Mannheimer Kunsthalle nicht barrierefrei

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Protest der AG Barrierefreiheit
Protest der AG Barrierefreiheit
Bild: AG Barrierefreiheit

Mannheim (kobinet) Mitglieder und UnterstützerInnen der AG Barrierefreiheit Rhein-Neckar hat mit einer Protestaktion ihrem Ärger darüber Luft gemacht, dass der generalsanierte Jugendstilbau der Mannheimer Kunsthalle, der sogenannte "Billingbau", nicht barrierefrei hergestellt wurde.

"Elf Stufen verhindern, dass RollstuhlfahrerInnen, gehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen ohne fremde Hilfe überhaupt in das Gebäude kommen. Aber selbst innerhalb des Gebäudes gibt es zahlreiche Stufen, die eine barrierefreie Fortbewegung mobilitätseingeschränkter Menschen innerhalb des Jugendstilbaus verunmöglichen", heißt es in einer Presseinformation der AG Barrierefreiheit. Die AG Barrierefreiheit hatte mehrmals eine barrierefreie Lösung angemahnt und auch den Gemeinderat informiert, stieß aber bei Kunst- und politisch Verantwortlichen bisher auf wenig Gegenliebe. Für die AG bleibt es unverständlich, dass für den Billingbau überhaupt eine Baugenehmigung erteilt worden ist, obwohl auch die Landesbauordnung Baden-Württemberg die barrierefreie Herstellung solcher Anlagen fordert. Ausschließlich ästhetische und denkmalpflegerische Gesichtspunkte dürften nicht dazu herhalten, das Prinzip der Barrierefreiheit auszuhöhlen. In Artikel 3 des Grundgesetzes, so die AG Barrierefreiheit, ist das Nicht-Diskriminierungsverbot festgeschrieben – von Denkmalschutz sei in der Verfassung nichts zu lesen.

Das Jugendstilgebäude ist nur ein Teil der kompletten Kunsthalle. Demnächst wird mit dem Abriss eines weiteren älteren Gebäudekomplexes begonnen. Dort wird ein Neubau entstehen, der mit dem jetzt "sanierten" Billingbau verbunden wird. Über einen Aufzug soll man dann zwar in den ersten Stock des Billingbaus gelangen können, kommt dann aber als Rollstuhlfahrer nicht weiter, weil sich dort erneut Stufen befinden. Insbesondere sind im ersten Stock des Billingbaus zwei große Ausstellungsräume, die nach jetzigem Planungsstand ebenfalls nicht barrierefrei zu erreichen wären. Die AG Barrierefreiheit fordert die stufenlose Erreichbarkeit aller öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten innerhalb der Kunsthalle.

Frühestens in drei Jahren wird der Neubau fertig gestellt sein. Bis dahin wären mobilitätseingeschränkte Menschen von der kulturellen Teilhabe ausgeschlossen. Es sei denn, die Verantwortlichen lassen sich etwas einfallen, um sicherzustellen, dass auch während des Provisoriums eine barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzung der Räume ermöglicht wird, hofft die AG Barrierefreiheit. Die Kunsthalle selbst wirbt mit dem Motto "Kunsthalle für alle". "Wir fragen, wer sich hinter 'alle' verbirgt. Denkmalschutz darf kein Freibrief dafür sein, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz und die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention auszuhöhlen", so die AG Barrierefreiheit Rhein-Neckar.

Lesermeinungen zu “Mannheimer Kunsthalle nicht barrierefrei” (1)

Von idefix

Hallo,

zwei Tage nach der Aktion der AG Barrierefreiheit war ich am vergangenen Sonntag in der Kunsthalle Mannheim und hab mir die Ausstellung und das Gebäude mal von innen angeschaut – ich verfüge über den Vorteil eines noch gefähigen Menschen, der in der Lage ist, die elf Stufen bis zum Eingang (noch) überwinden zu können.

Es war vorher schon klar und der bei der Protestaktion anwesende Vertreter der Kunsthalle hat es erneut betont: In der ca. drei Jahren dauernden Umbauphase bis der Neubau erstellt ist, gibt es keinen barrierefreien Zugang zum Billingbau.
Die Kunsthalle hat selbst vorgeschlagen, mit der Firma „Gebep“ zusammenzuarbeiten und RollstuhlfahrerInnen während der Umbauten in den Billingbau zu tragen. Dazu sei, so der Vertreter der Kunsthalle, eine Anmeldung mindestens 3 Tage vorher notwendig. Nach meiner Begehung muss ich dazu folgendes feststellen:

Erstens ist das Tragen von RollstuhlfahrerInnen für viele Betroffene ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Sie lehnen deshalb einen „Tragetransport“ grundsätzlich ab.

