Einsatz für zeitnahes Bundesteilhabegesetz

Veröffentlicht am von Christian Mayer

Alexander Schweitzer
Alexander Schweitzer
Bild: MSAGD RLP

Mainz (kobinet) Der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer, der dieses Jahr auch den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz inne hat, hat in einem Brief an die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz deutlich gemacht, dass ihm ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes ein persönliches Anliegen ist.

"Für mich sind die fachlich-inhaltliche Weiterentwicklung und die konkrete Ausgestaltung der vom Bund zugesicherten Bundesbeteiligung untrennbar miteinander verbunden. Mir ist dabei sehr bewusst, dass die Menschen mit Behinderungen auf die in der Fachwelt unstrittig notwendige Weiterentwicklung warten. Oberstes Ziel muss es aus meiner Sicht sein, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgestaltet werden. Auch die für mich nachvollziehbare Forderung nach einer einkommens- und vermögensunabhängigen Ausgestaltung der Fachleistungen ist in diesem Prozess dringend zu prüfen", schreibt Alexander Schweitzer. Der Minister weist zudem darauf hin, dass die Arbeits- und Sozialministerkonferenz auf ihrer letzten Sitzung beschlossen hat, "dass in einem weiteren Schritt die Umsetzung der 'Großen Lösung SGB VIII' zu prüfen ist."

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz hatte den Minister in einem Brief darum gebeten, sich für ein Bundesteilhabegesetz und damit für einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen, ein Bundesteilhabegeld und für die Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche aus einer Hand einzusetzen.

Lesermeinungen zu “Einsatz für zeitnahes Bundesteilhabegesetz” (7)

Von Sabine Fichmann

Sehr geehrter Herr Rüben,

zu finden auf Seite 97 ab Zeile 609.

Von Twintreiber

Sehr geehrte Frau Maubach,

Sie zitieren aus dem Protokoll der letzten ASMK-Konferenz:

"Soweit zusätzlich Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden, ist die Teilhabeleistung derzeit nach den für das Zwölfte Buch maßgeblichen Vorschriften in die Bedarfsdeckung einzubeziehen."

Ich kann diese Stelle nicht finden. Können Sie mir weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rüben

Von behindertenrecht

Die große Lösung SGB VIII , könnte bzw.müsste lauten :
"Teilhabeleistungen werden keinesfalls Einrichtungsgebunden
bewilligt und dienen ausschließich dem individuellen persönlichen Inklusionsbedarf, mitten in der Gesellschaft gemeinsam und gleichberechtet mit Nichtbehinderten . "

Von Susanne v.E

Ich hoffe, dass ein solches ungerechtes Teilhabegesetz nie in Kraft tritt.
Ich hoffe, dass sich alle betroffenen Familien deutlich zur Wehr setzen.
Ich hoffe, dass wir schweigenden Eltern, mit unseren oft stummen Kindern, uns Gehör verschaffen.
Ich hoffe, dass Frau Maubach weiterhin auf diese Ungerechtigkkeit aufmerksam macht.
Das Leben mit einem erwachsenen schwerst mehrfach behinderten Kind ist zermürbend, anstrengend.
Wird die Hoffnung auf Abwendung dieser unglaublichen Ungerechtigkeit zunichte gemacht, werden sicher viele von uns nicht mehr die notwendigen Kräfte aufbringen können und es wird heißen:Heim statt daheim!

Von Inge Rosenberger

In einem Beschluss des Bundestages steht ebenfalls die Anforderung "Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung"

Es kann und darf demnach nicht sein, dass diese Verbesserungen nur für (arbeits-)leistungsfähigen Menschen mit Behinderung umgesetzt werden und diejenigen, deren Leistungen wirtschaftlich nicht verwertet werden können, anscheinend auch noch mit der Streichung des Kindergeldes (das - nebenbei bemerkt - den Eltern zusteht) für die Gegenfinanzierung sorgen sollen.

Ich schließe mich der Bitte von Frau Maubach an und hoffe, dass es endlich eine Stellungnahme von Seiten der Verantwortlichen gibt.

Von Sabine Fichmann

Bei den erwerbsunfähigen, über 25jährigen behinderten Kindern handelt es sich um Menschen, die sich größtenteils nicht nur auf dem Entwicklungsstand eines Kindes befinden sondern um Menschen, denen aufgrund ihres Entwicklungsstandes das Recht auf elterliche Fürsorge zwingend rechtlich zusteht.
Ohne diese elterliche Fürsorge können sie das Recht auf Meinungsfreiheit, Information und Gehör nicht wahrnehmen. Ohne diese elterliche Fürsorge laufen sie Gefahr, ihr Recht auf Privatsphäre, Recht vor Schutz vor Verletzung der persönlichen Ehre, Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt, Recht auf Betreuung zu verlieren. Dies wird in unserem Staat einem minderjährigen Kind zugestanden durch den Status Kind.
Ein Mensch, der auf dem Entwicklungsstand eines Kindes ist, soll dies durch den Verlust des Status Kind ( denn das bedeutet die Streichung des Kindergeldes) aberkannt werden.
Für die Eltern eines solchen Kindes ergeben sich daraus erhebliche Nachteile:
Verlust des Kindergeldes
Verlust der Übertragbarkeit des Schwerbehindertenpauschbetrages
Verlust der steuerlichen Abzugsmöglichkeit der außergewöhnlichen Belastungen
Verlust der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse
Verlust des Förderbetrages für Kind in der Riesterrente
Verlust des Freibetrages Kind in der Wohnraumförderung
Verlust der Mitversicherung in der privaten Haftpflichtversicherung
Bei beschäftigten Eltern im öffentl. Dienst verringert sich der Familienzuschlag und der Beihilfesatz

Diese Liste der Grausamkeiten für entspr. Eltern lässt sich noch erweitern.

