Frageliste der UN in deutscher Sprache
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild: DIMR
Berlin (kobinet) Am 17. April hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Prüfung des ersten deutschen Staatenberichts eine Frageliste ("List of Issues") an Deutschland gerichtet. Die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat diese Frageliste ins Deutsche übersetzen lassen.
Die deutsche Fassung dient nach Informationen der Monitorinstelle dazu, die interessierte Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens zu informieren und Aufmerksamkeit für Einzelbereiche zu schaffen. "Die 25 an die Bundesregierung gerichteten Fragen beziehen sich auf Aspekte, über die der Fachausschuss besser informiert werden möchte. Die Bundesregierung ist nun angehalten, darauf in schriftlicher Form zu antworten und entweder Zusatzinformationen zu liefern, verschiedene Sachlagen konkreter zu erläutern oder auch zu den vom Ausschuss angesprochenen Rechtsfragen Stellung zu beziehen", heißt es zur Erläuterung auf der Internetseite der Monitoringstelle.
Zu Artikel 19 zur Unabhängigen Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft fragt der Ausschuss beispielsweise in Frage 15: "Bitte übermitteln Sie aktuelle Informationen über Deinstitutionalisierung im Bereich Wohnen (einschließlich barrierefreier Infrastruktur) und psychiatrischer Krankenhäuser." In Frage 16 heißt es: "Bitte übermitteln Sie eine Aufschlüsselung der vergleichbaren Kosten für Menschen mit Behinderungen, die a) in einer Einrichtung leben, einschließlich der dort entstehenden Kosten (Mehrkostenvorbehalt), und die b) unabhängig in der Gemeinschaft leben."