Gleichstellungsbeauftragte sollen weiblich - Behindertenbeauftragte behindert sein
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Hannover (kobinet) Der niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Karl Finke begrüßt die Entscheidung der niedersäschsischen Sozialministerin Cornelia Rundt, dass auch künftig nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte in Niedersachsen arbeiten sollen. Dazu stellte Karl Finke klar: "Dies muss selbstverständlich auch für den Personenkreis der am meisten diskriminierten Bevölkerungsgruppe weltweit, den behinderten Menschen, gelten. Behindertenbeauftragte sollen Menschen mit einer Behinderung sein. So stehe es in § 10 des niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetztes (NBGG).
"Auch Landesbeauftragte/Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen sollen Menschen mit einer Behinderung sein. Diese klare Entscheidung ist bereits vor Inkrafttreten der aktuellen UN-Behindertenrechtskonvention von der Landesregierung entschieden worden. Jetzt fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Mitentscheidung behinderter Menschen zu stärken. Als erster Schritt soll die Stellung der Beauftragten und Beiräte als Mitentscheidungsgremium behinderter Menschen gestärkt werden. Ebenfalls muss im Bereich der Stärkung der Zivilgesellschaft der oder die Beauftragte auf Vorschlag der aktiven behinderten Menschen erfolgen. So wird in Berlin der Landesbeauftragte in Einvernehmen mit dem Landesbehindertenbeirat berufen. Für das Land Niedersachsen mit seinen Landkreisen und Kommunen sollte dies auch selbstverständlich sein", erklärte Karl Finke. Die Aufgabe von Behindertenbeauftragten besteh nach Ansicht von Karl Finke darin, die besonderen Problemsituationen behinderter Menschen bewusst zu machen und ihre Interessen offensiv zu vertreten.

Von behindertenrecht
Solange in Deutschland das Recht auf Inklusion, im Betreuungsgesetz gar nicht vorkommt und daher alles Andere zum Wohl angesehen werden kann, erübrigt sich auch jegliche direkte Kommunikation .
Im deutschen Betruungsgesetz wird noch nicht einmal vom tatsächlichen Interesse des Betroffenen ausgangen, sondern vom wohlverstandenen Interesse des Betroffenen, sodaß man sich mit keiner Silbe um das ureigenste Interesse des Betroffenen bemüht . Daher bsteht Entmündigung für Betreute fort, denn sie werden sozusagen von Betreuern "selbst vertreten" und es besteht die Gefahr, daß dann solche Selbstvertreter auch noch zum Behindertenbeauftragten gewählt werden können, wenn sich diese schwerstbehinderten weiterhin nicht selbst vertreten können und auch nicht auf der Grundlage des Recht auf Inklusion behandelt werden .
Persönliche Betreuung und möglichst wenig wechselnde Bezugspersonen, ist durch die steigende Zahl der Berufsbetreuer und den Pflegenotstand, so gut wie aussichtslos .
Unterstützende Entscheidungsfindung ohne das Recht auf Inklusion, macht ohnehin keinen Sinn . Denn zur Ausgrenzung stehen bereits genügend Entscheidungsfinder zur Verfügung, solange der Begriff der Inklusion im Betreuungsrecht gar nicht verankert ist, solange wird auch davon ausgegangen das Ausgrenzung zum Wohle ist .
Denn da deutsche Betreuungsgesetz, basiert ausschließlich auf dem Wohl des Betroffenen und nicht auf dem Recht auf Inklusion und das ist ein Wiederspruch in sich selbst und nicht Sinn und Zweck der UN-BRK .
Von Uwe Heineker
Dieses Thema gehört einfach - ohne wenn und aber! - auf die Agenda beim nächsten turnusmäßigen Treffen der besagten Beauftragten - ernst dann zeigt sich deren ernsthafte Auseinandersetzung hiermit ...
Von Gerhard Lichtenauer
Hallo Dagmar B,
danke für das Mitdenken und ihre sehr guten Anmerkungen. Auf den Hinweis des Betreuungsrechts (Ö: Sachwalterschaft) möchte ich eingehen. In Österreich besteht diesbezüglich gravierender legistischer Korrekturbedarf, wie gerade erst in den letzten Tagen auch die UN-BRK- Staatenprüfung festgestellt hat. Die Sachwalterschaft in Österreich (D: Betreuung) ist faktisch noch im früheren Entmündigungs-Unrecht, jenseits menschenrechtlicher Normen stecken geblieben.