Dies ergibt bei uns einen finanziellen Verlust von ca. 600.- Euro im Monat ( die 127.- Euro Selbstbehalt aus der "Eingliederungshilfe" sind da schon gegengerechnet), sodass wir dann aus rein finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage sind, unseren Sohn zuhause zu betreuuen. Dies widerspricht dem Grundsatz " Daheim vor Heim".
Von der miserablen Rentenerwartung, die entspr. Eltern aufgrund der Aufgabe der Berufstätigkeit zumindest eines Elternteils für die Fürsorge, die ein solches Kind über Jahrzehnte benötigt, zu erwarten hat, brauche ich wohl nicht extra zu sprechen.

Bei der "Gegenfinanzierung" durch die angedachte Streichung des Kindergeldes ( und damit auch des Status Kind) wird sich die finanzielle Situation der entspr. Eltern extrem verschlechtern, verbunden mit der Verschlechterung der Lebenssituation des erwerbsunfähigen, behinderten (NOCH-) KIndes.
Ich "bedanke" mich bei allen, die ein zeitnahes Umsetzen des Teilhabegesetzes fordern, sich aber bis dato noch mit keinem Wort zu dieser daraus resultierenden Ungerechtigkeit äußern!
Über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen braucht man sich zumindest bei dieser Personengruppe der erwerbsunfähigen Behinderten ( und ihrer Eltern) keine Gedanken zu machen- wie sollten sie an "Vermögen" kommen?

Ernsthaft und herzlich bedanke ich mich aber bei Frau Maubach, die immer wieder nachdrücklich auf diesen Mißstand hinweist!


Von Gisela Maubach

Sehr geehrter Herr Schweitzer,
im Protokoll der ASMK-Konferenz vom 27./28.11.2013 ist folgendes zu lesen:

"Soweit zusätzlich Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden, ist die Teilhabeleistung derzeit nach den für das Zwölfte Buch maßgeblichen Vorschriften in die Bedarfsdeckung einzubeziehen."

Diese Planung entspricht nicht dem Beschluss des Bundesrates vom 22.03.2013 (Drucksache 282/12), wonach das Bundesleistungsgesetz folgender Anforderung genügen soll:

"Loslösung der Leistungen der Eingliederungshilfe vom System der Sozialhilfe."

Wenn bei denjenigen, für die momentan einrichtungsgebundene "Eingliederungshilfe" gezahlt wird (insbesondere an die Werkstätten), ein zukünftiges Teilhabegeld auf diese alternativlosen Einrichtungskosten angerechnet würde, bliebe die Eingliederungshilfe - und damit auch das Teilhabegeld - für diese Menschen weiterhin im System der Sozialhilfe, so dass hier keinerlei Personenzentrierung oder Selbstbestimmung erkennbar wäre.

Weiterhin steht in Ihrem Protokoll:

"In der Folge soll durch die Gewährung des Teilhabegeldes, das dem selbstbestimmten Leben des Menschen mit Behinderung dient, der Anspruch der Eltern des erwachsenen behinderten Kindes auf Kindergeld entfallen."

Das Konstruieren eines Zusammenhanges zwischen einem selbstbestimmten Leben durch das Teilhabegeld mit einem Wegfall des Kindergeldanspruches ist absurd, denn wenn das Kindergeld ausgerechnet dort gestrichen werden soll, wo das Teilhabegeld auf einrichtungsgebundene Eingliederungshilfe angerechnet werden soll, würde die Streichung dieses Nachteilsausgleiches eine extreme Verschlechterung für Familien mit schwerstbehinderten - erwerbsUNfähigen - Kindern bedeuten.

Wenn Ihnen ein "möglichst zeitnahes Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes ein persönliches Anliegen ist", dann wäre es sehr hilfreich, wenn Sie als Vorsitzender der ASMK zuvor noch dazu Stellung nehmen würden, warum die Eingliederungshilfe nicht für alle (!) Menschen mit Behinderung aus dem System der Sozialhilfe losgelöst werden soll und ob wirklich ausgerechnet bei denjenigen, bei denen die Eingliederungshilfe weiterhin in der Sozialhilfe bleiben soll, auch noch das Kindergeld gestrichen werden soll.
Meiner Meinung nach sollte diese Ungleichbehandlung keinesfalls "zeitnah" umgesetzt werden.

Mit hoffnungsvollen Grüßen
Gisela Maubach