscheine
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Bild: Irina Tischer

Düsseldorf (kobinet) Das Netzwerk für Menschen mit Behinderung der CDU Nordrhein-Westfalen (NRW) fordert die CDU NRW und die CDU-Landtagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass die Schülerfahrtkostenverordnung entsprechend der Erfordernisse des gemeinsamen Unterrichtes angepasst wird. Sie müsse die besonderen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen auch weiterhin berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie an einer Förder- oder einer Regelschule unterrichtet werden, fordert das Netzwerk in einer Resolution.

Die Schülerfahrtkostenverordnung müsse alle Eltern, wie es dem Willen des Gesetzgebers entsprach, vor übermäßigen finanziellen Belastungen schützen. "Momentan trifft dieser Schutz nur noch Eltern von Kindern ohne Behinderung oder Förderschülerinnen und -schüler. Der Transport durch Elten bis zur Schule, muss - wie bisher - die absolute Ausnahme in besonderen Situationen bleiben. Wir fordern die Schulträger auf, rückwirkend zum Beginn des Schuljahres zur bisherigen Genehmigungspraxis für den Transport für Schülerinnen und Schüler (SuS), die am Gemeinsamen Unterricht (GU) teilnehmen, zurückzukehren", heißt es in der Resolution des Netzwerks.