Koalitionsverhandlungen gehen in Details
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Berlin (kobinet) Heute gehen die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD in die Details mit den Beratungen in Arbeitsgruppen. In der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales dürfte in den nächsten Wochen auch die Frage der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes behandelt werden. Inwieweit hier schon konkrete Punkte formuliert wird, ist noch ein großes Fragezeichen.
Ursula von der Leyen von der CDU, Andrea Nahles von der SPD und Paul Lehrieder von der CSU sind die Personen, die den einzelnen Verhandlungsgruppen vorstehen. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe hatte gestern bei der Übergabe von Sparschweinen als Symbol für das Recht auf Sparen behinderter Menschen und für ein einkommens- und vermögensunabhängiges sowie bedarfsdeckendes Bundesteilhabegesetz erklärte, dass ihm signalisiert wurde, dass er beim Thema Bundesleistungsgesetz vonseiten der Union in die Arbeit der Arbeitsgruppe hinzugezogen wird. Vonseiten der SPD ist bisher nicht bekannt, ob beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv entsprechend in den Verhandlungen beteiligt bzw. als Berater hinzugezogen werden. Der Slogan "Nichts über uns ohne uns" sollte nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) auch bei den Koalitionsverhandlungen auch Berücksichtigung finden.
Dr. Sigrid Arnade hatte sich mit einem Brief bereits letzte Woche an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales gewandt und Vorschläge für konkrete Forumulierungen für den Koalitionsvertrag gemacht. Zum Thema Partizipation behinderter Menschen schlug sie folgende Formulierung vor: "Das Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird umgesetzt, indem Standards der Beteiligung nach Artikel 4 Absatz 3 UN-BRK in einem abgestimmten Prozess entwickelt werden. Des Weiteren werden gemäß Artikel 29 Absatz b der UN-BRK der Aufbau und die Arbeit politischer Selbstvertretungsstrukturen von Menschen mit Behinderungen gefördert."
Der Vorschlag von Dr. Sigrid Arnade zum Bundesteilhabegesetz lautet: "In Zusammenarbeit mit den Ländern wird zu Beginn der Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz außerhalb der Sozialhilfe verabschiedet, das sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Dabei sollen die Hilfen für behinderte Menschen einkommens- und vermögensunabhängig sowie bedarfsdeckend gestaltet, ein Bundesteilhabegeld eingeführt und Expertinnen und Experten behinderter Menschen und ihrer Verbände intensiv und frühzeitig am Gesetzgebungsprozess beteiligt werden."