10.000 neue Schwerbehindertenausweise im Saarland

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Andreas Storm
Andreas Storm
Bild: privat

Saarbrücken (kobinet) Behindertenverbände haben sich lange dafür eingesetzt, nun gibt es ihn: den neuen Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat. Der saarländische Sozialminister Andreas Storm hat gemeinsam mit dem Direktor des saarländischen Landesamtes für Soziales, Stephan Kolling, nun symbolisch den 10.000. neuen Schwerbehindertenausweis im Saarland überreicht. Das Saarland hat als eines der ersten Bundesländer im Januar den neuen Schwerbehindertenausweis eingeführt.

"Es freut mich, dass so ein großes Interesse an den neuen Ausweisen besteht“", erklärte Sozialminister Andreas Storm. Im Interesse der Betroffenen wurden auch die Bearbeitungszeiten deutlich verbessert: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Erstanträgen von 137 Tagen im Januar des Vorjahres konnte auf nunmehr 85 Tage reduziert werden. "Damit sind wir bundesweit Spitze, was die Bearbeitungszeiten in Schwerbehindertenfeststellungsverfahren betrifft. Insgesamt besitzen von den als schwerbehindert anerkannten 134.610 Saarländerinnen und Saarländern rund 97.000 einen gültigen Ausweis“.

Landesamts-Direktor Stephan Kolling zeigte sich besonders stolz, dass das Saarland rund 400 Persönliche Budgets mit Menschen mit Behinderungen vereinbart hat, die ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen ermöglichen. "Damit belegen wir bundesweit Rang zwei", so Stephan Kolling.

Hintergrund:

Der neue Schwerbehindertenausweis kann im Bürgerinformationszentrum des saarländischen Landesamtes für Soziales beantragt werden. Der Ausweis ist eine Plastikkarte im modernen Scheckkartenformat und ersetzt den alten Schwerbehindertenausweis in Papierform. Alle schwerbehinderten Saarländerinnen und Saarländer (ab einem Grad der Behinderung von 50) können sich den neuen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen. Notwendig dafür ist die Vorlage eines aktuellen Passbildes. Bei einer persönlichen Vorsprache im Bürgerinformationszentrum sollte auch der Bundespersonalausweis als Identitätsnachweis und eventuell eine Vollmacht mitgebracht werden.

Der neue Schwerbehindertenausweis wird innerhalb weniger Minuten erstellt und kann dann von den Kunden direkt mitgenommen werden. Auch die Kunden, die den neuen Schwerbehindertenausweis schriftlich beantragen, können innerhalb von wenigen Tagen ihren neuen Schwerbehindertenausweis in Händen halten.

Entsprechende Formulare sind auch unter www.las.saarland.de erhältlich. Das Bürgerinformationszentrum hat  montags und mittwochs von 8.00 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und dienstags und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach individueller Absprache möglich. 

Lesermeinungen zu “10.000 neue Schwerbehindertenausweise im Saarland” (2)

Von Berthold Gottschalk

Mobbing, eine arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr !



Seit 32 Jahren vertrete ich die Interessen berufstätiger schwerbehinderter Menschen. Es ist in diesem Zusammenhang erschreckend festzustellen, wie die Zahl des Personenkreises, der durch Mobbing am Arbeitsplatz mit System psychisch krank gemacht wird, zunimmt.

Als Mobbing wird das Intrigieren, das Drangsalieren, das Schikanieren, der Psychoterror und andere persönlichkeitsverletzende Handlungen, die über einen Zeitraum von etwa einem Jahr stattfinden, verstanden. Mobbing zieht sich zum Beispiel besonders durch die Finanzwelt, den Handel und durch den öffentlichen Dienst. Mobbing zerstört die Gesundheit und kann zur mobbingbedingten Schwerbehinderung bis hin zur Erwerbsminderungsrente wegen Mobbing am Arbeitsplatz führen.

Obwohl Arbeitgeber gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gefordert sind, Gesundheitsgefahren von ihrem Personal abzuwenden, ist es heutzutage leider keine Seltenheit, dass die Geschäftsleitung dem Personalmanagement beim Stellenabbau nahelegt, Mitarbeiter durch Mobbing zur Kündigung zu treiben. Aber Mobbing zahlt sich darum nicht nur nicht aus, sondern rächt sich auch an den Verursachern, weil Arbeitsausfälle durch Mobbing gigantische Summen verschlingen, die Unternehmen, Sozialleistungsträger und in letzter Konsequenz auch die Beitragszahler belasten. Der durch Mobbing verursachte volkswirtschaftliche Schaden wird auf jährlich 15 bis 25 Milliarden Euro geschätzt. Deshalb gehört personenbezogenes Hierarchiedenken bei Vorgesetzten abgestellt.

Mobbing ist eine arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr. Wer dennoch in menschenverachtender Weise gegen diese Tatsache verstößt und billigend in Kauf nimmt, dass das ihm anvertraute Personal gesundheitlich bis hin zum Suizid geschädigt wird, macht sich gemäß Paragraf 223 Strafgesetzbuch, des Tatbestands der Körperverletzung schuldig.

Die Politik sollte sich in der Verantwortung sehen und ein weisungsunabhängiges Amt, wie es der Landesbehindertenbeauftragte ausübt, für eine/einen Mobbingbeauftragte/n einführen.

Mit freundlichen Grüßen aus Wuppertal

Berthold Gottschalk



Von Pollis

Ich sage erst Mal danke an die das ereicht haben den aus weiß wie gut er und überall rein past einfach super und bin sehr glücklich das es ihn giebt. auch im Hessen ist er da danke eure Petra