Online-Austausch über stufenweise Wiedereingliederung
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Heidelberg (kobinet) Wer längere Zeit wegen einer Krankheit arbeitsunfähig war, kann Schritt für Schritt wieder in den Beruf zurückkehren. Rechtliche und praktische Probleme, die bei dieser sogenannten Stufenweisen Wiedereingliederung auftreten können, diskutieren Reha-Praktiker, Betroffene und Rechtsexperten derzeit auf der neuen Internetseite "Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht". Das interaktive, für alle Interessenten offene Angebot gehört zu der Plattform reha-recht.de, deren Träger die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation ist.
Wie lässt sich ein Stufenplan bei Teilzeittätigkeit oder Schichtarbeit gestalten? Was muss beachtet werden, wenn sich Betroffene in einer Qualifizierungsmaßnahme befinden? Wer ist als Kostenträger zuständig? So lauten einige der rund 30 Fragen, die zur Stufenweisen Wiedereingliederung im Vorfeld gesammelt wurden. An der Diskussion über diese Fragen wirken noch bis zum 20. März unter anderem mit: Dietmar Jansohn (Fachbereichsleiter Berufsbegleitung beim Integrationsfachdienst Bremen), Professor Dr. Wolfhard Kohte (Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Professor Dr. Katja Nebe (Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Universität Bremen) und Professor Dr. Felix Welti (Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen, Universität Kassel).
Die Ergebnisse der öffentlichen und zeitlich begrenzten Diskussion sollen in Leitgedanken zum Thema "Stufenweise Wiedereingliederung" zusammengefasst und dann zu einem späteren Zeitpunkt auf www.reha-recht.de veröffentlicht werden. Damit soll zu einer weiteren Klärung der Rechtslage und auch zur Weiterentwicklung der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen beigetragen werden.

Von Hubertus Thomasius
Hallo,
richtig, wenn Sie dem Link im Text folgen kommen Sie zu der Webseite von reha-recht.de. Diese Seite hat mit kobinet-nachrichten nichts zu tun. Wir haben nur die Nachricht veröffentlicht.
Auf der dortigen reha-recht-Seite steht etwas weiter unten, wie Sie damit umgehen können.
Ich zitiere:
"Registrieren, Diskutieren, Mitlesen:
Ab Ende Februar können Sie sich auf der Seite Opens external link in new windowfma.reha-recht.de registrieren.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise und Regeln für die Teilnahme an der Diskussion Opens internal link in current windowNetiquette
Sie können die Diskussion auch ohne Registrierung verfolgen sowie später nachlesen."
Von mbeckerbn
Hallo, mit dem angegebenen Link landet man nur bei einer Login-Seite. Man braucht man Registrierung (vermutlich bei Reha-Recht). In dem Artikel wird aber nicht angegeben, wo und wie das geht. Bitte ergänzen, danke. M. Becker