Über 200 Aktionspläne zur Behindertenrechtskonvention
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Berlin (kobinet) Mittlerweile gibt es in Deutschland über 200 Aktionspläne von verschiedenen Akteuren zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Darauf hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, bei einem Netzwerktreffen der Akteure, die bereits Aktionspläne entwickelt haben, in Berlin hingewiesen.
"Die UN-Behindertenrechtskonvention richtet sich an alle staatlichen Stellen und verpflichtet sie zur Umsetzung. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung soll deshalb ergänzt werden durch weitere Aktionspläne insbesondere der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung wirbt deshalb für die Erstellung eigener Aktionspläne und für die Einrichtung eigener Anlaufstellen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und unterstützt ausdrücklich die von vielen Ländern und Kommunen bereits begonnenen Aktivitäten auf diesem Gebiet.
Die Bundesregierung möchte deshalb auch Leistungserbringer, Leistungsträger, Verbände, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und weitere Akteure der Zivilgesellschaft einladen, sich an der praktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beteiligen", heißt es auf der Internetseite des BMAS, auf der eine Reihe von Aktionsplänen eingestellt sind.
Beim Netzwerktreffen der Akteure von Aktionsplänen im Berlin Congress Center (bcc) im Rahmen der Inklusionstage ging es aber nicht nur darum, sich über die Wirkung der verschiedenen Aktionspläne auszutauschen, sondern auch darum, wie diese umgesetzt werden können, wenn nach dem Beschluss des Aktionsplans der Alltag einsetzt. Die Akteure waren sich darin einig, dass Aktionspläne ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind und weiterhin auch nötig sein werden.
