Impulse für Gleichberechtigung

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

Paragraphen
Paragraphen
Bild: omp

Hannover (kobiet) Niedersachsen wird das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) aus dem Jahre 2010 novellieren.

Die Niedersächsische Sozial- und Gleichstellungsministerin Carola Reimann hat Juristinnen und Juristen aus dem Bereich der Wissenschaft, Vertretungen des Niedersächsischen Städtetages und der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros sowie Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Ralf Kleindiek (BMFSFJ) zu einer Fachdiskussion eingeladen, dem „NGG Werkstattgespräch“. Mit einem versierten Fachpublikum wurde in Hannover um die besten Ideen und Anregungen „gerungen“, um das maximale für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen.

„Der öffentliche Dienst muss endlich mit gutem Beispiel vorangehen und die Rahmenbedingungen so schaffen, dass Frauen und Männer Arbeit, Karriere und familiäre Verpflichtungen gut in Einklang bringen können“, erklärte Dr. Carola Reimann anlässlich des Werkstattgesprächs: „Wir wollen die gemeinsam entwickelten Impulse in unserem Gesetz so umsetzen, dass wir in Niedersachsen gleichstellungspolitisch noch erfolgreicher werden.“ So schlug beim Werkstattgespräch zum Beispiel Dr. Torsten von Roetteken vor, wirksamere Kontroll- und Sanktionsmechanismen in das Gleichstellungsgesetz mit aufzunehmen, um „das Gleichstellungsrecht schärfer zu stellen“.

Es handele sich um einen verfassungsrechtlichen Auftrag, Frauen endlich den Stellenwert in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen, der ihnen zustehe, sagte Heiger Scholz: „Wir wollen den Wunsch vieler junger Menschen nach mehr Partnerschaftlichkeit unterstützen: Es muss machbar sein, Beruf, Kindererziehung und Hausarbeit fair aufzuteilen. Vor allem Frauen mit Kindern müssen der Zugang zum Beruf, der Verbleib und Aufstieg im Beruf und die Berufsrückkehr nach familienbedingten Unterbrechungsphasen erleichtert werden. Und ebenso muss es für Männer selbstverständlicher werden, familienbedingte Teilzeittätigkeit oder Erwerbsunterbrechung in Anspruch nehmen zu können, ohne dass dies Nachteile im Karriereverlauf bedeutet.“

Die Ergebnisse des NGG-Werkstattgesprächs werden nun ausgewertet und in die Erstellung des NGG-Gesetzentwurfs einbezogen.