Warnung vor Abschaffung des Ehegattensplittings

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild von Dr. Paul Brockhausen
Bild von Dr. Paul Brockhausen
Bild: Landesregierung Thüringen

Erfurt (kobinet) Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen, hat aufgrund einer von der niedersächsischen Landesregierung angekündigten Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Ehegattensplittings vor den Auswirkungen auf Familien mit behinderten Angehörigen gewarnt. Von derartigen Vorstößen, die auch im Bundestagswahlkampf thematisiert würden, seien in besonderem Maße Ehen betroffen, in denen sich einer der Partner um einen behinderten Angehörigen kümmere.

"Immer wieder suchen Eheleute meinen Rat, von denen sich einer Voll- oder Teilzeit um einen behinderten Angehörigen kümmert. Oft sind es Frauen, die sich aufopferungsvoll der Betreuung ihrer behinderten Kinder oder der Pflege ihrer Eltern widmen. Arzttermine, Therapien, Behördengänge, Nachhilfe oder Körperpflege lassen in vielen Fällen kaum Raum für eine doppelte Erwerbstätigkeit. Diese Haushalte müssen oft mit einem Einkommen auskommen und verzichten unter Vernachlässigung ihrer eigenen Bedürfnisse auf Zeit und Geld. Letztlich wird so in vielen Fällen Teilhabe und Inklusion erst möglich bzw. der kostenintensive Aufenthalt in stationären Einrichtungen vermieden", erklärte Dr. Paul Brockhausen.

Der Beauftragte macht darauf aufmerksam, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings vor allem zu einer Benachteiligung der Einverdienerehe führen werde. "Davon sind dann auch diejenigen Ehen betroffen, in denen ein Ehegatte deshalb nicht oder nur gering arbeitet, weil er die Betreuung oder Pflege eines behinderten Angehörigen übernommen hat. Aus diesem Grund lehne ich die jetzt bekanntgegeben Initiative aus Niedersachsen bzw. Vorhaben einiger Parteien ab, nach der Bundestagswahl das Ehegattensplitting abzuschaffen. Die gegen das Splitting vorgetragenen Argumente gehen an der Lebenswirklichkeit vieler Familien mit behinderten Angehörigen völlig vorbei", so Dr. Paul Brockhausen in einer Presseinformation.

Dr. Paul Brockhausen dankt allen Angehörigen, die mit viel Engagement sich der Betreuung und Pflege ihrer behinderten Kinder oder Eltern widmen, manchmal sogar gleichzeitig. "Es ist unbezahlbar, was diese Menschen leisten. Ich fordere die Landesregierung auf, alle Initiativen im Bundesrat abzulehnen, die eine Mehrbelastung von Ehegatten zur Folge haben, die wegen der Betreuung behinderter Angehöriger nicht oder nur eingeschränkt arbeiten gehen", sagte der Landesbehindertenbeauftragte von Thüringen.

Lesermeinungen zu “Warnung vor Abschaffung des Ehegattensplittings” (12)

Von Alleinverdiener

Liebe Frau Fichmann, vielen Dank für das aufschlussreiche Beispiel für die eintretende Ungerechtigkeit im Falle des ersatzlosen Streichens des Ehegattensplittings durch eine reine Individualbesteuerung. Würden in Ihrem Falle nämlich die von mir aufgeführten 13.805,- Euro als max Unterhaltsgrenze übertragbar sein, wären Sie gar nicht betroffen, da bei Ihnen ja eine Halbierung - also 12.500,- Euro - als Übertragungsbetrag ausreichend wäre. Und darum sollte es auch gehen , ungerechte Härten zu vermeiden und Familien die Möglichkeit belassen die Pflegesituationen frei gestalten zu können. Extrem hohe Splittingvorteile ( bis 15.000,- Euro ) abzuschmelzen ist ein durchaus nachdenkenswertes Szenario. Effekte aus solchen Maßnahmen könnten dann sozial gerecht auf die Lebenssituationen umverteilt werden, die eindeutig in unserer Gesellschaft benachteiligt werden. An Ihrem Beispiel Frau Fichmann wird deutlich, wie viel differenzierter das Thema Ehegattensplitting zu durchleuchten ist, teilweise wird in Unkenntnis der tatsächlichen Effekte des Splittings ein System verteufelt mit der Begründung es würde lediglich Frauen von der Arbeit abhalten ohne zu berücksichtigen das Frauen, wie in Ihrem Falle, sich für diesen Weg entschieden haben um die Pflege Ihrer Lieben auszuüben.