Neben der systemischen Entrechtung ist auch dem kriminellen Sachwalterschaftsmissbrauch Tür und Tor geöffnet und für die Opfer gibt es fast keinen Schutz und keine erreichbaren Rechtsmittel dagegen.
Eine Umbau in Richtung unterstützte Entscheidungsfindung ist dringend nötig und endlich in Diskussion gekommen. In Deutschland vermute ich, ist man schon etwas weiter weg von der Entmündigung aber wie man immer wieder liest, besteht auch großer Reformbedarf.
Nun gibt es aber selbst bei bestenfalls anzunehmender Ausschöpfung jeglicher Unterstützungsformen für 'unterstützte Entscheidungsfindung', wie z.B. 'Unterstützte Kommunikation', noch immer schwerstmehrfachbehinderte Menschen, die sich aufgrund ihrer sensorischen und geistigen Aufmerksamkeitsleistung, Wahrnehmungs- und Verarbeitungshorizonts jeglicher direkt inhaltlichen Kommunikation entziehen. Bleibt dann noch "Basale Kommunikation", die bei starken Bewusstseinsbehinderungen nur mehr vage interpretierbar ist bzw. sich halt von Allgemeinzustand und Wohlbefinden etc. durch Beobachtung ableitet und nur sehr vertrauten Personen entsprechend richtige Schlüsse ziehen können, was denn jetzt im ureigensten Interesse der behinderten Person liegen wird.
Langer Ausführung, kurzer Sinn: Die Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen geht oft nur mittels Assistenz durch engste Vertraute, was wiederum nur durch sehr persönliche Betreuung durch möglichst wenig wechselnde Bezugspersonen möglich ist.
Beim JAG Assistenzmodell in Schweden sind das die Service-Garanten, die dafür sorgen, dass die Interessen der betroffenen Person gewahrt werden, siehe (PDF) http://www.jag.se/sites/default/files/JAG%20deutsch%20NY_0.pdf
Von Dagmar B
Ottmar Miles-Paul
hat geschrieben:
Als Mann einer Frau, die in dieser Gesellschaft benachteiligt wird, drängele ich mich doch auch nicht darum Frauenbeauftragter zu werden, so gut ich es meinen mag und so sehr ich unter der Benachteiligung mit leide. Das hat was mit Emanzipation zu tun
Ich weiß nicht,ob es relevant ist,Vergleiche der Art anzustellen,wenn die Klientel,die Frau Rosenberger und Frau Maubach vertreten, ohnehin unter das Betreuungsrecht fallen.
Die Autonomie,die hier zum Vergleich bemüht wird,hinkt doch sehr.
Grade bei Kobinet sind immer wieder Berichte über engagierte Eltern zu lesen,die versuchen,Ihren Kindern andere Perspektiven zu ermöglichen,als den von vornherein durch die Gesellschaft vorgesehenen Weg der Seperation von der Wiege bis zur Bahre,oftmals nur über Klagen vor Gericht .
Es sollte wirklich nicht schwierig sein,die Spreu vom Weizen zu trennen ,um geeignte(Rechts) Betreuer-Eltern zu finden,die im Sinn der BRK agieren .
Die sind mit Sicherheit auch in Verbänden und Selbsthilfegruppen anzufinden,oder aber in der Presse.
In dem Zusammenhang die Überbehütung zu propagieren erinnert mich an Sichtweisen vergangener Zeiten,in denen Eltern ihre Idiotenliebe ausgetrieben werden sollte,um die Schützlinge möglichst kostensparend das Zeitliche segnen zu lassen.
