5 Jahre UN-Konvention: Genug geredet!

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Wollen gemeinsam lernen
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Bild: mittendrin e.V.

Köln (kobinet) Zum fünften Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland haben die Elternvereine behinderter Kinder genug von schönen Reden und klugen Papieren. "In vielen Bundesländern wird Aktivität für inklusive Bildung nur vorgetäuscht", sagt Eva-Maria Thoms vom Elternverein mittendrin e.V. heute und beschreibt in einer Presseinformation die unbefriedigende Situation:

In politischen Debatten und hochkarätigen Tagungen werden vollmundige Bekenntnisse zur Inklusion präsentiert, aber für die betroffenen Kinder und Jugendlichen habe sich in vielen Bundesländern noch gar nichts verändert. In Sachsen zum Beispiel ist Jugendlichen mit geistiger Behinderung der Zugang zu öffentlichen weiterführenden Regelschulen immer noch verboten. Auch Baden-Württemberg kennt noch den Sonderschulzwang. "Wir sind inzwischen fassungslos, dass selbst ein grüner Ministerpräsident nach fast drei Jahren Amtszeit noch nicht einmal erste gesetzliche Verbesserungen vorgenommen hat", sagt Sabine Klemm vom Selbsthilfeverein Autismus Karlsruhe e.V..

Die Juristen Sven Mißling und Oliver Ückert, die die Lage im Auftrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte untersucht haben, attestieren allein den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die ersten notwendigen Gesetzesänderungen in Angriff genommen zu haben. Aber: "Kein Land erfüllt alle im Recht auf inklusive Bildung angelegten Kriterien". Am wenigsten Aktivität fanden die Juristen vor allem in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Wie wenig in fünf Jahren wirklich passiert ist, zeigt die Statistik. Seit dem Schuljahr 2008/2009 ist zwar der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf, die an deutschen Regelschulen unterrichtet werden, von 18,4 auf 28,1 Prozent gestiegen. Aber offensichtlich nur, weil mehr Kindern das Etikett "Förderbedarf" verpasst wurde. Denn der Anteil der Kinder an Förderschulen hat sich so gut wie gar nicht verändert: 4,9 Prozent waren es im Jahr 2008/2009, 4,8 Prozent 2012/2013.

Auch in den Bundesländern, die erste Schritte unternommen haben, hält sich allen schönen Reden zum Trotz der Widerstand gegen behinderte Kinder an Regelschulen hartnäckig.

In Niedersachsen wird ein konsequent anmutendes Schulgesetz mangels passender Verordnungen nicht in die Praxis umgesetzt. "Pädagogische Mitarbeiter erhält die allgemeine Schule erst dann, wenn die Förderschule versorgt ist. Auch bezüglich der Förderschullehrerstunden hat die Förderschule Vorrang", kritisiert Svenja Bruck von Mittendrin-Hannover e.V.. Auch Nordrhein-Westfalen ist von selbstverständlicher Teilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler noch weit entfernt. Einige Kommen versuchen, sich rechtswidrig der Verpflichtung zur Integration von behinderten Kindern in die Regelschulen zu entziehen. Schulen versuchen mit hinhaltendem Widerstand und offen gezeigtem Unwillen, Eltern abzuschrecken.

"Es reicht nicht aus, dass sich einige wenige Regelschulen auf Basis von persönlichem Engagement im Sinne einer Schwerpunktschule in Richtung Inklusion auf den Weg begeben und die restlichen Schulen meinen, sich nun wieder abwartend nach hinten lehnen zu können", sagt Martin Rawe vom Elternverein Gemeinsam leben lernen e.V. in Hilden, "Die UN-BRK geht alle etwas an. Alle Schulen sind in der Verpflichtung, diese umzusetzen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK müsste inzwischen allen klar sein, dass eine qualitativ hochwertig Umsetzung der Inklusion nur durch eine grundlegende Veränderung des gesamten Systems Schule möglich sein wird."