Von Sabine Fichmann

Um es mal in Zahlen auszudrücken: zu versteuerndes Jahreseinkommen (Alleinverdiener) 25.000 Euro nach Grundtabelle= 4082 Euro/ nach Splittingtabelle= 1580 Euro. Differenz= 2502 Euro pro Jahr/ 208 Euro pro Monat!
Das würde uns hart treffen, zumal unser behinderter über 25jähriger Sohn, seit über 2 Jahren auch nur noch 80% des Grundsicherungssatzes bekommt (Regelbedarfsstufe 3), da er ja in unserem Haushalt betreut wird = 80 Euro ebenfalls weniger.
Ich habe meinen Beruf schweren Herzens aufgeben müssen, selbst eine geringfügige Beschäftigung ist mir aufgrund der Behinderung des Kindes nicht möglich gewesen. Mittlerweile betreue ich nun auch noch meine Schwiegermutter. Dieser lassen wir das an uns ausgezahlte Pflegegeld aufgrund ihrer Minirente zukommen, damit sie sich in ihren letzten Lebensjahren auch mal einen Wunsch erfüllen kann.
Es ist also so, dass der Wegfall des Ehegattensplittings auch und gerade Familien, die Behinderte betreuen und nur ein Verdiener vorhanden ist, hart zusetzen wird.
Alleinerziehende (insbes. mit behinderten Kindern) dürfen steuerlich selbstverständlich nicht benachteiligt werden!

Von Alleinverdiener

Hallo Frau Maubach, ich gebe Ihnen uneingeschränkt Recht, dass die Situation für Alleinverziehende ungenügend ist und erheblicher Förderbedarf besteht. Diese Ungerechtigkeit darf aber nicht die nächste zur Folge haben. Wie gesagt, das Ehegattensplitting stellt die horizontale Steuergerechtigkeit zwischen Ehen mit Allein- gegenüber Zweiverdienern her, nicht mehr oder weniger. Das Alleinerziehende deutlich mehr Unterstützung erfahren müssen sollte aber doch nicht ein anderes "Extrem" zur Folge haben. Warum nicht eine gemäßigte Lösung finden, wie die Annerkennung der ehelichen Unterhaltsleistungen wie beim Realsplitting ( bis 13.805,- Euro )innerhalb von Ehen und die sich ergebenen Steuereinkünfte den Familien, Alleinerziehenden etc. zufließen lassen. In den meisten Diskussionen wird aber als Allheilmittel für bestehende Ungerechtigkeiten wie fehlende Förderung von Alleinerziehenden eine reine Individualbesteuerung von Eheleuten gefordert. Eine solche würde aber zwangsläufig zum Wegfall von Unterhaltslpflichten führen müssen, da ansonsten verfassungswidrig ( Artikel 3 und 6 GG ). Sofern jedoch Unterhaltspflichten wegfallen würden und der Staat "einspringen" müsste in diese Versorgungspflichten, wird es tatsächlich teuer und am Ende bleibt deutlich weniger übrig, was überhaupt umverteilt werden könnte. Mir fehlt bei den Diskussionen ein wenig das Maß, hier werden auch ständig die nachteiligen Wirkungen eines Wegfalls des Splittings bei reiner Individualbesteuerung kleingeredet.

