LWV Hessen für Bundesleistungsgesetz

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: LWV Hessen

Kassel (kobinet) Der Landesdirektor des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) Uwe Brückmann begrüßt die Forderung des Bundesrates, der Bund solle die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vollständig übernehmen. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat kürzlich einstimmig gefasst.

"Ausgesprochen positiv bewerten wir auch, dass das vom Bundesrat geforderte Bundesleistungsgesetz die Entwicklung der Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Unterstützung verstärken soll", erklärte Uwe Brückmann. Der LWV Hessen macht sich bereits seit Anfang der 90er Jahre dafür stark, dass die bisherige Finanzierung der Eingliederungshilfe, die überwiegend Länder und Kommunen leisten, neu geregelt wird und der Bund sich an den Kosten der überörtlichen Sozialhilfe beteiligt. Denn auch in Hessen steigt die Zahl der Leistungsberechtigten nach Informationen des LWV Hessen stetig und wird in Zukunft weiter steigen. So verzeichnet beispielsweise der LWV in diesem Jahr 1.200 Leistungsberechtigte mehr als 2012.

"Bei unseren Bemühungen, die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der behinderten Menschen zu stärken, haben wir immer die finanziellen Interessen der Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen im Blick. In diesem Jahr zahlen sie über die Verbandsumlage rund 1,142 Milliarden Euro an den LWV. Wir wissen, dass die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit erreicht ist und unterstützen daher die Auffassung des Bundesrates, dass der Bund die Kosten der Eingliederungshilfe – als gesamtgesellschaftliche Aufgabe - vollständig übernehmen soll, dies würde zukünftig zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Kommunen in Hessen führen“, ergänzt Uwe Brückmann.

„Ein weiterer Grund, warum wir für ein neues Gesetz plädieren, ist unser Bemühen, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung so auszurichten, dass die Unterstützungsangebote immer stärker an die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Menschen angepasst werden. Mit Erfolg: In diesem Jahr werden erstmals mehr behinderte Menschen ambulant in ihrer Wohnung als in stationären Einrichtungen in Hessen betreut. Zudem arbeiten wir daran, dass alternative Beschäftigungsformen, die den Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern, ausgebaut werden. Moderne Unterstützung, um Inklusion umzusetzen, braucht eine neue rechtliche Grundlage", erläutert der LWV-Landesdirektor.

Als überörtlicher Sozialhilfeträger unterstützt der LWV in Hessen 2013 rund 54.000 Menschen mit Behinderung. Die größte Steigerung wird in diesem Jahr im Bereich der Menschen mit einer seelischen Behinderung bzw. Abhängigkeitserkrankung verzeichnet.

Die Ausgabensteigerung in der Eingliederungshilfe seit 2000 zeigt nach Ansicht des LWV Hessen, dass sie die Leistungsfähigkeit von Ländern und Kommunen auf Dauer übersteigen wird. Deshalb haben Bund und Länder im Juni 2012 vereinbart, ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die bisherigen gesetzlichen Regelungen ablösen soll. Damit sollen die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herausgenommen und Länder und Kommunen nachhaltig entlastet werden. Zudem soll das neue Gesetz den Ausbau personenzentrierter Unterstützung in der Behindertenhilfe erleichtern.

Lesermeinungen zu “LWV Hessen für Bundesleistungsgesetz” (2)

Von brk jetzt

Manche werden sich noch erinnern: Der LVW hält einen Mann mit Namen William Geier in einer Behinderteneinrichtung fest und will an ihm ein Exempel statuieren: Ihm soll verweigert werden, was in Deutschland tausendfach erprobt ist. Ihn hat man sich für dieses Machtspiel ausgesucht, um zu zeigen, dass man einem verunfallten Richterspruch gnadenlos folgt und alles andere missachtet. Was sind das für Leute dort in Hessen? Was ist das für eine Landesregierung, die es zulässt, dass ihre Bediensteten so mit den "Landeskindern" umspringt. In Hessen sind auch im September Wahlen. Dann werden Quittungen verteilt.

Von Robert Schneider

Her damit und dann schauen wir doch mal, was daraus wird. Ein gewisser Herr Seehofer hat vor nicht allzu langer Zeit etwas ganz Ahnliches als Vorhaben verkündet.
Ehrlich gesagt, ob sich das jetzt schwarz/gelb, rot/grün oder von mir aus weiß/blau auf die Fahne schreibt, ist mir relativ gleichgültig. Vielleicht hat damit die permanente Rechtsbeugung in so manchen Bezirken, Landschafts- und Wohlfahrtsverbänden ein Ende.
Es wird Zeit, dass, wie auch das Sozialkonstrukt heißen mag, die bedarfsgerechte Förderung zur Regel wird - nicht zur Ausnahme, wie bisher.
Wir sind keine Bittsteller, sondern Menschen, die berechtigte Ansprüche geltend machen. Es kann nicht sein, dass immer noch häufig nach feudalherrschftlichen Kriterien mal so, mal so und mal nicht entschieden wird.