Lesermeinungen zu “5 Jahre UN-Konvention: Genug geredet!” (5)

Von Sabine Fichmann

Ergänzend zum Beitrag von Frau Maubach:
Für erwerbsunfähig behinderte Kinder gilt nach wie vor für den Bezug von Kindergeld die "Einkommensgrenze", aktuell 8354.- Euro plus ggf. Schwerbehindertenpauschbetrag!

Da im Zuge des Steuervereinfachungsgesetz das Einkommen erwerbsfähiger volljähriger Kinder keine Rolle mehr spielt, hat man die sonst abzugsfähige Kostenpauschale gestrichen.

"Vergessen" hat man allerdings, dass für behinderte volljährige Kinder die Einkommensgrenze noch gilt und hier die Kostenpauschale hätte abzugsfähig bleiben müssen.

Von Gisela Maubach

Den u.a. Leserbriefen schließe ich diesen hier an und weise auf ein Urteil des BFH hin, in welchem klargestellt wurde, dass Eltern von Studierenden und Auszubildenden bis zum 25. Geburtstag ihrer Kinder Anspruch auf Kindergeld haben - auch wenn diese erwachsenen Kinder schon verheiratet sind und ihre Partner gut verdienen.
Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2012 in Kraft trat. Nach dieser ist die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes für den Kindergeldanspruch nicht mehr maßgeblich. Dadurch sei auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) überholt, der zufolge der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich mit dessen Eheschließung erlösche. Eltern können rückwirkend Kindergeld für die Zeit seit dem 1. Januar 2012 für ihre verheirateten Kinder unter 25 Jahren beantragen, wenn sie zu dieser Zeit noch in Ausbildung oder Studium waren (BFH, Urteil vom 17. Oktober 2013, III R 22/13).

Der Gesetzgeber ermöglicht neuerdings also einen Kindergeldanspruch bei Volljährigkeit des Kindes sogar nach Eheschließung des Kindes und hohem Einkommen.

Wenn eben dieser Gesetzgeber nun das Kindergeld für volljährige behinderte Kinder streichen will, dann wird spätestens nach diesem neuen BFH-Urteil deutlich, wie absurd die Begründung der Streichungsbefürworter ist, dass unsere Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit ja keine Kinder mehr sind und daher die Leistung Kindergeld ja nicht mehr zeitgemäß sei.

Für volljährige, verheiratete und gutverdienende Kinder scheint Kindergeld ja durchaus noch zeitgemäß zu sein . . .

Es wird Zeit, dass Vertreter des BMAS oder der ASMK sich zu den Streichungsplänen im ASMK-Protokoll nun mal äußern.

Von Susanne v.E

Es ist sehr wichtig, dass es Menschen gibt, die immer wieder daran erinnern, dass auch schwerst mehrfach behinderte Menschen, die sich selbst nicht äußern können, inklusiv am Leben in der Gesellschaft teilnehmen möchten.
Bisher wird diese Gruppe oft "vergessen", findet vor allem in der Öffentlichkeit gar nicht statt.
Wir dürfen dieses "Vergessen" nicht weiter zulassen. Aufmerksamkeit kann nur erreicht werden, wenn man das Problem ständig thematisiert, egal ob sich irgend jemand davon gelangweilt fühlt.
Vielleicht äußern sich dann ja auch die Verbände, wenn sie endlich merken, dass man uns und unsere Angehörigen nicht einfach ingnorieren kann.



Von rosifi

@Arnd Hellinger Langweilig ist dieses Thema bestimmt nicht, sprechen sie doch für so viele, die sich aus verschiedenen Gründen keine Möglichkeit haben, sich hier zu äußern.

Von Arnd Hellinger

Auch wenn's langweilig ist, möchte ich auch an dieser Stelle diskret daran erinnern, dass es bei der UN-BRK um mehr als inklusive Bildung oder das Anrechnen von Vermögen und Einkommen auf Assistenz- und andere Teilhabeleistungen sowie inklusive Arbeitsmärkte geht. Davon haben schwerst mehrfachbehinderte Menschen, die sich nicht selbst "aktiv einbringen" können, nämlich rein gar nichts...

Diesbezüglich warte nicht nur ich nach wie vor auf eine klare Positionierung der Verbände!