Von Gisela Maubach

Wie ungerecht das Ehegattensplitting ist, erkennt man ganz aktuell auch hier an den Benachteiligungen Alleinerziehender:

http://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-steuerklasse-ii.html

Von Alleinverdiener

Liebe Frau Dagmer B. , da haben Sie mich missverstanden. Aus den Erfahrungen meiner Frau weiß ich ( Sie hat bis zum Pflegebeginn meiner Mutter diesen Beruf ausgeübt ) wie schlecht diese Arbeit vergütet wird. Das die, von der Pflegeversicherung bereitgestellten, Leistungen nicht ausreichend sind, können wir ebenfalls bestätigen, da wir uns ja insbesondere deshalb für eine familiäre Pflege entschieden haben. Bis hierhin bin ich uneingeschränkt Ihrer Meinung und der von Herrn Lorch. Dieses hat aber erst einmal wenig mit dem Ehegattensplitting zu tun. Einen Zusammenhang sehe ich aber in genau den Fällen, wo Leistungen Ehepartnern deshalb verweigert werden würden, weil diese "zuviel" verdienen. Hier wird auf die Einstandspflichten der Ehepartner verwiesen. Das Ehegattensplitting "deckelt" diese Einstandspflichten, welche zum Verzicht von staatlichen Ansprüchen führen können, steurlich. In meinen Beiträgen geht es genau darum. Das Ehegattensplitting, vereinfacht die Umsetzung familiären Pflegesituationen immer dann, wenn wenn staatiche Hilfe versagt werden würde. Das heisst nicht das außerhalb der Ehe ausreichende staatliche Hilfe gewährt wird, sondern eheliche Einstandspflichten, welche zur Verweigerung staatlicher Beihilfe führen, zumindestens steuerlich berücksichtigt werden sollten. Das Ehegattensplitting schafft im Grunde genommen nur eine horizontale Steuergerechtigkeit gegenüber Ehen in denen Beide verdienen und kompensiert einen Teil der familiären Einstandspflichten steuerlich.

Von Dagmar B

Zitat Alleinverdiener:

Mein Anliegen ist weniger das Ehegattensplitting schön zur reden, sondern vielmehr die Anerkennung der Aufgabenverteilung innerhalb einer Ehe erreichen zu wollen. Und genau da bin Ihrer Meinung , dass auch familiäre Pflege - Arbeit - darstellt und diese nicht "abgestraft" werden sollte. Die Anerkennung solch wertvoller Leistungen sollte selbstverständlich auch außerhalb der Ehe Anerkennung finden.


Hallo Alleinverdiener

Irgendwie habe ich nun den Eindruck,Ihre zugrundeliegende Einstellung um Ihre Kommentare zu verfassen,ist diejenige,das selbstverständlich weibliche Menschen noch dazu pro Bono Pflege leisten,und sich mit weichgespülten Worthülsen über Anerkennung und aufgepropften Heiligenschein als Dank zufriedengeben.
Mir ist da ehrlich gesagt Bares in Form von Sachleistung,wie Herr Lorch das vorschlägt ,einleuchtender.
Das bewahrt vor Hartz 4 und ist diejenige Anerkennung für Arbeit,die normalerweise üblich ist.

Von Alleinverdiener

Lieber Herr Lorch, da haben Sie den Kern meiner Aussage nicht erkannt. Mein Anliegen ist weniger das Ehegattensplitting schön zur reden, sondern vielmehr die Anerkennung der Aufgabenverteilung innerhalb einer Ehe erreichen zu wollen. Und genau da bin Ihrer Meinung , dass auch familiäre Pflege - Arbeit - darstellt und diese nicht "abgestraft" werden sollte. Die Anerkennung solch wertvoller Leistungen sollte selbstverständlich auch außerhalb der Ehe Anerkennung finden. Im Ergebnis führt aber die Abschaffung des Splittings dazu, dass bestehende mögliche familiäre Pflegesituationen unmöglich werden könnten aber damit genau denen nicht geholfen wirdt, die diese Leistungen bisher nicht erhalten konnten. Wie bereits dargestellt, halte ich es aber für grundlegend ungerecht eine Abschaffung des Ehegattensplittings für Bestandsehen zu fordern. Die Leute haben zum Teil vor vielen Jahren ihr Vertrauen darauf gesetzt und können ihren Lebenslauf nicht einfach rückgängig machen. Insbesondere Rentnerpaare, bei denen überhaupt keine Erwerbsmöglichkeit zur Kompensation mehr gegeben ist, würden unangemessen belastet werden. Auch für neue Ehen müsste doch mindestens eine steurliche Berücksichtigung der Einstands- und Unterhaltsleistungen gegenüber dem Ehepartner stattfinden, da sie ansonsten Ehen gegenüber Nichtehen benachteiligen würden und das wäre m.E. nach nicht verfassungskonform. Oder planen Sie ferner eine Abschaffung der Unterhaltspflichten? Bei aller Reformfreude sollten Maßnahmen auch unter den den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten sorgfältiger geprüft werden.

