Verfassungsgericht ermöglicht Teilnahme an Europawahl

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Foto zeigt Bundesverfassungsgericht
Foto zeigt Bundesverfassungsgericht
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Karlsruhe (kobinet) Wie aus einer Eilmeldung der tagesschau hervorgeht, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass behinderte Menschen entgegen den Plänen der Regierungskoalition von CDU, SPD und CSU nun doch bereits an der Europawahl teilnehmen dürfen. Hierfür müssen die Betroffenen die Teilnahme an der Wahl aber wohl beantragen.

"An der Europawahl Ende Mai können auch Menschen in Vollbetreuung teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass bislang geltende Wahlausschlüsse auf Antrag nicht anzuwenden sind. Die Oppositionsparteien Grüne, Linke und FDP hatten einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt, damit die betroffenen Menschen an der Wahl am 26. Mai teilnehmen können", heißt es in der Eilmeldung von tagesschau.de.

Link zur Presseinformation des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2019