Teilzeitbeschäftigung in rheinischen Werkstätten
Veröffentlicht am von Christian Mayer
Bild: ht
Köln (kobinet) Bei Diskussionen mit behinderten Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) wird immer wieder beklagt, dass es den Beschäftigten erheblich erschwert wird, Teilzeit zu arbeiten und dies entgegen genereller gesetzlicher Regelungen zur Teilzeitarbeit in der WfbM oft nur mit einem ärztlichen Attest ermöglicht wird. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) versucht dieses Thema über Zielvereinbarungen mit den rheinischen Werkstätten anzugehen und verweist in einem Bericht auf eine Steigerung der Teilzeitbeschäftigten.
In einer Vorlage der Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für den Sozialausschuss des LVR vom 15.2.2016 über die Umsetzung des Zielvereinbarungsprozesses mit den rheinischen Werkstätten heißt es u.a. zum Thema Teilzeitbeschäftigung: "Die Anzahl der Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten, ist steigend: Prozentual nahm ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 8,3 % (2011) auf rd. 12 % (2014) zu. 21,40 % der Menschen mit einer vorrangig psychischen Behinderung arbeiten in Teilzeit, Beschäftigte mit einer vorrangig geistigen/körperlichen Behinderung arbeiten demgegenüber deutlich seltener in Teilzeit. Ihr Anteil beträgt 9,21 %."
In der Zielvereinbarung des LVR mit den Werkstätten wurde das Ziel zur Teilzeitbeschäftigung so formuliert: "Die WfbM bietet ihren Beschäftigten die Möglichkeit, nach den Regelungen des Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) zu arbeiten". Dem Bericht zufolge ist seit 2011 eine Steigerung der Teilzeitbeschäftigten in den rheinischen WfbM zu verzeichnen. "Prozentual nahm ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 8,3 % (2011) auf nunmehr rd. 12 % (2014) zu."
Für Ottmar Miles-Paul vom Netzwerk Artikel 3 ist es unverständlich, warum es gerade behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen ohnehin für einen Hungerlohn von durchschnittlich ca. 180 Euro pro Monat arbeiten, erschwert wird, wie alle anderen ArbeitnehmerInnen auch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit wahrzunehmen und das dann extra mittels einer Zielvereinbarung gelöst werden muss. "Das ist weder im Interesse der behinderten Menschen, noch kann dies im Interesse der Kostenträger sein. Die Profiteure solcher restriktiven Regelungen sind die Werkstätten, die zum Teil Druck auf die Beschäftigten ausüben und daran verdienen, dass behinderte Menschen gegen ihren Willen Vollzeit arbeiten müssen", erklärte Ottmar Miles-Paul. Eine gesetzliche Klarstellung und Anwendung der generellen Regelungen in Werkstätten für behinderte Menschen zur Teilzeitbeschäftigung sei daher dringend nötig.

Von Annika
Unabhängig von der Schwere der Behinderung, die eine Vollzeittätigkeit vielleicht nicht zulässt, möchte ich ergänzen, dass aufgrund des Stresses in Werkstätten (bedingt durch die hohe Anzahl der Beschäftigten, dem unzureichenden Personalschlüssel, Lärm, Hektik...) es für viele Menschen nicht sinnvoll ist, den ganzen Tag dort zu verbringen. Z.B. für Menschen mit Autismus, ADHS, psychischen Problemen...
Meine Vorstellung ist seit langem, dass mein Sohn (8.Klasse)- sollte es denn notwendig sein- nur den Vormittag in einer WfbM verbringt.
Auch wird immer noch zu wenig über Alternativen zur Erwerbstätigkeit geredet-
Von Gisela Maubach
Sehr interessant bei dieser Vorlage vom 25.1.2016 (die sich hinter dem Link verbirgt) ist vor allem folgendes Zitat:
"In den Jahren 2013 und 2014 wechselten im Mittel 0,28 % der Beschäftigten einer WfbM in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" . . .
0,28 % . . . also weniger als 3 pro 1.000 !!!
Und weiter unten in den vereinbarten Zielen liest man dann:
"Im jährlichen Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 wechseln 0,5 % der Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse".
Man peilt also eine Steigerung von 0,28 % auf 0,5 % an!
Und die jeweiligen Arbeitgeber dieser 0,5 % wird man dann immer groß in den Medien vorstellen . . . mit dem Wort "Inklusion" in der Überschrift . . .
Von kela
also, bei mir war es so, dass ich als schwerbeschädigt eingestuft wurde, weil ich nicht mehr in der lage war, 3 stunden pro tag zu arbeiten. daraufhin bin ich in eine werkstatt für behinderte gegangen.
obwohl von vornherein feststeht, dass ich nicht mal 3 stunden pro tag arbeiten kann, werden von mir 6 bis 7 stunden pro tag erwartet. in meinen augen ziemlich widersinnig.