Deutschland zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ermahnt
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Vereinte Nationen
Genf (kobinet) Rückenwind für die Forderung der deutschen Behindertenbewegung nach einem umfassenden Antidiskriminierungsgesetz gab es heute in Genf vonseiten der USA. Im Menschenrechtsausschuss kritisierte die US-amerikanische Repräsentantin, dass die Schaffung der Barrierefreiheit bei privaten Dienstleistungen und Gütern in Deutschland noch unzureichend geregelt ist. Sie forderte Deutschland auf, hierfür entsprechende Regelungen zu schaffen.
Die Bundesregierung weigert sich bereits seit mehreren Jahren einer von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen und vom Europäischen Parlament unterstützten EU-Antidiskriminierungsrichtlinie zuzustimmen, in der der Abbau von Diskriminierungen beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern für behinderte Menschen im privaten Bereich vorgesehen ist. Dies sind Regelungen, die im US-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetz bereits seit 1990 gelten.
Daher verwundert es auch nicht, dass die USA diese Benachteiligung behinderter Menschen im privaten Sektor kritisiert und hierfür Regelungen von Deutschland fordert, um die Barrierefreiheit auch im privaten Bereich voran zu treiben. Am Nachmittag wird Dr. Sigrid Arnade bei einer ergänzenden Veranstaltung des Forums Menschenrechte zu der heutigen Behandlung der Menschenrechtssituation in Deutschland durch den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf eine Stellungnahme zur Situation in Deutschland abgeben.
Markus Lönning, der Leiter der deutschen Delegation führte in seiner Antwort auf die Anregungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus, dass Deutschland im Juni 2011 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit 200 Maßnahmen verabschiedet hat. Der Aktionsplan, bei dessen Entwicklung behinderte Menschen und ihre Verbände einbezogen wurden, soll in den nächsten Jahren evaluiert und weiterentwickelt werden. Er lobte das Engagement von Prof. Dr. Theresia Degener, die vor kurzem zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen gewählt wurde als gutes Beispiel für das Engagement zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf internationaler Ebene. Zu den Barrieren im privaten Bereich nahm er keine Stellung. Inklusion sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so Markus Lönning.