Von Gerhard Lichtenauer
Lieber Ottmar, lieber Herr Frevert,
nach eigenem Erleben dieses unten bereits heiß andiskutierten Spannungsfeldes als pflegender Angehöriger einer jetzt 25 jährigen ("ehemaligen") Pflegetochter ( http://katja.at ) mit wachkomaähnlicher Bewusstseinsbehinderung (MCS) und einem kognitivem und psychomotorischem Entwicklungsstand etwa eines Babys unter 5 Lebensmonaten (jedoch ohne entsprechende Lernfähigkeit) möchte ich die Positionen von Gisela Maubach und Inge Rosenberger völlig unterstützen und sehr ersuchen, engagierte Eltern behinderter Kinder und Erwachsener nicht pauschal (einem Feindbild ähnlich) mit Eltern in einen Topf zu werfen, die der Autonomie behinderter Menschen (oft mit relativ wenig persönlicher Schuld) eher hinderlich waren oder sind.
Aus sehr vielen Versuchen, Bewusstsein für die Interessen von schwerstmehrfachbehinderten Menschen zu fördern und Gehör zu finden für die nach meiner festen Überzeugung alternativlose Not-wendigkeit - so paradox es auch klingen mag - einer individuell personenzentriert kompetenten "Vertretung in der Selbstbestimmung" (mein eigener Terminus, "Advokatorische Assistenz" ev. der Fachbegriff dafür), im Sinne der Realisierbarkeit aller Menschenrechte für alle Menschen.
Meine heutige Einschätzung dazu: Es mangelt vielen Experten und Expertinnen in eigener Sache, die ich sehr schätze und mit denen ich sehr gerne am selben Strang ziehe, um die Umsetzung der BRK voranzubringen, (ohne Vorwurf) an persönlicher Erfahrung und Wissen über die Personengruppe (woher auch), die tatsächlich als "Rest" übrig bleiben wird, wenn sich die Umsetzungsbemühungen nicht auch den Interessen dieser Menschen mit wirklicher Kompetenz widmet.
Der unten gemachte Vorschlag, schwerst mehrfachbehinderte junge erwachsene Menschen und ihre kompetenten LebensassistentInnen (Service-Garanten würden die Schweden dazu sagen) persönlich kennenzulernen, halte ich für einen sehr wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung, für eine echte Inklusion, die es nur ohne Rest geben kann.
Ich werde diese Initiative übrigens auch in Österreich zu setzen versuchen.
Gerhard Lichtenauer
Initiator der Österreichischen Bürgerinitiative "Daheim statt Heim" (Partnerinitiative der gleichnamigen deutschen Bundesinitiative)
Von Inge Rosenberger
Zuerst möchte ich zu bedenken geben, dass Eltern, die ihre behinderten Töchter und Söhne auch im Erwachsenenalter als kleine Kinder behandeln, ganz sicher hier weder lesen noch schreiben. Diese Eltern behalten und behüten ihre Kinder in den meisten Fällen ohne altersgemäße Strukturen übermäßig lang im Elternhaus. Ein Umzug in ein Wohnheim erfolgt dann meistens aus der Not heraus, weil die Eltern nicht mehr zur Betreuung und Pflege in der Lage sind.
Dann möchte ich meine Gedanken noch ein bisschen präzisieren. Was ich hier schreibe, sind meine eigenen Erfahrungen, die ich in den letzten ca. 10-15 Jahren wiederholt machen musste.
Unsere schwerstbehinderten Töchter und Söhne haben in den meisten Fällen absolut keine Wahl, wo sie wohnen und tätig sein wollen. Die aktiven Eltern, die sich um eine Verbesserung dieser Situation bemühen, werden ausgebremst . . .
- durch Eltern, die ihre eigenen - leichter behinderten - Kinder ungeniert öffentlich manipulieren ("was willst du mit dem Deppen. Der kann nicht reden und sabbert doch nur vor sich hin")
- durch Eltern und andere Verantwortliche, die Inklusion bei denjenigen anfangen wollen, bei denen es schnell und einfach geht und sich am meisten lohnt - der Rest kann (vergeblich) warten
- durch Kostenträger, die hochgradig ökonomische Interessen haben (wer kennt nicht den Dr. Motsch und seine Verwaltung?)
