Inklusion statt Fürsorge

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Karl-Heinz Fries
Karl-Heinz Fries
Bild: VdK NRW

Düsseldorf (kobinet) Der Sozialverband VdK in Nordrhein-Westfalen hat heute nach dem Treffen der Behindertenbeauftragten in Düsseldorf das Vorhaben begrüßt, die rechtlichen Vorschriften der Eingliederungshilfe zu reformieren und in ein Bundesleistungsgesetz zu überführen. Dessen Vorsitzender Karl-Heinz Fries erklärte: „Angesichts des signifikanten Anstiegs der Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren und der schlechten Kassenlage vieler Kommunen in NRW halten wir die weitgehende Übernahme der Kosten für diese Leistungen durch den Bund für den richtigen Ansatz.“  Mit Sorge werde allerdings beobachtet, "dass die Bundesratsinitiative zur Einführung des Bundesleistungsgesetzes an erster Stelle das Ziel der finanziellen Entlastung nennt und die Finanzierung neuer Leistungen durch erzielte Einspareffekte sogar ausdrücklich ausschließt“.

Der VdK im bevölkerungsreichsten Bundesland sieht so seine Forderung gefährdet, "dass zukünftig alle Menschen mit Behinderung Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe erhalten – unabhängig vom jeweiligen Einkommen und Vermögen“. Aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich die Verpflichtung, bestehende Barrieren abzubauen, so Fries. "Gelingt dies nicht oder nur schrittweise, muss der Staat indes Unterstützungsleistungen anbieten, die sich am tatsächlichen behinderungsbedingten Bedarf des Einzelnen orientieren und ihm somit eine umfassende Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.“