Ulrike Mascher weiter an der Spitze des VdK

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Ulrike Mascher
Ulrike Mascher
Bild: Peter Himsel

Berlin (kobinet) Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, ist mit überwältigender Mehrheit für vier weitere Jahre im Amt bestätigt worden. Die Münchnerin erhielt auf dem VdK-Bundesverbandstag in Berlin gestern 99 Prozent der Stimmen und ist damit zum dritten Mal gewählt worden.

Die 75-Jährige steht seit September 2008 an der Spitze des größten deutschen Sozialverbands. Von 1990 bis 2002 war Ulrike Mascher Mitglied des Deutschen Bundestages und von 1994 bis 1998 Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung. Der Regierung Schröder gehörte sie von 1998 bis 2002 als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium an.

Ebenfalls in ihren Ämtern bestätigt wurden Vizepräsidentin Carin E. Hinsinger (VdK Baden-Württemberg) und Vizepräsident Roland Sing, Landesvorsitzender des VdK Baden-Württemberg, sowie Vizepräsident Karl-Heinz Fries, Landesvorsitzender des VdK Nordrhein-Westfalen. Neuer Vizepräsident wurde der Landesvorsitzende des VdK Hessen-Thüringen, Karl-Winfried Seif, der dem im letzten Jahr verstorbenen Vizepräsidenten Udo Schlitt nachfolgt. In seinem Amt als Bundesschatzmeister bestätigt wurde Rechtsanwalt Konrad Gritschneder (VdK Bayern). Als Schriftführerin wurde Ute Borchers-Siebrecht wiedergewählt, die Landesvorsitzende des VdK Niedersachsen-Bremen. Ebenfalls wiedergewählt wurde Armin Lang als Vorsitzender des VdK-Bundesausschusses (VdK Saarland).

Die VdK-Präsidentin sieht trotz Verbesserungen wie beim Rentenpaket weiteren Regelungsbedarf, etwa in der Gesundheitspolitik beim Thema Pflege. Mascher betonte: "Unsere Ankündigung einer Verfassungsklage für die staatliche Garantie einer würdevollen Pflege hat für Bewegung im Bundesgesundheitsministerium gesorgt. Wir werden hier genau schauen, welche konkreten Maßnahmen die Regierung ergreift. Menschenwürdige Lebensbedingungen muss es für Pflegebedürftige, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, Rentnerinnen und Rentner sowie Arme und Arbeitslose geben. Wir sprechen hier von über 20 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, deren Anspruch auf Teilhabe und Grundrechte nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden darf."