Wahlrecht für 82 000 Menschen

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Martin Ladstätter
Martin Ladstätter
Bild: Martin Ladstätter

Wien (kobinet) Bundesverfassungsgericht setzt für 82.000 Menschen das Wahlrecht durch. Aus Wien kommentiert Martin Ladstätter die heutige Entscheidung, Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung die Teilnahme an den EU-Wahlen zu ermöglichen. Für die deutsche Regierungskoalition sei dies vor allem eines - peinlich.

Kommentar von Martin Ladstätter

Auch der geneigte Beobachter aus dem Ausland konnte nicht nachvollziehen, warum die Politik in Deutschland keinerlei Problem darin sah rund 82.000 behinderten Menschen das Wahlrecht dauerhaft vorzuenthalten. Das jahrelange Drängen der Behindertenbewegung war vergeblich. Umso größer war die Freude über das Bundesverfassungsgericht und seinem Beschluss vom 29. Januar 2019, worin dieser die Wahlrechtsausschlüsse für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat aber scheinbar nichts dazugelernt. Statt unmittelbar die Vorbereitungen zur Umsetzung einzuleiten, einigte man sich auf eine Initiative die eine Umsetzung erst ab dem 1. Juli 2019 wirksam machen würde. In anderen Worten: Die Frist wurde bewusst so gesetzt, dass die 82.000 behinderten Menschen bei der EU-Wahl weiterhin ausgeschlossen wären. Teile der Opposition (FDP, Linke und Grünen) brachten daher einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie wollten geklärt wissen, ob der Wahlausschluss bei der EU-Wahl rechtens ist.

Lesermeinungen zu “Wahlrecht für 82 000 Menschen” (3)

Von Wolfgang Ritter

Da eine Lesermeinung nicht zum :Beitrag,

"Behinderte Menchen bei Antrag auf Wahlrecht unterstützen -
Veröffentlicht am Freitag, 19. April 2019 von Ottmar Miles-Paul"

möglich war, nutzte ich die Möglichkeit auf diesem Weg, da sich in etwa die Klarstellung des BdB mit meiner Sichtweise zu decken scheint.

Wenn es Probleme geben sollte, dann in den Amtsstuben.

Von Wolfgang Ritter

Zitat:

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) bittet seine mehr als 7.000 Mitglieder nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gegen Wahlrechtsausschlüsse darauf zu achten, dass Klienten mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten jetzt auch in die Wählerverzeichnisse eingetragen werden, damit sie ihr Wahlrecht bei der Europawahl wahrnehmen können. Nach Absprache mit ihren Klienten könnten sie auch aktiv solche Anträge auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Zugleich fordert der Verband die Wahlleiter auf, die Betroffenen von sich aus in die Wahlverzeichnisse aufzunehmen und nicht auf Anweisungen oder Ausführungsbestimmungen zu warten.

Wenn es heißt, "die Betroffenen von sich aus in die Wahlverzeichnisse aufzunehmen und nicht auf Anweisungen oder Ausführungsbestimmungen zu warten", dann hatte ich ja nicht ganz unrecht, als ich behauptete, die Tücher sind erst dann trocken, wenn auch die letzte Feuchtigkeit ihnen entzogen wurde. Schauen wir mal wer bereit ist in den Amtsstuben freiwillig die Fenster zu öffnen, um mit frischem Wind die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht auch umzusetzen.

Harren wir der Dinge welche uns aufklären werden ob nach der Wahl, wirklich auch alle von diesem Recht haben gebrauch machen können, oder ob die Bürokratie wie so oft die Oberhand behielt?

Kobinet wird uns informieren, da bin ich mir sicher.





Von Wolfgang Ritter

Wahlrecht für 82 000 Menschen
Zitat:

„Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat aber scheinbar nichts dazugelernt. Statt unmittelbar die Vorbereitungen zur Umsetzung einzuleiten, einigte man sich auf eine Initiative die eine Umsetzung erst ab dem 1. Juli 2019 wirksam machen würde. In anderen Worten: Die Frist wurde bewusst so gesetzt, dass die 82.000 behinderten Menschen bei der EU-Wahl weiterhin ausgeschlossen wären.“

Man wird die Entscheidung des BVG nicht ignorieren können, es darf aber davon ausgegangen werden, auch wenn man diese Entscheidung ernst nimmt, die gelegentliche Panne welche dem einzelnen Menschen die Möglichkeit zur Teilnahme verschließt, bleibt keinesfalls aus. Die Menschen stehen nach wie vor unter Betreuung, auch wenn man ihnen jetzt das Recht zur Wahl eingeräumt hat.

Das BVG hat nicht erkennen lassen, ob mit der Verfügung zur Teilnahme an der EU Wahl, gleichzeitig die Möglichkeit der persönlichen Antragstellung zur Teilnahme an der Wahl sich ermöglicht, wenn z.B. eine Betreuung für Ämter und Behörden eingerichtet ist?

Heute haben wir den 16.04.2019 und bis zum 26.05.2019 verbleiben noch fünf Wochen wobei in drei Wochen spätestens vier Wochen alles in trockenen Tüchern sein müsste, was für den einzelnen Erstwähler an Formalitäten zur Teilnahme erforderlich ist, nur da habe ich wirklich meine berechtigten Zweifel, dass bei aller uns bekannten Bürokratie alle Berechtigten 82000 Menschen in den Genuss zum Wählen am 26.05.2019 kommen werden.

Unsere Wünsche sind das eine, die Realität aber gelegentlich überzeugender.