Anreize für barrierefreie Weiterbildung reichen nicht
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Berlin (kobinet) Am 12. Juni 2019 haben Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Berlin die Nationale Weiterbildungsstrategie vorgestellt, auf die sich Bund, Länder, Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie die Bundesagentur für Arbeit geeinigt hatten. Die Erwartungen sind hoch; so sagte Anja Karliczek, dass Weiterbildung im Beruf in Zukunft zum Arbeitsalltag gehören müsse und stellte einen Innovationswettbewerb „Digitale Plattform Berufliche Weiterbildung“ in Aussicht, um modulare interaktive Lernplattformen zu entwickeln, die einen niedrigschwelligen Zugang zu lebensbegleitenden Weiterbildungsangeboten ermöglichen.Für blinde und sehbehinderte Menschen, die selbstverständlich am Arbeitsleben teilnehmen, stellen sich weitere Frage dazu.
Jede allgemeine Veränderung wie die Einführung neuer digitalisierter Arbeitsvorgänge bedeutet für sie eine Mehrfachherausforderung, betont der Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DBSV) in einer Presseerklärung zu dieser Weiterbildungsstrategie. Blinde und sehbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die digitale Innovation auch mit ihrer behinderungsspezifischen Arbeitsplatzausstattung bewältigen können – so dass hier im Grunde bei jeder innovativen Veränderung des Arbeitsplatzes zwei Weiterbildungsbedarfe entstehen.
Die Notwendigkeit, Weiterbildungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten, erkennt auch die Nationale Weiterbildungsstrategie: „Eine wesentliche Voraussetzung für inklusive Weiterbildung ist das Angebot barrierefreier Weiterbildung. (…) Um passgenaue Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, prüfen das BMAS und die BA, welche Anreizmöglichkeiten für inklusive beziehungsweise barrierefreie Weiterbildungsstrukturen in der geförderten Weiterbildung geschaffen werden können.“
Sehbeeinträchtigte Menschen machen oft die Erfahrung, sich durch eine Weiterbildung mittels individueller Absprachen „durchwurschteln“ zu müssen, sagt der Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DBSV), da weder die Lehrmaterialien barrierefrei aufbereitet sind, noch die Durchführung der Veranstaltung ihre Bedarfe berücksichtigt. Gerade eLearning-Plattformen machen hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit und Bedienbarkeit oft Probleme. Die in Aussicht gestellte „Digitale Plattform Berufliche Weiterbildung“ muss von Anfang an so geplant und programmiert werden, dass sie die Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0) erfüllt.
Wenn die Nationale Weiterbildungsstrategie erklärtermaßen das Ziel verfolgt, Weiterbildungen als selbstverständlichen Teil des Lebens zu etablieren und die entsprechenden Angebote und Fördermöglichkeiten für alle transparenter und leichter zugänglich zu machen, wird es mit einer bloßen Prüfung von Anreizmöglichkeiten nicht getan sein. Konkretes Handeln und verbindliche Regelungen sind erforderlich.