Urteil zur Finanzierung von Integrationshelfern
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Düsseldorf (kobinet) Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger für die Bereitstellung von Integrationshelfern, die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützen, verantwortlich sind. Dies sei damit einem Bericht des Bildungsmagazins News4teachers zufolge keine Leistung der Schule, sondern des Sozialhilfeträgers. Die Finanzierung obliegt damit den Kommunen.
In einem Eilverfahren hatte das Gericht die Klage des Kreises Viersen entschieden. Der Kreis sah sich nicht in der Pflicht, einen Integrationshelfer für einen verhaltensauffälligen Schüler zur Verfügung zu stellen und für die Kosten aufzukommen (L9SO 429/13BER). NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann will den Bund zu einer Kostenbeteiligung bei den Integrationshelfern bewegen, bestätigte eine Sprecherin dem Bericht zufolge.
