Eltern kritisieren Gesetzentwurf zur inklusiven Bildung
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Köln (kobinet) Als "völlig unzulänglich" kommentieren Eltern in Nordrhein-Westfalen den Schulgesetzentwurf zur inklusiven Bildung, den die rot-grüne Landesregierung gestern in den Landtag eingebracht hat. Anstatt die UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen mit klaren Regeln umzusetzen, präsentiere die Landesregierung dem Parlament einen völlig unübersichtlichen Gesetzesvorschlag, der mehr Fragen offen lasse als er beantworte.
Es fehle vor allem ein klarer individueller Rechtsanspruch auf inklusive Bildung, zu dem Deutschland seit nunmehr vier Jahren verpflichtet ist, heißt es in einer Presseerklärung von mittendrin e.V. aus Köln. Zudem liefere das Gesetz den Kommunen mit umfangreichen Kostenvorbehalten einen Freibrief zur Unterlassung. Ob Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der allgemeinen Schule lernen dürfen, werde weiter von der Meldeadresse abhängen, und von der Willkür von Kommunen und Schulverwaltung.
"Wir sehen hier weder Sorgfalt noch Planung beim Aufbau der inklusiven Bildung", erklärte Eva-Maria Thoms, Vorsitzende des Elternvereins mittendrin e.V., "wir sehen nur den Versuch, Konflikte mit Kommunen zu vermeiden". Die Kinder und Jugendlichen, die jetzt zur Schule gehen und jetzt inklusive Bildung wollen, müssen diese Halbherzigkeit ausbaden.
Kritik kam auch vom Sozialverband Deutschland (SoVD). "Der SoVD Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf das Recht auf inklusive Bildung nur sehr unzureichend umgesetzt wird. Denn wenn der Anspruch auf gemeinsamen Unterricht in der Regelschule nur ab Klasse 1 und Klasse 5 "aufsteigend" gilt, dann bedeutet das: Alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungs- und Förderbedarf, die zu diesem Zeitpunkt in der sechsten oder einer höheren Klasse einer Förderschule sind, haben auch in Zukunft keinen Rechtsanspruch auf Unterricht in der Regelschule. Zweitklässler müssen sich weitere drei Jahre gedulden ehe sie die Regelschule besuchen dürfen. Inklusive Bildung ist jedoch ein Menschenrecht, das für alle Kinder gilt - egal, wie alt sie sind und welchen Förderbedarf sie haben. Das individuelle Recht auf inklusive Bildung ist nicht teilbar. Es muss für alle Schüler gelten."
