Schlimmes Zeichen gegen Inklusion
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Raul Krauthausen
Bonn (kobnet) Für Raul Krauthausen ist es ein schlimmes Zeichen gegen die Inklusion, wenn Menschen, die in allen Bereichen unter Betreuung stehen, nicht wählen dürfen. Im Inklusionsblog der Aktion Mensch bezieht er Stellung gegen die Äußerung des CDU-Innenpolitikers Günter Krings, für den es nicht plausibel ist, wenn ein Mensch, der nicht mal selbständig eine Zeitung kaufen kann, eine Wahlentscheidung treffen soll.
In einem Bericht in der WAZ wurde Günter Krings wie folgt zitiert: "Es ist nicht plausibel, warum ein Mensch, der nicht mal selbstständig eine Zeitung kaufen kann, eine Wahlentscheidung treffen soll." Für Raul Krauthausen ist eine solche Äußerung nicht akzeptabel. "Für mich ist es nicht plausibel, warum jemand, der angeblich eine Zeitung kaufen kann bzw. dieser ein Interview geben darf und ein Repräsentant der deutschen Demokratie ist, so eine Aussage treffen kann. Aber sie entlarvt wohl Gedanken, die einige konservative Menschen haben: Das Wahlrecht ist nur einer besonderen Masse von Menschen vorbehalten, und wir wollen das auch nicht ändern. Denn schließlich ist es ja auch nicht so, dass jeder, der wählt, eine Zeitung vorher gekauft, geschweige denn gelesen hat", so Raul Krauthausen in seinem Blogbeitrag.

Von behindertenrecht
Warum kann denn ein betreuter Mensch, für den für alle Aufgabenbereiche ein Betreuer bestellt wurde "nicht einmal selbstständig eine Zeitung kaufen " ???
Es gibt sogenannte geringfügige Tätigkeiten, wozu auch das Zeitungskaufen gehört und wofür auch Betreute keine Zustimmung vom Betreuer brauchen ABER dazu muss man den Betreuten auch regelmäßig ihr Taschengeld aushändigen .
Für Zeitungskauf etc. gibt es auch keinen sogenannten "Einwilligungsvorbehalt " und für alle nichtgeringfügigen Angelegenheiten ( wie z.B. das Wahlrecht) besteht das Recht auf persönliche Assistenz .
Wenn diese Menschenrechte gewährd werden, muss man sich auch nicht fragen " Warum ein betreuter Mensch noch nicht einmal selbstständig eine Zeitung kaufen kann" !!!
Von harle
Menschenverachtung pur - wer dieses arrogante Arschloch von Rechtsanwalt und mit ihm die CDU/CSU-Christen-Partei wählt, ja, der wählt auch so etwas – der wählt auch jene Nazis in Deutschland wieder! Dieser Karriere-ist von MdB-CDU/CSU-Mensch Rechtsanwalt im Bundestag aus dem Wahlkreis Mönchengladbach - hier der Link zu seiner Internetseite:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/K/krings_guenter.html
Wahrlich, bestimmt hat er auch im Bundestag ihn behindernde Hirnscheiße dort nur im Kopf.
Und heute hat er sowohl Glück als auch Pech mit seiner verunglückten Äußerung, dass heute Nazi-Ärzte aus dem vergangenen Adolf-Hitler-Deutschland-Reich von anno-dazu-mal ihm nicht mehr gleich die Hoden abschneiden oder die ihn behinderten Hirnzellen aus seinem Kopf heraussaugen dürfen.
So ein krankes Hirn darf im Bundestag über das deutsche Volk mitentscheiden. Der Blitz sollte solche arrogante Rechtsanwälte von Arschlöchern erschlagen!
Heile doch endlich mal wieder CDU/CSU. Und werde die Menschen würdigend wieder.
Von Gisela Maubach
http://tablet.mainpost.de/regional/franken/Wenn-nur-noch-die-Glotze-foerdert;art1727,7602623
Wenn man diesen Beitrag liest, stößt man auf folgendes Zitat:
Die "Ersatz-Förderung" und Beschäftigung einer ganzen Gruppe behinderter Menschen fand darum im Wohnheim statt: "Unter anderem durch Aufstellen eines Fernsehapparats im eigenen Zimmer."
Das (!) ist ein schlimmes Zeichen gegen Inklusion!!!
Von Gisela Maubach
Natürlich ist das Beispiel (ob jemand eine Zeitung kaufen kann oder nicht) völlig daneben, aber für Menschen mit schwersten geistigen Behinderungen ist es ein viel schlimmeres Zeichen gegen Inklusion, wenn sie bei ihren Tagesabläufen regelmäßig von der Außenwelt jenseits ihrer riesigen Schwerstbehinderten-Gruppen ausgeschlossen sind - ohne jegliches "Wahl"-Recht!
Wer dankbar dafür sein muss, für seinen schwerstbehinderten Angehörigen einen Werkstatt-"Platz" in einem Raum mit 12 weiterein schwerstbehinderten Menschen zu haben, der hat bei dem Gedanken an den Bewegungsdrang seines Angehörigen wirklich andere Sorgen beim Kampf für Inklusion.
Auffallend ist, dass Menschen mit Behinderungen (die für sich selbst sprechen können) bei Entscheidungen über ihre eigenen Belange in aller Regel selbst einbezogen werden möchten. Aber wenn es um die Belange von Menschen mit schwersten Behinderungen geht, die nicht (!) für sich selbst sprechen können, werden deren (nicht-behinderte) Vertrauenspersonen grundsätzlich ausgeschlossen, obwohl sie die wirklichen Inklusions-Hindernisse ihrer Angehörigen sehr viel besser beurteilen können als Menschen mit völlig anderen Behinderungen.
Und diese Form der Ausgrenzung ist das wirklich schlimme Zeichen gegen Inklusion!