Urteil im CI-Zwang-Fall: Keine Kindeswohlgefährdung
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Ulli Krispl
Goslar (kobinet) "Urteil im CI-Zwang-Fall: Keine Kindeswohlgefährdung", so fasst die Deutsche Gehörlosenzeitung in ihrem Bericht vom 1. Februar 2019 den Ausgang eines Gerichtsverfahrens zusammen, das die Gemüter seit geraumer Zeit bewegt. Nach mehr als einem Jahr ist der Goslarer Gerichtsprozess um die drohende Zwangsimplantierung eines gehörlosen Jungen zu einem Ende gekommen – mit einem für die gehörlosen Eltern positiven Ausgang. Der Fall hatte Ende 2017 für hohe Wellen gesorgt. Dabei geht es um einen mittlerweile dreijährigen gehörlosen Jungen. Im Frühjahr 2017 wurde den ebenfalls gehörlosen Eltern bei einer BERA-Untersuchung eine CI-Versorgung nahegelegt, diese lehnten jedoch ab, heißt es in dem Bericht der Deutschen Gehörlosenzeitung.
Link zum Bericht über das Urteil in der Deutschen Gehörlosenzeitung
