Stiftung Anerkennung und Hilfe: Frist verlängert
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Münster (kobinet) In Münster fand letzte Woche die 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) statt. Die fachpolitischen Spitzen der Länder berieten dabei aktuelle Herausforderungen und ein abgestimmtes Vorgehen in Sachen Arbeits-, Sozial- und Pflegepolitik. Dabei ging es auch um einige Fragen, die für die Behndertenpolitik interessant sind. So wurde beispielsweise die Frist für Anträge an die Stiftung Anerkennung und Hilfe für entstandenes Unrecht und Leid in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Zukunft der Pflege
Eine zentrale Rolle auf der Konferenz spielte einer Presseinformation des federführenden nordrhein-westfälischen Sozialministeriums zufolge das Thema Zukunft der Pflege. Die Länder sind sich einig, dass eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erforderlich ist, um den demografischen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei muss vor allem die künftige Finanzierung der Pflege in den Blick genommen werden, um eine weitere Belastung der Beitragszahler einerseits und eine Erhöhung der von den pflegebedürftigen Personen zu tragenden Eigenanteile andererseits zu verhindern. So sprach sich die ASMK dafür aus, die bislang beitragsfinanzierte Pflegeversicherung durch einen Steuerzuschuss zu stützen. Das Ziel ist, die Beiträge langfristig zu stabilisieren, wie es in dem Bericht heißt. Zudem fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege zu verbessern. Die Kurzzeitpflege stellt für viele Angehörige ein wichtiges Angebot zur Entlastung dar. Darüber hinaus ermöglicht sie Menschen, die im Krankenhaus behandelt wurden, eine Anschlussversorgung, wenn diese zu Hause nicht oder noch nicht möglich ist.
"Wir alle stehen in einer gemeinsamen Verantwortung, die pflegerische Versorgung der älter werdenden Bevölkerung sicherzustellen. Die Nachfrage nach Pflegefach- und Pflegehilfskräften übersteigt regelmäßig das Angebot an Absolventen der Ausbildungen. Deshalb sind auch neue Projekte notwendig, um für die betreffenden Berufsbilder zu werben, ihren Ruf zu verbessern und aus zusätzlichen Potenzialen zu schöpfen“, so der hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner. "Daher unterstützen wir auch den Antrag auf Ausweitung der Assistierten Ausbildung und ausbildungsbegleitenden Hilfen auf staatlich anerkannte Assistenz- und Pflegehelferausbildungen sowie die Abschlüsse der neuen Pflegeausbildung. Damit sollen Haupt- und Realschüler angesichts der zu erwartenden Niveauerhöhung der neuen Pflegeausbildung ausreichende Unterstützung erhalten.“ Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese kündigte als Vorsitzende der ASMK im Jahr 2019 an, Maßnahmen für eine zukunftsfeste und qualitativ gute Pflege als ein Schwerpunktthema auch im kommenden Jahr zu verankern.
"Stiftung Anerkennung und Hilfe“: Frist für Antragsstellung verlängert
Zuletzt verständigten sich die Länder noch darauf, die Antragsfrist für Hilfen der "Stiftung Anerkennung und Hilfe“ zu verlängern. Diese unterstützt Personen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Leid oder Unrecht erfahren haben und teilweise noch heute unter den Folgen dieses Missbrauchs leiden. Die Frist, um einen Hilfsantrag an die Stiftung zu stellen, wurde um ein Jahr verlängert und reicht nun bis zum 31. Dezember 2020, heißt es in der Presseinformation zur ASMK. Mit diesem Beschluss wurde eine wichtige Forderung von Betroffenen und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) erfüllt, denn die Antragsfrist bis 31. Dezember 2019 war äusserst knapp gewählt, weil die Antragstellung und Aufarbeitung der Geschehnisse in den verschiedenen Einrichtungen häufig wesentlich aufwändiger ist, als gedacht und gerade Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf entsprechend unterstützt werden müssen.
