Debatte um Kosten inklusiver Bildung versachlichen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Köln (kobinet) Elternvereine in Nordrhein-Westfalen haben in Dutzenden von Kommunen Anträge gestellt, die Kosten der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung offen zu legen. Damit wollen sie dabei helfen, die Debatte um die Kosten der inlusiven Bildung zu versachlichen.
Unter anderem in Wuppertal, Bonn und Aachen, in Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rhein-Erft-Kreis, im westfälischen Kreis Borken ebenso wie im Kreis Mettmann und im sauerländischen Kreis Olpe sollen die Kommunen Transparenz schaffen, wie viel Geld für den Aufbau einer inklusiven Bildung zur Verfügung steht.
Das Ziel der Aktion, die von 23 Initiativen aus allen Teilen des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt wird, ist das Angebot der Eltern zu helfen, die aktuelle Debatte um die Kosten der inklusiven Bildung zu versachlichen und Transparenz darüber zu schaffen, wie viel Geld die öffentlichen Haushalte heute schon für die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung aufwenden und somit künftig für die Inklusion verwenden können.
Während die Aufwendungen des Landes für Lehrer und der Landschaftsverbände für dessen Förderschulen aus den jeweiligen Haushalten ablesbar sind, herrscht über die Ausgaben der Kommunen weitgehend Unklarheit, weil das Geld dort aus vielen verschiedenen Töpfen kommt. Allein der laufende Gebäudebetrieb der kommunalen Förderschulen dürfte sich auf mehr als hundert Millionen Euro pro Jahr summieren, schreibt der Verein mittendrin aus Köln in einer Presseinformation zu der Aktion.
Die Anträge an die kommunalen Räte nach § 24 Gemeindeordnung bzw. § 21 Kreisordnung stellen detaillierte Fragen nach Kosten, die den Kommunen u.a. für spezielle Lernmittel, für Fahrtkosten, den Betrieb von Förderschulen und für Integrationshelfer entstehen. Die Eltern hoffen nun, dass die Kommunen ihre Anregung zur Kostentransparenz aufnehmen. Die Beantwortung der Fragen muss den Kommunalverwaltungen möglich sein, da sie ohnehin vom Land zur Führung von sogenannten Produkthaushalten verpflichtet sind.