Bundesleistungsgesetz für gleichberechtigte Teilhabe diskutiert

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Schäuble
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Bild: Bundesregierung

Berlin (kobinet) Ein Bundesleistungsgesetz muss nach Ansicht der evangelischen Behindertenhilfe zu gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung führen. Auf einem vom 21. bis 23. April in Berlin stattfindenden Kongress für Führungskräfte im Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble heute die Bereitschaft des Bundes bekräftigt, sich an der Eingliederungshilfe zu beteiligen, berichtet der Verband.

Beim diesjährigen Bundeskongress steht die Zukunft des Sozialstaats und die mögliche Schaffung eines Bundesleistungsgesetz im Mittelpunkt. Dieses soll die rechtlichen Vorschriften der Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablösen und wesentlichen Einfluss auf die von den Verbänden geforderte und den Bundesländern geplante Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe haben.

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, der die zentrale Kongress-Frage „In welchem Sozialstaat wollen wir leben?“ aus dem Blickwinkel der Politik beantwortete, bekräftigte die Bereitschaft des Bundes, sich an den Kosten für die Eingliederungshilfe zu beteiligen. Vor den mehr als 130 anwesenden Führungskräften aus ganz Deutschland verwies er aber darauf, dass hierfür das gesamte Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Kommunen in den Blick genommen werden müsse, wenn eine Entlastung der Haushalte der zuständigen Leistungsträger erreicht werden solle. Unstrittig ist dagegen aus Sicht des BeB, dass ein Bundesleistungsgesetz zu mehr Entscheidungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung sowie zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft führen muss.