Monitoring-Ausschuss berät in Salzburg

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Marianne Schulze
Marianne Schulze
Bild: lupispuma

Salzburg (kobinet) Österreichs Monitoring-Ausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention kommt heute zu seiner 8. öffentlichen Sitzung zusammen. Das unabhängige Gremium, dass die Einhaltung der UN-Konvention überwacht, beschäftigt sich bei seiner Beratung in Salzburg mit dem Zugang der Menschen mit Behinderungen zur Gesundheitsversorgung. Dieses Thema, so die Ausschuss-Vorsitzende Marianne Schulze gegenüber kobinet, fügt sich gut in die Themen der bisherigen öffentlichen Sitzungen ein - Persönliche Assistenz, Persönliches Budget, Bildung, Gewalt und Sachwalterschaft (österreichische Form der Betreuung).

Als Beispiele einer Konventionsverletzung nannte Marianne Schulze: "Die Verwendung medikamentöser Empfängnisverhütung ohne entsprechende Information und Einwilligung. Mangel an Bildungsangeboten zur Erlangung von Gesundheitskompetenz. Die Hindernisse in der Erhaltung von Selbstbestimmung bei Krankenhausaufenthalten (Persönliche Assistenz, Mitnahme von Assistenztieren)."

Der österreichische Monitoring-Ausschuss hat mit öffentliche Sitzungen gute Erfahrungen gemacht. Marianne Schulze verwies auf die rechtliche, aber auch die ganz praktischer Notwendigkeit hin: "Zum einen sieht die Konvention verpflichtend vor, dass SelbstvertreterInnen am Monitoring teilnehmen - so Artikel 33 Absatz 3 der Konvention. Zum anderen ist es praktisch unumgänglich, wenn man sich ein umfassendes Bild machen möchte, muss man zuerst mit jenen Menschen sprechen, für die eine Situation Alltag ist. Im Fall des Monitoringausschusses sind das ExpertInnen mit Behinderungen.”