Sachsen-Anhalt will Blinden- und Gehörlosengeld kürzen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Magdeburg (kobinet) Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff empfing die Vorsitzende des Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes Sachsen-Anhalt Christel Pildner und weitere Vertreter des Verbandes zu einem Meinungsaustausch in der Staatskanzlei. Anlass waren die Pläne der Landesregierung, im Rahmen eines 40 Punkte umfassenden Sparprogramms ab 2014 auch das Blinden- und Gehörlosengeld um fünf Millionen Euro zu kürzen. Das entspräche rund 35 Prozent der bisherigen Aufwendungen in diesem Bereich.
Blinden- und Gehörlosengeld erhalten in Sachsen-Anhalt blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen als Nachteilsausgleich für behinderungsbedingten Mehraufwand. Es soll ihnen ermöglichen, im Rahmen ihrer verbliebenen Fähigkeiten ein selbstbestimmtes Leben zu führen und am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Blindengeld wird in der Bundesrepublik auf Länderebene gewährt, wobei die Regelungen nach ihrer Höhe und dem einbezogenen Personenkreis von Land zu Land nach mehr oder weniger einschneidenden Kürzungsrunden aus den letzten Jahren erheblich variieren. In Sachsen-Anhalt erhalten derzeit rund 1.800 blinde Menschen das volle Blindengeld von 350 Euro, rund 1.650 blinde Menschen beziehen zudem das gekürzte Blindengeld wegen Anrechnung von Pflegeleistungen. Rund 1.900 hochgradig sehbehinderte und etwa 1.400 gehörlose Menschen erhalten 41 Euro im Monat, heißt es vonseiten des Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes Sachsen-Anhalt.
"Das Gespräch mit dem Ministerpräsidenten verlief zwar in einer freundlichen Atmosphäre, brachte in der Sache aber keine wirkliche Annäherung. Ministerpräsident Haseloff verwies darauf, dass das Land bis 2019 jährlich ansteigend bis zu 1,5 Milliarden Euro einsparen müsse. Das Finanzministerium habe in seiner Liste mit Kürzungsvorschlägen alles zur Prüfung aufgenommen, bei dem Sachsen-Anhalt pro Kopf höhere Ausgaben hat als vergleichbare Länder. Für das Blindengeld wurde vor allem das Land Brandenburg als Vergleich herangezogen. Dort ist die Leistung für blinde Menschen tatsächlich geringer und dürfte kaum ausreichen, um den behinderungsbedingten Mehraufwand zu decken. Die Vertreter des Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes wiesen darauf hin, dass Sachsen-Anhalt bereits jetzt im Bundesvergleich einen der hinteren Plätze in Bezug auf seine Nachteilsausgleiche für sinnesbehinderte Menschen einnimmt. Da die Zahl der Betroffenen seit Jahren sinkt, sind die Ausgaben dafür seit 2002 von rund 25 Millionen Euro auf rund 14,4 Millionen zurückgegangen, nachdem bereits 2003 eine Kürzung stattgefunden hatte. Inflationsbereinigt ist das Blindengeld also seitdem real um rund 20 Prozent gesunken. Brandenburg gewährt zwar ein geringeres Blindengeld, was aus Sicht der Betroffenen zu Recht kritisiert wird, Gehörlose erhalten dafür eine höhere Leistung und außerdem werden auch bestimmte körperbehinderte Menschen in das dortige Landespflegegeld einbezogen", heißt es in einem Bericht des Verbandes über das Gespräch mit dem Ministerpräsidenten.
In Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein hatten die dort inzwischen abgewählten Regierungen das Blindengeld völlig abgeschafft - Niedersachsen ab 2005 und Thüringen ab 2006, bzw. auf nur 200 Euro gekürzt in Schleswig-Holstein ab 2011. Es bedurfte nach Ansicht des Verbandes unermüdlicher Anstrengungen der Betroffenen und ihrer Verbände sowie zahlreicher politischer Unterstützer bis hin zu bundesweiten Demonstrationen und einem in Niedersachsen initiierten Volksbegehren, die Leistung wieder einzuführen, wenn auch vorerst in nicht ausreichender Höhe. In Niedersachsen gibt es seit 2007 wieder ein Blindengeld, in Thüringen ab 2008, das 2010 erhöht wurde.
Ministerpräsident Reiner Haseloff versprach immerhin, die Hinweise und Einwände aus dem Blinden- und Sehbehinderten-Verband in die Prüfung bei der Haushaltsklausur der Regierung Ende Mai einzubeziehen. Der Verband will eine Kürzung jedenfalls nicht tatenlos hinnehmen. Um vergleichbare Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen herzustellen, sei eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich, also ein Teilhabe- und Leistungsgesetz, das nicht nur Blinden, hochgradig Sehbehinderten und Gehörlosen einen adäquaten Nachteilsausgleich gewährt, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes
Über Aktivitäten oder Aktionen wird der Verband auf www.bsvsa.org informieren. Dort kann auch eine Unterschriftenliste bezogen werden.