- durch Einrichtungsträger, die hochgradig ökonomische Interessen haben (Frau Maubach hat die Situation ihres Sohnes oft genug dargestellt)
- durch Einrichtungsträger, die doch viel besser als die Eltern wissen, was gut ist für "die Schwerstbetroffenen" - nämlich die Trennung von Menschen mit Behinderung in "WfbM-fähig" und dem Rest
- durch Vorenthalten der Einflussmöglichkeit auf die künftigen inklusiven Strukturen (wie immer diese auch aussehen sollen)
Von Gisela Maubach
Herr Frevert, wenn Sie Eltern kritisieren wollen, die Segregation einfordern, dann sollten Sie vielleicht nicht ausgerechnet diejenigen namentlich angreifen, die nach Ende der Schulzeit die extremste Segregation überhaupt kritisieren.
Nach Ende der Schulzeit wird nämlich danach unterschieden, ob ein Mensch mit Behinderung wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten kann oder nicht. Und diejenigen, für die "Eingliederungshilfe" zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM gezahlt wird, dürfen diese Leistung nur dann als Persönliches Budget in Anspruch nehmen, wenn sie damit einen wirklichen Arbeitsplatz finanzieren.
Diejenigen, die aber noch nicht mal einfachste Tätigkeiten in einer WfbM ausführen können, bleiben während des Tages in großen ausgesonderten Gruppen unter sich - ohne eine selbstbestimmte Möglichkeit, das Geld für diesen "Platz" für wirkliche Teilhabe außerhalb der WfbM zu verwenden.
Und wer der Meinung ist, dass bei der Umsetzung der UN-Konvention auch die Interessen dieser Menschen vertreten werden müssen, um hier zumindest (!) eine Wahlfreiheit zu erreichen, sollte nicht pauschal von Ihnen als "Problem" dargestellt werden, weil die heutigen Träger der Sondereinrichtungen vor einem halben Jahrhundert mal von Eltern gegründet wurden.
Und hinsichtlich der Kernaussage des vorliegenden Beitrages dürfte sich Ihre Darstellung wahrscheinlich auch von selbst erledigen, denn diejenigen, die Segregation einfordern, würden wohl ohnehin kaum für die Position eines Behindertenbeauftragten vorgeschlagen werden.
Es geht darum, ob Menschen, die nicht selbst kommunizieren können, von vornherein von dieser Position ausgegrenzt werden sollten, weil sie sich nicht vertreten lassen dürfen.
Von Uwe_Frevert
Ich lege noch ein drauf:
Natürlich geht es mir um die Eltern, die Aussonderung in diese Anstalten befürworten und nicht um die Eltern deren behinderte Angehörige zwangsweise untergebracht werden. Aber ich kritisiere hier auch Eltern nichtbehinderter Kinder, die die Segregation einfordern, weil sie nicht wollen, das z.B. im Gymnasium ihrer Kinder besondere Menschen individuell lernen.
Von Gisela Maubach
Sehr geehrter Herr Miles-Paul,
woraus entnehmen Sie, dass es gegen (!) die Selbstvertretung behinderter Menschen geht - nur weil wir Eltern gegen Ausgrenzung unserer erwachsenen Kinder sind, die sich nicht selbst vertreten können?
Ist man gegen etwas, wovon man nur nicht ausgegrenzt werden möchte?
Auch ich arbeite seit vielen Jahren im Behindertenbereich und setze mich dabei für Menschen mit allen (!) Behinderungsformen ein.
Aufgrund Ihrer Formulierung, dass wir unseren erwachsenen Kindern "sogar die Selbstvertretung absprechen" würden, schlage ich vor, dass wir mal einen Termin mit Ihnen vereinbaren, zu welchem Frau Rosenberger und ich unsere Kinder mitbringen, so dass wir dann gemeinsam herausfinden könnten, wie eine Selbstvertretung unserer erwachsenen Kinder ohne uns Eltern aussehen könnte.
Bedenklich finde ich auch, dass Sie nur von uns Eltern fordern, nicht pauschal draufzuhauen (auf wen hauen wir, wenn wir nicht wollen, dass unsere Kinder ausgegrenzt werden?), während die Aussage "nichtbehinderte Eltern sind und bleiben ein Problem" nicht nur pauschal sondern auch beleidigend ist.
Auch Begriffe wie "Überbehütung" und "Bevormundung" sollten nicht pauschal gegenüber denjenigen Eltern Anwendung finden, die für ihre Kinder gegen alternativlose Riesengruppen Schwerstbehinderter in Werkstätten kämpfen, weil sonst noch niemand dieses Thema aufgegriffen hat.
