Rechte von behinderten Studierenden in den USA gestärkt
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Berkeley, Kalifornien USA (kobinet) Die Universität von Kalifornien in Berkeley hat einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt. Mit diesem geht sie auf die Forderungen von Studierenden ein, die zum Beispiel wegen einer Sehbeeinträchtigung oder Legasthenie in ihrer Lesefähigkeit beeinträchtigt sind. Darauf hat die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks in ihrem neuesten Newsletter hingewiesen.
"Die Studierenden hatten beklagt, dass sie umgesetzte Materialien nicht rechtzeitig oder nicht in geeigneten elektronischen Formaten erhielten. Zwischen der Universität und der DRA (Disability Rights Advocates) wurden u.a. Fristen sowie der Einsatz von mehr Personal und mehr Technik für die Umsetzung von Materialien in andere Formate vereinbart. Der Vergleich sieht auch eine sanktionsbewehrte Bindung der Lehrenden an vorgegebene Fristen vor. Der Vergleich gilt als vorbildlich, auch für andere Universitäten", heißt es im Newsletter.
