220 Integrationsunternehmen in Nordrhein-Westfalen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Wappen von Nordrhein-Westfalen
Wappen von Nordrhein-Westfalen
Bild: Public Domain

Essen (kobinet) Die nordrhein-westfälische Landesregierung wirbt dafür, dass mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt erhalten. Im Rahmen seiner Inklusionstour besuchte Dr. Wilhelm Schäffer, Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialministerium gestern das Hotel Franz in Essen. Mittlerweile gibt es 220 Integrationsunternehmen im bevölkerungsreichsten Bundesland.

"Dieses moderne und barrierefreie Hotel bietet gelungene Inklusion im Doppelpack. Denn hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam dafür, dass die Gäste – egal ob Menschen mit Handicap oder ohne – sich wohlfühlen", sagte der Staatssekretär beim Besuch des als Integrationsunternehmen geführten Hotels. Im Hotel Franz sind 40 Prozent der Beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in dem vor einem Jahr eröffneten Hotel die Einrichtung von 18 Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen mit 210.000 Euro gefördert. "Das ist gut angelegtes Geld, denn die Integration in Arbeit ist ein Schlüssel für die gesellschaftliche Teilhabe", sagte Dr. Wilhelm Schäffer.

"Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist nicht nur sozialpolitisch geboten", so der Staatssekretär weiter, "sie ist auch wirtschaftlich ein Erfolgsmodell. Sonst hätte der Träger des Hotels, das Franz Sales Haus, mit dem Hotel nicht noch ein zweites Integrationsunternehmen gegründet." Das Franz Sales Haus betreibt in Essen neben vielen anderen Angeboten für Menschen mit und ohne Behinderungen bereits seit zehn Jahren ein weiteres Integrationsunternehmen mit den Geschäftsfeldern Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung und Metallverarbeitung.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Landesprogramm "Integration unternehmen!" dazu beigetragen, dass die Zahl der Integrationsunternehmen in Nordrhein-Westfalen in nur fünf Jahren verdoppelt werden konnte. Heute gibt es hier insgesamt 220 Integrationsunternehmen der unterschiedlichsten Branchen. Etwa 2.600 Menschen mit Behinderungen haben darin eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden. Integrationsunternehmen beschäftigen mindestens 25 Prozent Menschen mit schweren Behinderungen und müssen als Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes wirtschaftlich handeln und konkurrenzfähig sein. Für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Integrationsunternehmen stellt das Land jährlich 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Nordrhein-Westfalens Sozialminister Guntram Schneider und Staatssekretär Dr. Wilhelm Schäffer besuchen in diesen Monaten im Rahmen ihrer Inklusionstour eine Reihe von beispielhaften Projekten, Einrichtungen und Betrieben in Nordrhein-Westfalen, die sich die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zur Aufgabe gemacht haben. Sie wollen damit für inklusives Denken werben und beispielhafte Ansätze bekannt machen. In Nordrhein-Westfalen leben rund 2,6 Millionen Menschen mit Behinderungen, das sind etwa 15 Prozent der Bevölkerung.

Lesermeinungen zu “220 Integrationsunternehmen in Nordrhein-Westfalen” (4)

Von Rolli Förderer

Sind denn eigentlich Menschen mit Behinderungen als Gesellschafter, Aktionäre oder Genossenschaftsmitglieder WESENTLICH an auch nur einem dieser Integrationsunternehmen ALS EIGENTÜMER BETEILIGT? Derartige Beteiligungen fallen doch sicher ganz unter die Nichtanrechnung beim Vermögen nach SGB XII... Hierüber scheinen keine Informationen vorzuliegen, oder? Wäre mal interessant, ob es auch Ausnahmen von dieser Schaufenstermentalität gibt, wo die Betroffenen auch über ihre Kapitalbeteiligungen Einfluss und Mitbestimmung ausüben können - nicht nur über die "Trägervereine"! Macht Euch klar: Das sind Firmen - nichts anderes! Trotz dieser ständigen Lobhudelei größtenteils unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit! Nur mit dem Unterschied bzw. der doppelten Einschränkung der Nichtmitbestimmung (durch SGB XII und der dadurch doch wieder verdonnerten Armut...). Höchste Zeit für ein Leistungsgesetz, einkommens- und vermögensunabhängig!

