Sex in Einrichtungen
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: move e.V.
Berlin (kobinet) Unter dem Motto „Trübe Sehnsüchte oder verwirklichte Rechte" wird am 11. Oktober im Roten Rathaus von Berlin über Sexualität in Einrichtungen diskutiert. Stephanie Klee vom move-Verein bereitet die Fachtagung gemeinsam mit Sexualberater Matthias Vernaldi und Rechtsanwalt Dr. Martin Theben vor.
"Menschen, die in Einrichtungen leben müssen, fordern immer deutlicher ihr Recht auf Sexualität und Beziehung ein. Doch häufig fehlt es den Trägern an sexualpädagogischen Konzepten, erst recht an Möglichkeiten der Umsetzung in die Praxis", so die Veranstalter.
Kann schwerstmehrfachbehinderten oder dementen Menschen in ihrer sexuellen Not geholfen werden? Gibt es gar eine Pflicht zur Hilfe? Welche Rolle spielen Angehörige und gesetzliche Betreuer? Wo liegen ihre Grenzen und die der Einrichtung? Wie geht man mit Mißbrauch um? Das sind nur einige Fragen, die mit einer Vielzahl von Experten zu erörtern sind.

Von behindertenrecht
Sex ist ebenso eine höchstpersönliche Angelegenheit, wie Partnerschaft und Ehe, in die niemand "reinreden" darf, d.h. auch "Gott sei Dank kein Betreuer " .
Denn es handelt sich auch in Einrichtungen , um erwachsene Menschen, deren Aufklärung längst stattgefunden haben sollte .
Wenn in Einrichtungen Mehrbettzimmer oder andere Barrieren für ein Erwachsenenleben existieren ( Besuchseinschränkungen der Kontakzte nach außen etc,), dann kann ohne die Beseitigung dieser Barrieren OHNEHIN kein Sex oder andere höchstbpersönliche Angelegenheit "erlebt" werden .