Bedarfsdeckende Leistungen gefordert

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: BeB

Berlin (kobinet) Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) setzt sich entschieden dafür ein, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und bedarfsdeckende Leistungen sichergestellt werden. Bei der derzeit zwischen CDU/CSU und SPD verhandelten Reform der Eingliederungshilfe muss es aus Sicht des BeB vor allem darum gehen, die Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herauszulösen und in Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention am Grundsatz des Nachteilausgleichs im Sozialgesetzbuch IX neu auszurichten.

Nach Auffassung des BeB kommt es darauf an, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung, zum Beispiel bei der Wahl ihres Wohnorts oder bei der Teilhabe am Arbeitsleben, zu stärken und die Bereitstellung bedarfsdeckender Unterstützungsleistungen im Sozialraum zu sichern. Ziel ist die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft; Grundlage hierfür ist die UN-Behindertenrechtskonvention, heißt es in einer Presseerklärung des BeB zu den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen.

Wichtige Eckpunkte eines zu schaffenden Bundesleistungsgesetzes sind die Sicherstellung einer pluralen Beratungsstruktur, bundeseinheitliche Kriterien für die Bedarfsermittlung sowie die einkommens- und vermögensunabhängige Leistungsgewährung. Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben hierzu ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet.

Link zum Positionspapier der Fachverbände