ISL-Klausur: Für ein Bundesteilhabegesetz, das den Namen verdient
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: ISL
Berlin (kobinet) Die Bundesregierung muss im Jahr 2014 zügig ein einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabegesetz vorlegen, das seinem Namen auch gerecht wird. Diese Forderung hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) auf ihrer traditionellen Klausurtagung in Berlin erhoben.
"Wenn die neue Bundesregierung ihre Aussage aus dem Koalitionsvertrag 'Nichts über uns ohne uns!´ ernst nimmt", so das Vorstandmitglied der ISL Uwe Frevert, "dann muss das Forum behinderter Juristinnen und Juristen bei der Gesetzeserarbeitung eng einbezogen werden." Die ISL lehnt es ab, dass ein solches Gesetz nur unter dem Aspekt der Entlastung der Kommunen diskutiert wird. Ebenfalls dürfe die Einführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Bundesteilhabegeldes nicht nur als "Prüfauftrag" von der Regierung behandelt werden. Um diese Anliegen immer wieder auf die Tagesordnung zu bringen, soll ein Kampagnenplan für das kommende Jahr aufgestellt werden.
Weitere Themen der Klausur waren bioethische Fragen und das Verhältnis zur Wohlfahrt: "Es ist diskriminierend", so Uwe Frevert, "wenn Bestimmungen zur finanziellen Förderung von Selbstvertretungsorganisationen an die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband geknüpft sind. Diese veraltete Bestimmung muss im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention dringend geändert werden."
Mit Zurückhaltung wurde die Benennung von Verena Bentele als zukünftige Behindertenbeauftragte des Bundes aufgenommen. Es sei zwar zu begrüßen, dass erstmals eine behinderte Frau mit dieser Funktion betraut werde. Skeptisch wurde jedoch eingeschätzt, ob der neuen Beauftragten auch die notwendigen Kontakte zu den Fraktionen und Ministerien zur Verfügung stehen werden. Die ISL, so Uwe Frevert, werde Verena Bentele jedenfalls im Sinne eines politischen Empowerments unterstützen und lade sie bereits jetzt zu intensiven Gesprächen und Begegnungen ein.

Von Kira
Wenn man von staatlicher Seite durch Fehlsteuerung und demographischen Wandel nicht mehr in der Lage ist, seine hilflosen Bürger adäquat und menschenwürdig zu versorgen, sollte man mit Kürzungen mehr als vorsichtig umgehen. Da könnten sich schneller als man denkt, Abgründe auftun. Sozial reden und sozial handeln sind zwei Paar Schuhe.
Wir sollten uns den Wert der Familienangehörigen bewusst sein und sorgfältig damit umgehen. Wir brauchen sie dringender, als manch einem Politiker und auch teilweise Organisation bewusst ist.
Von Inge Rosenberger
Ein weiteres Urteil des BFH: Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind
http://www.sis-verlag.de/archiv/andere-sonstige-steuerarten/rechtsprechung/6897-bfh-abzweigung-von-kindergeld-an-grundsicherungstraeger-bei-einem-teilstationaer-untergebrachten-behinderten-kind
Es ist schon entlarvend, dass gleichzeitig mit den positiven Urteilen zur Kindergeldabzweigung die Gesetze zum Nachteil der betroffenen Familien geändert werden sollen. Bei mir entsteht der Eindruck, dass von Seiten der Politik und der Verwaltungen keine Möglichkeit ausgelassen wird, die betroffenen Familien zu beeinträchtigen und zu behindern.
Von Sabine Fichmann
Ich möchte hier die geplante Kindergeld-Streichung einmal mit Zahlen untermauern:
85.- höhere Einkommensteuer- 184.- Wegfall des Kindergeldes-150.- Wegfall der außergewöhnlichen Belastungen+ 80.- durch Regelbedarfstufe 3 = 499.-
Gegengerechnet 127.- Selbstbehalt Eingliederungshilfe=372.-
372 Euro monatlich WENIGER für Eltern, die seit annähernd 30 Jahren ihr behindertes Kind 24 Std. rund um die Uhr betreuen, ihm kostenlos Unterkunft gewähren, der Allgemeinheit hohe Belastungen durch Heimunterbringung ersparen, selbst durch Berufsaufgabe (bedingt durch die Behinderung des Kindes) in Altersarmut fallen...etc. etc.....
SCHÄBIG!!!
Von rosifi
Es bleibt zu hoffen, dass die Belange von Menschen mit hohem Hilfebedarf, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, in diesem Bundesteilhabegesetz genügend berücksichtigt werden. Als Mutter einer erwachsenen Tochter, die in allen Lebensbereichen rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung benötigt, sorgt es mich sehr, dass bei der Umsetzung der Konvention eigentlich nur von der Teilhabe arbeitsfähiger Menschen gesprochen wird. Teilhabe beschränkt sich aber nicht auf die Arbeitswelt und es kann keineswegs angehen, dass man genau diese besonders betroffenen Menschen trotz UN-Konvention noch immer auf Heim- und Einrichtungsunterbringungen verweist und ihnen ein Leben inmitten der Gesellschaft verwehrt.
Von Inge Rosenberger
Zitat aus dem Rechtsdienst der Lebenshilfe: www.lebenshilfe.de/wData/downloads/Die-Behindertenpolitik-in-der-18.-Legislaturperiode-vieles-steht-auf-dem-Pruefstand-manches-soll-neu-geregelt-werden.pdf
"[...] Eine Gegenfinanzierung des Teilhabegeldes durch eine Abschaffung dieser besonderen Form des Kindergeldes ist bereits deshalb abzulehnen, weil das Kindergeld eine andere Zweckrichtung verfolgt als das Teilhabegeld. [...]"
§ 31 EStG
(1) Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt.
Im Endeffekt werden Eltern von erwachsenen leistungsunfähigen Kindern mit Behinderung in Sippenhaft genommen und wieder in die Position der um Hilfe bittenden Sozialhilfeempfänger zurückbefördert, die doch angeblich nicht mehr zeitgemäß sein soll.
Von Sabine Fichmann
Wird die geplante Kindergeld-Streichung im Zusammenhang mit dem Teilhabegesetz durchgesetzt, entfällt für die betroffenen Eltern auch die Inanspruchnahme der steuerlichen Nachteilsausgleiche, da die Übertragung an das Kind gebunden sind.. Dies wäre ein Skandal- danke, liebe Politiker, für eine weitere Diskriminierung!
Von Gisela Maubach
Ein einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabegesetz, "das seinem Namen auch gerecht wird", kann es in der bisher geplanten Form gar nicht geben, da das Teilhabegeld bei denjenigen, deren "Eingliederungshilfe" auch zukünftig ohne Recht auf Selbstbestimmung an Einrichtungen gebunden sein soll, auf eben diese Eingliederungshilfe angerechnet werden soll.
Und leider wird auch die in diesem Zusammenhang geplante Kindergeld-Streichung immer noch totgeschwiegen.
Ein Teilhabegesetz, "das seinem Namen auch gerecht wird", müsste zwangsläufig auch diejenigen Menschen mit Behinderungen teilhaben lassen, die gar keine Chance haben, sich Einkommen oder Vermögen zu erarbeiten.