Ich stimme mit Ihnen überein, wenn Sie erklären "dass sich diejenigen, die solche Positionen inne haben, auch für die Belange derjenigen einsetzen, die einen hohen Unterstützungsbedarf haben".
Nur leider entspricht dies (bisher) nicht der Realität, was man den Tagesordnungen sämtlicher Inklusionsveranstaltungen entnehmen kann. Und um welche "Belange" es sich überhaupt bei denjenigen handelt, die sich nicht selbst mitteilen können, könnte ohnehin nur durch Vertrauenspersonen vermittelt werden.
Daher schlage ich vor, dass die Formulierung "Behindertenbeauftragte sollen Menschen mit einer Behinderung sein" ergänzt wird mit dem Zusatz ". . . "oder deren selbstbestimmte Vertretung".
Auf diese Weise wäre bei dieser wichtigen Position niemand von vornherein ausgegrenzt, und vielleicht käme man damit auch dem Bewusstsein für ein wirkliches Miteinander schon etwas näher . . .
Von behindertenrecht
Der Staat hat Vorbildfuktion und da darf es nicht sein, daß bei der sogenannten Eingliederung, immer noch Ausgliederung finanziert wird und dann den Eltern die Schuld gegeben wird, wenn ihr Kind keine Chance bekommt, auch einmal z.B. Behindertenbeauftragter zu werden .
Ausgliederung kann nicht Sinn und Zwek von Loslassen sein .
Kein Nichtbehinderter Mensch wünscht sich z.B. immer nur in Gruppen irgendwo hin zu gehen, nachdem die Eltern losgelassen haben, in Gruppen zu leben etc.. Denn so ist der individuelle Bedarf eines Menschen nicht gedeckt .
Von Inge Rosenberger
@ Ottmar Miles Paul: auch ich kenne Eltern, die ihre relativ selbständigen "Kinder" nicht erwachsen werden lassen. Allerdings möchte ich mit diesen auch nicht in einen Topf werfen lassen.
Es geht um Menschen, die ausschließlich von denjenigen vertreten werden können, die sie gut kennen. Weil sich diese Menschen oftmals ausschließlich durch Mimik, durch Körperhaltung oder "Verhaltensstörungen" verständlich machen.
Und bisher habe ich noch keine/n Selbstvertreter/in kennen gelernt, die/der auch nur annähernd die Bedürfnisse so gut erkennen kann wie die Eltern.
Viele Eltern wollen loslassen, sie würden ihre Töchter und Söhne gerne in ein möglichst "normales" Leben entlassen. Aber die Bedingungen sind katastrophal. Und sie werden - zumindest für unsere schwerstbehinderten erwachsenen Töchter und Söhne - nicht besser, wenn man uns Eltern und unser Wissen und unsere Erfahrung ausschließt.
Von ottmar
Jetzt reizt mich diese Diskussion doch, obwohl hier schon wieder zu viele Sachen auf einmal zusammen geschmissen werden und die Gefahr groß ist, Missverstanden oder Missinterpretiert zu werden.
Als jemand, der schon seit fast 30 Jahren in der Behindertenbewegung aktiv ist, sehbehindert, mittlerweile auch hörbehindert und sonstige diverse kleinere Einschränkungen hat, bin ich ein klarer Verfechter dafür, dass behinderte Menschen selbst in die Parlamente kommen bzw. als Behindertenbeauftragte benannt werden. Das setzt natürlich voraus, dass sich diejenigen, die solche Positionen inne haben, auch für die Belange derjenigen einsetzen, die einen hohen Unterstützungsbedarf haben bzw. wo es passt auch die Interessen der Eltern dieser Personen mit berücksichtigen. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist, dass Eltern, die sich intensiv um ihre behinderten Kinder und Erwachsenen kümmern, ebenfalls zu Wort kommen müssen und ihre Interessen verfolgt werden müssen. Aber um Himmels Willen, warum muss das dann immer wieder gegen die Selbstvertretung behinderter Menschen gehen. Als Mann einer Frau, die in dieser Gesellschaft benachteiligt wird, drängele ich mich doch auch nicht darum Frauenbeauftragter zu werden, so gut ich es meinen mag und so sehr ich unter der Benachteiligung mit leide. Das hat was mit Emanzipation zu tun.
