Inklusion ist eine gemeinsame Verpflichtung

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Doris Ahnen
Doris Ahnen
Bild: MBWWK RLP

Mainz (kobinet) Inklusion ist eine Aufgabe, die uns alle angeht. Die Vorgabe der von Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, Menschen mit Behinderungen optimale Teilhabechancen zu eröffnen, ist für Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen eine Verpflichtung. Dies gilt in besonderem Maße im Bildungsbereich. Darauf wies die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen gestern im Rahmen einer Aktuellen Stunde im rheinland-pfälzischen Landtag hin.

"Wir wollen und werden die Ausweitung des inklusiven Unterrichtsangebots sehr verantwortungsvoll umsetzen und als Land dabei erhebliche Ressourcen einsetzen. Und wir lassen die Kommunen bei der Umsetzung des gemeinsamen Projektes der Inklusion keineswegs allein", unterstrich Doris Ahnen bei der von der CDU beantragten Aktuellen Stunde im Landtag. Rheinland-Pfalz könne bei der Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich auf ein bereits seit mehr als 20 Jahren erprobtes Modell aufbauen, betonte Doris Ahnen. Mit dem mittlerweile aufgebauten Netz von 262 Schwerpunktschulen, die behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichten, und dem vorliegenden Konzept zum weiteren schrittweisen Ausbau dieses Netzes sei zum einen die Grundlage dafür geschaffen, dass Eltern von behinderten Kindern, die ein inklusives Unterrichtsangebot wünschten, sich auf ein gutes Angebot für die individuelle Förderung ihrer Kinder verlassen könnten. Zum anderen sei damit die Basis geschaffen, gemeinsam mit den Kommunen das inklusive Angebot erfolgreich weiterzuentwickeln.

"Mit seinem Konzept trägt das Land im Schulbereich dazu bei, die Belastung der kommunalen Träger der Sozial- und Jugendhilfe möglichst gering zu halten. Schon heute sind an Schwerpunktschulen zusätzliche sonderpädagogische Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im Umfang von insgesamt etwa 650 Vollzeitstellen eingesetzt. Bei etwa 4.000 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an diesen Schulen ist dies bereits eine gute Ausstattung. Bis zum Jahr 2016 stehen bedarfsgerecht weitere 200 Vollzeitstellen für die sonderpädagogische Unterstützung in Schwerpunktschulen zur Verfügung", unterstrich Bildungsministerin Ahnen weiter. Für dieses pädagogische Personal trage das Land die Kosten.

Die im Rahmen des bundesrechtlichen Sozialrechts geleistete und über die Sozial- und Jugendämter in den Kommunen finanzierte Integrationshilfe für einzelne behinderte Kinder und Jugendliche zähle allerdings nicht zum pädagogischen Personal, sondern sei für die Begleitung und Unterstützung im schulischen Raum sowie für pflegerische und medizinische Hilfestellungen zuständig. Integrationshelfer erteilten keinen Unterricht. Im Rahmen der Anhörung zur Umsetzung des Inklusionskonzepts im Bildungsbereich und der Konnexitätsgespräche sei eine ausdrückliche Klarstellung in die Schulgesetznovelle aufgenommen worden. Außerdem sei mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart worden, in einem Pilotprojekt in zwei Gebietskörperschaften zu untersuchen, ob Einsätze der Integrationshelferinnen und -helfer optimiert und damit Kosten reduziert werden könnten. Darüber hinaus habe das Land den Kommunen zugesagt, neue Schwerpunktschulen immer im Einvernehmen mit den jeweiligen Schulträgern und den Trägern der Schülerbeförderung festzulegen.

Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin unterstrich abschließend: "Unsere Schulen leisten bereits sehr viel für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen – und das nicht nur in dem schon breiten Netz der Schwerpunktschulen. Rund ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen bereits am inklusiven Unterricht teil. Wir wollen dieses Angebot im Interesse der Eltern von Kindern mit Behinderungen gemeinsam mit den Kommunen weiter ausbauen."