Zweitens – wie auch während der Aktion von einem Rollstuhlfahrer gesagt wurde – kann kein Betroffener - wie jede andere Person - sich spontan entscheiden. So etwas nennt man exklusiv nicht inklusiv.

Drittens muss der Sicherheitsaspekt betrachtet werden. Selbst jene RollstuhlfahrerInnen, die eventuell mit einem Tragetransport liebäugeln, sollten AUF KEINEN FALL vorher einen Haftungsausschluss unterschreiben. Das kann nämlich sehr sehr teuer werden.

Viertens muss jedem klar sein, dass es im Fall eines Tragetransportes nicht mit der Überwindung der elf Stufen am Löwenportal, dem „Eingangsportal zur Kunsthalle“, getan ist. Nach meiner Begehung, also dem Besuch der aktuellen Ausstellung, sind meine schlimmsten Erwartungen noch übertroffen worden. Eine einzige Katastrophe. Man bräuchte Dauerbegleitung, um sich durch die Ausstellungsräume tragen zu lassen bzw. eine Ausstellung „genießen“ zu dürfen. Um in die 2 Ausstellungsräume im 1. Stock zu kommen, müsste man zunächst zahlreiche Treppen hochgetragen werden (man hat die Auswahl zwischen links hoch oder rechts hoch). Dann kommen links und rechts je 5 weitere Stufen, um auf die Ausstellungsebene dort im 1. Stock zu kommen. Orientiert man sich auf der unteren Ebene (also EG bzw. erhöhtes EG), dann ist auch diese Ebene, wo sich ebenfalls große Ausstellungsräume befinden, durch Stufen unterbrochen. Also da bräuchte man auch wieder kräftige Helfer. Will man auf die Behindertentoilette, dann begebe man sich bitte schön ins Untergeschoss, wo diese sich befindet. Aber wie? Wiederum zahllose Stufen, zu deren Überwindung man wieder den hoch motivierten „Begleitservice“ in Anspruch nehmen müsste.

Fünftens darf man sehr überrascht sein, dass der Vertreter der Kunsthalle am Aktionstag der AGB nichts über die Baugenehmigung dieses Billingbaus wusste und auch nichts von einer Ausnahmegenehmigung gehört haben will. Wenn ich mich richtig erinnere, hat auf dem vorletzten Mannheimer Behindertenforum ein anwesender Mitarbeiter des städtischen Fachbereiches für Baurecht und Denkmalschutz von einer solchen Ausnahmegenehmigung für den Billingbau gesprochen. Warum wird diese Ausnahmegenehmigung geheim gehalten. Fürchtet man eine Klage?

Sechstens schließlich haben einige bei der Protestaktion Anwesende auch vorgeschlagen, in der Übergangszeit einfach den Einbau von Treppenliften zu fordern, und zwar überall dort, wo sich Stufen befinden. Ich stelle mir gerade die Gesichter der Kunsthallenverantwortlichen vor, wenn Sie mit dieser berechtigten Forderung konfrontiert würden.

Nach kurzer Internetrecherche habe ich folgendes gefunden:
http://www.drk-berlin.de/fileadmin/user_upload/HilfsmittelCentrum/Dokumente/Sicherheitshinweise_Rollstuhl_Teil_1.pdf
Der Rollstuhl ist ein Fahrzeug und nicht zum Tragen geeignet! Heben Sie den Rollstuhl nicht an den Seitenteilen, Armlehnen oder an den Fußstützen an (z. B. zur Überwindung von Hindernissen).

http://www.apotheke-moelln.de/file_084-2576-17/rollstuehle.pdf
Den Rollstuhl nicht mit Insassen anheben/tragen. Verwenden Sie keine beweglichen, dreh-, einstell- und abnehmbaren Teile oder Baugruppen zum Anheben oder Tragen des Rollstuhles.
Sie sollten sich nicht in Ihrem Rollstuhl tragen lassen, indem der Rollstuhl vom Boden angehoben wird. Nicht fest montierte Bauteile, z. B. Seitenteile oder Beinstützen, können sich lösen und so einen Sturz verursachen. Der Rollstuhl ist ein Fahrzeug und keine Trageeinrichtung.

Es gibt keine Kunst ohne Barrierefreiheit!!!

Horst Hembera, Mannheim.