Wir behinderte Menschen sind leider gebrannte Kinder von Überbehütung und Bevormundung, so gut das auch gemeint war. In vielen Verbänden sind es heute immer noch die Eltern, die ihre "Kinder", die heute schon erwachsen sind, nicht hoch kommen lassen bzw. ihnen sogar die Selbstvertretung absprechen. Deshalb gebietet es m.E. vonseiten der Eltern, hier etwas mehr Nachdenklichkeit walten zu lassen bevor man gleich wieder pauschal drauf haut. So groß die Not von Eltern mit Kindern, bzw. Erwachsenen mit hohem Unterstützungsbedarf auch sein mag, sucht euch Verbündete, die für die Rechte kämpfen anstatt ständig auf die Falschen zu hauen.
So, jetzt Ring frei, das Schreiben im Internet bietet ja die Möglichkeit, sich Passagen rauszuholen, die man dann angreift.
Ottmar Miles-Paul
Von Gisela Maubach
Zu den seltenen Unterstützern aus den Reihen dieser "Protagonisten" zählt vor allem Uwe Heineker, dem ich auf diesem Weg ganz besonders dafür danken möchte, dass er sich immer und immer wieder dafür einsetzt, dass bei der Umsetzung der UN-Konvention alle (!) Menschen mit Behinderung einbezogen werden müssen - auch diejenigen, die zu (!) behindert sind, um ihre eigenen Interessen zu vertreten.
Von Inge Rosenberger
Wer die Aktivitäten der engagierten Eltern im Blick hat, weiß, dass diese sich sehr stark für die Rechte ihrer Töchter und Söhne und auch für die Rechte anderer Menschen einsetzen. Gleichzeitig müssen diese Eltern allerdings noch gegen die Missachtung und Benachteiligung kämpfen, die sich speziell auf die hilflosen Menschen konzentriert, die sich nicht selbst vertreten können.
Und bisher konnte ich von Seiten der Protagonisten nur sehr selten echtes Interesse spüren. Von Unterstützung ganz zu schweigen . . .
Von Gisela Maubach
Zitat Uwe Frevert:
"Nichtbehinderte Eltern sind und bleiben ein Problem . . . "
Zu dieser Aussage erübrigt sich wohl jeder Kommentar.
Von behindertenrecht
Eine solche Vorgehensweise kann man dann auch keinesfalls Selbstbestimmung nennen UND wenn Sozialpädagogen so handeln, dann muss man sich auch nicht wundern, wenn Eltern darauf eingehen und eine solche "Laufbahn" für ihr Kind wählen mussten und dachten , daß sie damit etwas Gutes tun !
Von behindertenrecht
Elternorganisationen in den 60iger Jahren haben verkannt, daß ein Leben in der Gesellschaft für die meisten behinderten Menschen sinnvoller sein könnte und Nichtbehinderte Eltern sind ein Problem und bleiben ein Problem, solange Menschen nicht mit behinderten Freunden gemeinsam Sizialisierung in Kindergärten und Schulen etc... durch laufen können ????
DAS ist wirklich UNSINN !!
Begründung :
Wieviel Mitsprache haben Eltern überhaupt bei dem Kampf um Inklusion ? Außerdem ist das Recht auf Inklusion erst möglich gewurden, nachdem Politiker weltweit ERKANNT haben, daß es so nicht weitergehen kann, auf dieser "wundervollen" Welt . Es waren doch vorallem behinderte Menschen und deren Eltern, die gemeinsam darum gekämpft haben, daß NIEMAND mehr aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird .
Wieviele Eltern haben ihre behinderten Kinder in den Kindergarten gebracht, sogar mit ärztlichen Attest, daß zumindest die Integration gut und fördernd für ihr Kind ist ? Und wieviele Eltern wurden bereits nach wenigen Tagen für ihre Mühen enttäuscht, indem ihnen im Kindergarten gesagt wurde " Wir können Ihr Kind nicht behalten" ? Und wieviele Eltern haben ihr behindertes Kind in der Regelschule angemeldet und auch dort zu hören bekommen " Wir können Ihr Kind nicht behalten." ?
