UN-Konvention wichtiger Meilenstein für Paradigmenwechsel
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: SPD
Berlin (kobinet) Heute jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum fünften Mal. Für die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, war das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland vor fünf Jahren ein wichtiger Meilenstein für den Paradigmenwechsel in der deutschen Behindertenpolitik - weg vom medizinisch-defizitären Blick auf Behinderung, hin zu einem menschenrechtlich basierten Denken.
"Diesen Prozess gilt es nun weiter zu gestalten. Inklusiver Arbeit kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Denn nur mit gleichen Chancen bei der Beschäftigung schaffen wir gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein ‑ gemeinsam mit einer starken Mitstreiterin, unserer Behindertenbeauftragten, Verena Bentele", erklärte Andrea Nahles.
Das Ziel der Bundesregierung ist die Schaffung von mehr Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. Denn noch immer kommen viele Unternehmen ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht nicht nach. Die Fraport AG hat sich schon seit längerer Zeit die dauerhafte berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen zum Ziel gesetzt. Und mit einer Beschäftigungsquote mit schwerbehinderten Menschen von über elf Prozent liegt das Unternehmen deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat sich daher gestern bei einem Besuch über die erfolgreichen Aktivitäten des Konzerns informiert und dessen beständiges Engagement für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben gewürdigt: "Inklusion, gerade in der Arbeitswelt, geschieht nicht von allein. Wenn wir eine inklusive Arbeitswelt schaffen wollen, in der behinderte Menschen ebenso wie nicht behinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben, dann gilt es insbesondere, Barrieren in den Köpfen zu überwinden und bei den Arbeitgebern zum Teil noch immer bestehende Vorurteile abzubauen. Die Fraport AG macht vor, wie es gelingen kann. Hier wünsche ich mir viele Nachahmer."
Die Bundesregierung bekennt sich nach Informationen von Andrea Nahles im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur inklusiven Gesellschaft und zur Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention bei allen politischen Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Diese sollen gleichberechtigt am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und in allen anderen Lebensbereichen teilhaben. Wichtige Eckpfeiler hierfür waren und sind die Schaffung eines barrierefreien Umfelds, Chancengleichheit in der Bildung und die Stärkung des inklusiven Arbeitsmarktes, heißt es in der Presseinformation der Bundesministerin für Arbeit und Soziales.

Von Joachim Flach
»Die Fraport AG hat sich schon seit längerer Zeit die dauerhafte berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen zum Ziel gesetzt. Und mit einer Beschäftigungsquote mit schwerbehinderten Menschen von über elf Prozent liegt das Unternehmen deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent.«
Jetzt wundert mich nicht mehr, warum die Fraport AG 2002 meine Bewerbung abschlägig beschieden hat. Sie hatte bereits ihr Soll erfüllt.
Von rosifi
"Inklusion, gerade in der Arbeitswelt, geschieht nicht von allein."
Inklusion für Menschen die aufgrund ihrer schweren Behinderung keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können, geschieht noch viel weniger von alleine. Es geht doch darum eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für ALLE zu erreichen und da geht es nicht darum, nur die mehr oder weniger Leistungsfähigen zu unterstützen. Dieser Personenkreis einschl. ihrer Familien wird beim "Paradigmenwechsel" schlichtweg vergessen.
Von Susanne v.E
Solange der Fokus der Inklusion fast ausschließlich auf Bildung und Arbeit liegt, werden nicht nur unsere schwerstbehinderten Kinder ausgeschlossen, sondern auch wir als Familien.
Ein schwerstbehindertes Kind in der Familie zu betreuen bedeutet, wie früher auch schon, dass die ganze Familie behindert ist (wird). Daran wird sich wohl nichts ändern, wenn wir, auch als Familien, uns nicht gegen einen Inklusionsplan wenden, der ganze Bereiche einer Gesellschaft ignoriert.
Von Uwe Heineker
Es ist 5 Jahre mit vielen (oft geschönten) Reden, Diskussionen (in Arbeitskreisen) vergeudet worden:
bestehende Missstände im Behindertenbereich sind nämlich bereits seit Jahrzehnten (!!!) bekannt (zur Erinnerung: Veröffentlichung von Ernst Klees "Behindertenreport I und II Mitte der 1970er Jahre; Dortmunder "Krüppeltribunal" zum Ende des UNO-Behindertenjahres 1981).
Ein wirklich echter Meilenstein wäre es, wenn nun endlich konkrete Taten folgen würden - und zwar unter Einbeziehung des bislang "vergessenen" Personenkreis schwerstmehrfach und zugleich erwerbsunfähiger Menschen mit Behinderung - der eigentlich den Maßstab des Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention bilden sollte!
Von Sabine Fichmann
Zitat: "Inklusiver Arbeit kommt dabei eine Schlüsselrolle zu".
Aha- der Fokus liegt wieder einmal ausschließlich auf Menschen mit Behinderung, die erwerbsfähig sind.- Und die anderen, die erwerbsunfähigen? Setzt sich auch hierfür die Bundesregierung zusammen mit ihrer starken Mitstreiterin ein?
Zitat:"wichtige Eckpfeiler hierfür waren und sind die Schaffung eines barrierefreien Umfelds, Chancengleichheit in der Bildung und die Stärkung eines inklusiven Arbeitsmarktes"
Schön- leider finde ich auch hier Verbesserungen für erwerbsunfähige Behinderte wieder unerwähnt. Sind diese von der Bundesregierung und ihrer starken Mitstreiterin übersehen worden oder will man sie einfach nur überhören und wieder einmal an den Rand der Gesellschaft drücken?
Und bei "Pardigmenwechsel" im diesem Zusammenhang, fällt mir ein, dass mit Paradigmenwechsel schon einmal eine ungerechte Gesetztesänderung verteidigt wurde- nämlich die Einführung der Regelbedarfstufe 3, die erwerbsunfähigen, volljährigen Behinderten im Haushalt der Eltern lebend, eine um 20% gekürzte Grundsicherungsleistung bescherte!
Für diese Personengruppe wird die "Verbesserung" durch einen Paradigmenwechsel also wie folgt aussehen: Streichung des Kindergeldes für die Eltern und die damit zusammenhängenden Regelungen, Wegfall des Behindertenpauschbetrages, Teilhabegeld gekoppelt an Eingliederungsträger etc.
Für diese Personengruppe bleiben also wieder einmal nur die Krümel vom Kuchen, wenn überhaupt!
Wo bleiben dazu die Antworten der Bundesregierung und ihrer starken Mitstreiterin, ebenso all der Behinderten- und Interessensverbände und -gruppen, die lautstark und möglichst sofort ein Bundesteilhabegesetz fordern, natürlich nur ihre eigenen Interessen im Blick habend?
Von Gisela Maubach
" . . . ein wichtiger Meilenstein für den Paradigmenwechsel in der deutschen Behindertenpolitik - weg vom medizinisch-defizitären Blick auf Behinderung, hin zu einem menschenrechtlich basierten Denken" . . .
Zitat-Ende
Wie kann diese Erwartung erfüllt werden, wenn seitens des BMAS gleichzeitig erklärt wird, dass für ein Bundesteilhabegesetz keine neuen Kosten entstehen dürfen und dass im Fall von entstehenden Kosten innerhalb des "Systems" andere Ressourcen "freigespielt" werden müssen?
Wie viel menschenrechtlich basiertes Denken dürfen wir erwarten, wenn entstehende Kosten für Menschen mit Behinderung durch Streichung bei denjenigen Menschen mit Behinderung gegenfinanziert werden, die "medizinisch-defizitär" das Schlusslicht der Leistungsfähigkeit bilden?