Von Gisela Maubach

Sehr geehrter Herr Alleinverdiener,

das eigentliche Problem formulieren Sie in Ihrem eigenen Satz, der wie folgt anfängt:
"Meine Frau hat vor einigen Jahren Ihre Arbeit aufgegeben . . . "

Handelt es sich bei der Pflege, die Ihre Frau leistet, denn nicht um Arbeit?

War das Familienpflegezeitgesetz der CDU nicht genau für solche Familien gedacht, in denen ein naher Angehöriger gepflegt werden muss?
Dass auch in diesem Gesetz die Pflege nicht als Arbeit gewertet wird, wird dadurch deutlich, dass das Arbeitszeitkonto beim "richtigen" Arbeitgeber nach Ende der maximalen Pflegezeit von zwei Jahren wieder ausgeglichen werden muss. Die Pflegezeit für den nahen Angehörigen wird also nur geliehen!

Und grundsätzlich stellt sich die Frage, ob denn die Pflege, die unverheiratete Menschen leisten, einen geringeren Wert hat als die von verheirateten Menschen?
Es gibt nämlich auch Alleinverdiener, die mangels Ehepartner die Pflege des nahen Angehörigen selbst leisten und deshalb maximal teilzeit-erwerbstätig sein können.

Warum ausgerechnet das Ehegattensplitting im Zusammenhang mit der Pflege von behinderten Angehörigen schöngeredet werden soll, ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Förderung kinderloser Ehen angesichts der demographischen Entwicklung insbesondere auch für den Pflegenotstand immer weiter zur Sackgasse wird.

Von Alleinverdiener

Sehr geehrter Herr Lorch, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Meine Frau hat vor einigen Jahren Ihre Arbeit aufgegeben um meine Mutter (Pflegestufe 2) zu pflegen. Inzwischen ist auch ihr Vater an Demenz erkrankt. Mein Vater und meine Schwiegermutter sind leider verstorben. Meine Frau ist gelernte Altenpflegerin, sodass Sie die Pflege gerne übernehmen wollte. Unsere Wohnsituation erlaubt nicht, die Elternteile aufnehmen zu können zumal die Eltern in ihrem gewohnten Umfeld bleiben möchten. Das Pflegeld verbleibt bei den Eltern, da ihre Altersversorgung nicht so üppig ausfällt. Steuerlich können meine Frau und ich lediglich 1500,- Euro als Sonderausgaben geltend machen. Das Ehegattensplitting ermöglichte uns insofern die, von den Eltern erhoffte, familiäre Pflegesituation zu ermöglichen. Was mich erheblich an den Plänen der Linken und Grünen stört ist das - entgegen der SPD- ein Vertrauensschutz für bestehende Ehen nicht vorgesehen ist. Viele Menschen haben auf das System vertraut und ihr Leben darauf eingestellt. Erschreckend an den Plänen der Linken ist zudem, dass das Existenzminimum des 2. Ehepartners versteuert werden soll, was in der Tat nicht verfassungskonform wäre. Selbst ein übertragener Grundfreibetrag (Pläne Grüne) würde Geschiedene besser stellen, da im Falle einer Trennung Unterhaltsansprüche bis 13.805,- Euro als Sonderausgaben absetzbar wären. Aber ungeachtet dessen, wenn Sie darstellen das für ein Ehepaar 45,25 Euro bei ca. 750,- Nettoeinkommen weniger nicht viel sei ( alleine nach Abzug Miete einer 2-Zimmerwohnung nebst NK verblieben 200-250,- Euro) kann ich diesen Gedanken nicht nachvollziehen.