Ich hatte das jedenfalls bei meine Tochter so gemacht und kenne die diese Sätze bereits sehr gut . Denn ähnliche Sätze bekommen die Eltern auch dann zu hören, wenn sie sich bereit erklärt haben, daß Kind dann eben an eine Sonderschule zu geben und wenn dort auch noch zu unruhig ist, dann probiert man es eben mit Medikamenten .
Ein solches Leben kann man dann nicht mehr "Leben mit Behinderung " nennen, denn damit sind die Chancen vertan , mit der Behinderung zu leben und vielleicht auch irgendwann Mal Behindertenbeauftragter zu werden !!!
Das liegt aber am wenigsten an den Eltern, sondern an den Sonderpädagogischen Gutachten und Empfehlungen, ohne die Eltern gar keine Chance haben und den hauptsächlich die Defizite SICHTBAR werden !
Ich kenne die Tränen die dann geweint werden, auch wenn in den Gutachten angegeben ist, daß das Kind keine Gefühle zeigt . Ja - bei solchen Einschätzungen vergehen ja auch jeden Menschen alle Gefühle UND wie gesagt, die Chancen sind durch derartige Einschätzungen vertan UND man kann sie auch nicht mehr aufholen !
TRAURIG aber WAHR !
Von Uwe_Frevert
Was hier Inge Rosenberger und Gisela Maubach schreiben ist blanker Unsinn. Es geht um Menschenrechte und nicht nur um Körperbehinderte. Es geht um Interessenvertretung für Inklusion und nicht um Segregation in Sondereinrichtungen.
Weil Elternorganisationen der 60iger Jahre es verkannt haben, dass ein Leben in der Gemeinschaft für die meisten behinderten Kinder sinnvoller sein könnte, haben wir heute so viele hoch bezahlte Orte der Separierung. Nichtbehinderte Eltern sind und bleiben ein Problem so lange Menschen nicht mit behinderten Freunden eine gemeinsame Sozialisation im Kindergarten und der Schule etc. durchlaufen können.
In der BRK geht es heute nicht nur um die Behinderten sondern auch um nichtbehinderte Mitglieder der Gesellschaft. Nichtbehinderte können heute ihre Defizite in Psyche oder ihrer Lernfähigkeit im gesellschaftlichen Miteinander nicht normal erleben, da ihnen die Sonderschule angedroht wird und die Abschiebung in eine WfbM droht, weil sie nicht "normal".
MfG Uwe Frevert
Von Inge Rosenberger
Besser als Gisela Maubach kann man die katastrophale Situation in Bezug auf die "Selbst"bestimmung unserer Töchter und Söhne und unserer Familien nicht zusammenfassen.
Durch dieses einseitige Propagieren wird die Grundidee der Inklusion von den Protagonisten ad absurdum geführt!
Und was nun? Wie lange müssen wir dieser Ausgrenzung noch zusehen? Wie viele Sonntagsreden, leere Versprechungen, Appelle und Veranstaltungen müssen wir uns noch anhören - ohne dass die Betroffenen und ihre Familien gehört und einbezogen werden?
Von Gisela Maubach
"Behindertenbeauftragte sollen Menschen mit einer Behinderung sein."
Mit dieser einseitigen Forderung werden - wie immer - diejenigen Menschen von vornherein ausgeschlossen, deren Behinderung es ihnen unmöglich macht, die eigenen (!) Interessen zu vertreten.
Menschen ohne Behinderung, die in vollem Umfang (!) alle Kämpfe für einen schwerst(mehrfach)behinderten Angehörigen durchkämpfen, sind mindestens genauso Experten in eigener Sache wie ein Mensch mit einer Körperbehinderung, der seine Interessen selbst vertreten kann.
Die in der UN-Konvention erklärte Vielfalt wird zunehmend mit Füßen getreten, wenn die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung grundsätzlich nur aus wirklichen "Selbst"vertretern bestehen soll, denn genau damit werden diejenigen, deren Behinderung eine "Selbst"vertretung ausschließt, automatisch auch von der Themenauswahl der "besonderen Problemsituationen" ausgeschlossen - so wie derzeit regelmäßig praktiziert.
Aber: Eine halbe Inklusion ist eine volle Mogelpackung!