Lesermeinungen zu “Inklusion ist eine gemeinsame Verpflichtung” (4)

Von Inge Rosenberger

[Zitat aus dem Link von Gisela Maubach] Der psychiatrische Sachverständige sieht in der Tat "eine Einengung des Denkens", dass es "nur noch diese Lösung" gebe.

Diese „Einengung des Denkens“ wird stark begünstigt durch die permanente Verzögerung oder Verweigerung der politischen und finanziellen Unterstützung. Statt dessen müssen wir erleben, dass schwerstbehinderte Menschen und ihre Angehörigen die ihnen zustehenden Rechte auf Hilfe – wenn überhaupt - erst nach langen bürokratischen und oft auch juristischen Kämpfen in Anspruch nehmen können. Zusätzlich wird den betroffenen Familien zunehmend und mehr oder weniger direkt Leistungserschleichung und Bereicherung unterstellt.
Gleichzeitig verändert sich das Menschenbild in unserer Gesellschaft, weil alte, schwerkranke oder behinderte Menschen – wieder(!) - vermehrt als finanzielle Belastung für die öffentlichen Haushalte dargestellt werden.
Deshalb muss man sich vermutlich auch nicht wundern, wenn sehr viele Angehörigen diese Tat in der heutigen sozialpolitischen Eiszeit nachvollziehen können!

Von Angehöriger

Schwerpunktschulen sind keine Inklusion, sondern Schwerpunktschulen. Wie viele Städte oder Kreise und Formen allgemeiner Schulen gibt es in Rheinland-Pfalz? Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Berufsschulen, Gymnasien? Wie viele „Förderschwerpunkte“? Sehen, Hören, Körper/Motorik, „geistige Entwicklung“? Da sind 262 Schwerpunktschulen höchstens eine mögliche Schule pro Kreis oder Stadt. Also null freie Wahl. In unserer Großstadt bedeutet „Schwerpunktschule“ genau das: Maximal eine Schule pro Schulform für die ganze Stadt. Und als Blinder soll man noch weiter weg oder klagen. Keine gleichberechtigte Teilhabe und gleiches Recht auf die Wahl der Schule wie andere Menschen. Hier gesteht kaum einer zu, dass man eigentlich die Schule an die Bedürfnisse des Menschen anpassen müsste.

Von Gisela Maubach

Wenn Inklusion eine gemeinsame Verpflichtung ist, dann stellt sich immer noch die Frage, warum dieser Begriff grundsätzlich nur auf Bildung und Arbeit reduziert wird und die Probleme derjenigen Menschen gar nicht erst thematisiert werden, die dafür zu (!) behindert sind.

Eigentlich ist es skandalös, wenn so ein Artikel wie im folgenden Link keine nennenswerte Erwähnung findet, während vor einigen Jahren noch bei vergleichbaren Fällen ein Aufschrei durch's Land gegangen ist und gefragt wurde: "Warum musste es soweit kommen?", denn es gibt doch sooooo viel Unterstützung . . .

http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article125021965/Rentnerin-toetet-behinderte-Tochter.html

Von behindertenrecht

Zitat
Wir wollen dieses Angebot im Interesse der Eltern von Kindern mit Behinderungen gemeinsam mit den Kommunen weiter ausbauen .
Zitat Ende

Grundsätzlich geht es doch aber um die Interessen der Kinder und damit auf das Recht auf Inklusion und nicht darum , ob Eltern ein inklusives Unterrichtsangebot für ihre Kinder wünschen .
Die UN-BRK wurde doch gerade dafür geltendes Recht, daß auch behindete Menschen die nicht für sich selbst sprechen können, von Anfang an dabei sein können .

Warum nennt man Integrationshilfer , nicht persönliche Assistenz, die dann auch außerschulig begleiten, wenn ein behinderter Mensch nicht die volle Stundenzahl schafft ?