Von Gotthilf Lorch

Leider, liebe/r Frau/Herr AlleinverdienerIn, muss ich bei meiner Aussage bleiben. Denn 543,-- € im Jahr bedeuten 45,25 € mehr im Monat. Ehegattensplitting lohnt sich also nur bei höheren Einkommen und bevorzugen vor Allem kinderlose Paare und ist für unsere Bedürfnisse kaum von Bedeutung. Ihre erwähnte Familie wird also bei 1.000,-- € Brutto durch die Pflege zu Hartz IV Empfängern (Grundbedarf ca. 380,-- € x 3 = 1.140,-- € plus Miete Wasser, Warmwasser und Heizkosten). Würde die Familie das Pflegegeld der Pflegekassen in Höhe von der Pflegesachleistung bekommen, hätten sie zum Leben monatlich zusätzliche Geldbeträge von 450,-- € statt 235,-- € in Pflegestufe 1, 1.100,-- € statt 440,-- € in Pflegestufe 2 und 1.550,-- € statt 700,-- € in Pflegestufe 3. Und gäbe es das von vielen Verbänden und einigen Parteien schon lange geforderte Bundesteilhabegesetz schon, würde sogar der ganze, tatsächliche Assistenzbedarf finanziell abgedeckt werden - zumindest dann, wenn Verdienst und Vermögen nicht angerechnet werden würden. Nur so aber ist für Menschen mit Hilfebedarf ein selbständiges Leben in Würde und mit voller gesellschaftlicher Teilhabe möglich.

Von Alleinverdiener

Sehr geehrter Herr Lorch, die Pläne Ihrer Partei sind dahingehend den Grundfreibetrag auf 9300,- Euro anzuheben aber das Splitting vollständig abzuschaffen ( ohne Übertragung dieses Existenzminimums auf den arbeitenden Ehepartner ). Demzufolge würde ein Alleinverdiener in Ihrem Modell , dessen Ehefrau ein krankes Familienmitglied pflegt ( zB Elternteil ) für jeden Euro über 10.800,- Euro 14% (oder einen aktualisierten Eingangssteuersatz) Einkommenssteuer zahlen, da lediglich 1.500,- Euro Sonderausgaben angerechnet werden im Pflegefall eines Elternteiles. Im jetzigen Zustand würde ein Alleinverdiener überhaupt erst ab 16260,- Euro ( zweifaches aktuelles Existenzminimum ) Steuern zahlen. Ihre Steuerpläne offenbaren lediglich das der Splittimgvorteil bei Ehepartnern bereits ab 8.130 Euro gegen ist. Ehepartner mit einem Gemeinschaftseinkommen über 12.000,- jährlich würden bei Ihnen Plänen 541,80 Euro im Jahr mehr zahlen und das sind wahrlich keine Spitzenverdiener , denen als Ehepaar brutto 1000,- Euro pro Monat zur Verfügung steht. Bei allem Respekt für das soziale Engagement ist die Idee mit der Abschaffung des Splittings zu überdenken.

Von Gotthilf Lorch

Das ist doch ausgemachter Blödsinn, was Dr. Paul Brockhausen, Landesbehindertenbeauftragte von Thüringen. da erzählt. Ehegattensplitting kommt doch hauptsächlich gutsituierten, kinderlosen Familien zugute. Familie mit behinderten Angehörigen haben eine Menge andere Abschreibe-Möglichkeiten. da muss man schon ziemlich viel verdienen, um dann auch noch vom Ehegattensplitting zu profitieren.
Was Pflegefamilien wirklich brauchen, ist die Auszahlung des Pflegegeldes der Pflegeversicherung auf der Basis der Sachleistungen, um den Abstieg auf Hartz IV aufgrund der pflege zu verhindern. Die gepflegten Menschen mit Behinderung wiederum brauchen dringend ein vernünftiges Teilhabegesetz auf Bundesebene ohne die Anrechnung von Besitz und Einkommen. Nur so können sie sich dann eine vernünftige selbstbestimmte und selbstständige Assistenz leisten und ein unabhängiges und selbständes Leben führen.
Gotthilf Lorch, Direktkandidat der Partei DIE LINKE, im Wahlkreis 286