Klage für ausreichende Frühförderung

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Archivfoto Frühförderung
Archivfoto Frühförderung
Bild: Lebenshilfe Bayern

Erlangen (kobinet) Der Lebenshilfe-Landesverband Bayern hat beim Sozialgericht Bayreuth Verbandsklage gegen den Bezirk Oberfranken erhoben. Geklagt wird stellvertretend für ein kleines Mädchen, dem der Bezirk eine ausreichende heilpädagogische Frühförderung verweigert, seit es einen Kindergarten besucht. "Sowohl der Kinderarzt als auch die Frühförderstelle halten 60 Behandlungseinheiten pro Jahr weiterhin für unbedingt nötig. Doch der Bezirk bewilligt einfach nur noch 12 Einheiten mit einer fachlich mehr als fragwürdigen Begründung", kritisiert die Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern, Barbara Stamm, die Entscheidung des Bezirks.

"Das heute knapp drei Jahre alte Mädchen wurde mit dem Down-Syndrom geboren und ist sowohl geistig als auch körperlich in erheblichem Maße entwicklungsverzögert", heißt es weiter in einer Pressemitteilung des Verbandes: Es erhält seit seinem 6. Lebensmonat Leistungen der interdisziplinären Frühförderung und wurde sowohl medizinisch-therapeutisch durch Krankengymnastik als auch heilpädagogisch mit 60 Behandlungseinheiten pro Jahr gefördert. Mit 2 ½ Jahren kam das Mädchen in einen Regelkindergarten, der zum ersten Mal ein Kind mit Down-Syndrom aufgenommen hat. Den Kindergartenbesuch nahm der Bezirk zum Anlass, die heilpädagogische Frühförderung einfach auf 12 Behandlungseinheiten pro Jahr zu verringern mit der sachlich und fachlich falschen Begründung, dass der Förderbedarf des Mädchens nun zu einem großen Teil durch den Kindergarten und den Integrationsfachdienst abgedeckt werde.