Ungleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

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Bild: ABiD e.V,

Berlin (kobinet) Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Unterschied zwischen Pflege-Sachleistungen (professionelle Pflege) und Pflege-Geldleistungen (Familien-Pflege) nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) als gerechtfertig ansieht, hat den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD) enttäuscht. Sein Vorsitzender Ilja Seifert kritisierte heute, dass ungleicher Lohn für gleichwertige Arbeit zementiert werde.

Der ABiD sei enttäuscht, dass nach wie vor so getan werde, als könne "häusliche Pflege" von Familienangehörigen einfach so nebenbei "miterledigt" werden. Es werde gern "anerkennend" vom "Ehrenamt" geredet. Aber es handele sich sehr oft um ein hohes Maß an Selbstausbeutung, der sich Angehörige unterziehen, um ihre Familienmitglieder nicht in ein "Heim" abschieben zu müssen.

Dem ABiD sei bewusst, dass eine bloße Anhebung der Pflege-Geldleistungen auf das Niveau der Sachleistungen bei weitem noch nicht dem Anspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige personale Assistenz decke. Aber sie wäre ein positiver Schritt in die richtige Richtung. Sie hülfe vielen Familien sofort. "Langfristig brauchen wir ein modernes Verständnis von assistierender Pflege bzw. pflegender und begleitender Assistenz und eine bedarfsdeckende Absicherung des Rechts auf volle Teilhabe", so der Verbandsvorsitzende.

Lesermeinungen zu “Ungleicher Lohn für gleichwertige Arbeit” (2)

Von Robert Schneider

Legt man zugrunde, dass gewerbliche Pflegedienste in der Regel mit examinierten Kräften arbeiten und für diese noch Sozialabgaben zu zahlen sind, dann relativiert sich der Unterschied wieder ein wenig.
Sieht man dabei, wie wenig von den 'Sachmitteln' bei den Pflegenden wirklich ankommt, so kommen wir wieder beim Grundproblem heraus, nämlich bei der geringen Wertschätzung des Pflegeberufs.
Ein auszubildender Bankkaufmann mit 37 Wochenstunden im 2. Lehrjahr würde für das Gehalt einer ausgelernten Pflegekraft mit 60 Wochenstunden noch nicht einmal den kleinen Finger aus der Bettdecke strecken.

Von Arnd Hellinger

So fragwürdig dieses Urteil aus Sicht der Betroffenen auch ist, muss man doch respektieren, dass es eigentlich nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein kann, ständig Wertentscheidungen des Parlaments zu korrigieren.

Die Frage, wie Pflege bzw. Assistenz in diesem Lande bewertet und demzufolge letztlich entlohnt werden soll, ist weniger eine juristische als vielmehr eine gesellschaftlich-politische. insofern sollte um deren Beantwortung auch weniger vor Gerichten und eher in der Öffentlichkeit sowie in Parlamenten gerungen werden.

Die Aktionen am 5. Mai 2014 in Berlin und anderswo bieten (nicht nur) hierfür das passende Forum...