Von Gisela Maubach

Das mit der Wirtschaftlichkeit hängt natürlich immer davon ab, aus wessen Sicht man es betrachtet.
Wenn ich selbst wirtschaftlich entscheiden würde, hätte ich meinen erwachsenen Sohn schon lange in ein Heim geben müssen, denn ohne ihn könnte ich ein wesentlich höheres Erwerbseinkommen erzielen.
Für den Sozialhilfeträger wäre meine Wirtschaftlichkeit dann allerdings extrem unwirtschaftlich.
Aber da es im vorliegenden Beitrag um Inklusion am Arbeitsmarkt in NRW geht, könnte sogar beim Heilpädagogischen Bereich der Werkstätten mehr Wirtschaftlichkeit für den Sozialhilfeträger erreicht werden, sofern man auch hier Selbstbestimmung ermöglichen würde. Wenn der Betreuungsschlüssel momentan schöngerechnet wird, indem als Betreuer/innen auch Personal aus der Verwaltung reingerechnet wird, dann wäre es für den Sozialhilfeträger doch theoretisch wirtschaftlicher, wenn diese Teilhabe-Leistung auch als Persönliches Budget bewilligt werden dürfte, denn dann könnte man den Anteil des Verwaltungsapparates der Werkstätten schon mal einsparen!
Solange hier aber keinerlei Alternative zu Riesen-Werkstatt-Gruppen erlaubt ist, kann man auch von keiner Inklusion am Arbeitsmarkt sprechen - sondern jeweils immer nur von Integration.

Von Inge Rosenberger

Der Sohn von Gisela Maubach KANN doch gar nicht unwirtschaftlich sein. Im Leserbrief vom 23. März (http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/26302/Linke-Mindestlohn-f%C3%BCr-Werkstattarbeiter.htm) ist aufgeführt, dass er – wenn auch nicht freiwillig – auf die für ihn gezahlten Teilhabe-Leistungen größtenteils verzichtet, um andere Projekte (für wen auch immer) zu finanzieren. Er erwirtschaftet durch seinen unfreiwilligen Verzicht auf Personal, auf eine ausreichende Versorgung und angemessene Förderung, somit hohe finanzielle Werte für andere Menschen, Gruppen oder Institutionen.
Es ist Frau Maubach – verbal, aber nicht finanziell – hoch anzurechnen, dass sie die Konsequenzen dieser professionellen Wirtschaftlichkeits-Fanatiker durch ihr kostenloses Engagement ausgleicht.

Von Gisela Maubach

"Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist nicht nur sozialpolitisch geboten", so der Staatssekretär weiter, "sie ist auch wirtschaftlich ein Erfolgsmodell.

Zitat-Ende

Immer und immer wieder lesen wir, dass Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ein "wirtschaftliches Erfolgsmodell" darstellen.
Das allein tut ja schon weh, wenn der eigene arbeitsUNfähige Angehörige nach dieser Interpretation unwirtschaftlich ist.
Aber Inklusion kann man halt nur ein System nennen, das grundsätzlich erstmal ALLEN zur Verfügung stehen müsste. Gerade in NRW werden aber die Gruppen, in denen schwerstbehinderte Menschen in den Werkstätten unter sich bleiben, immer größer.
Und da die Finanzierung eines derartigen Werkstatt-Platzes auch im heilpädagogischen Bereich offiziell "Teilhabe am Arbeitsleben" heißt, dürfen die Betroffenen diese Leistung auch nicht als Persönliches Budget verwenden - denn dafür müsste man ja wirklich arbeiten können.

Solange es in NRW Menschen gibt, die aufgrund des Ausmaßes ihrer Behinderung mit Ihrer Teilhabe-Leistung per Gesetz an Werkstätten gebunden sind (wo es keine zahlenmäßige Begrenzung der Gruppengrößen gibt), kann man trotz vorbildlicher anderer Projekte grundsätzlich nicht von Inklusion sprechen!
Denn Inklusion hieße gleiche Rechte für ALLE - auch für die, die sich nicht für wirtschaftliche Erfolgsmodelle eignen!